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ESM: Dörflers Verfassungsklage frühestens im September

04.08.2012 | 10:14 |   (DiePresse.com)

Die Oppositions-Beschwerden gegen ESM und Fiskalpakt liegen auf Eis, weil die Staatsverträge noch nicht kundgemacht wurden.

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Die vom Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (F) für die "nächsten Tage" angekündigte Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt ist derzeit schon allein aus Formalgründen noch nicht möglich. Die beiden Staatsverträge wurden, wiewohl schon fertig beschlossen, nämlich noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Ohne Kundmachung ist eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) allerdings nicht möglich, bestätigt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Der VfGH müsste die Beschwerde aus Formalgründen zurückweisen.

Fiskalpakt: Zwölf Staaten müssen ratifizieren

Bundespräsident Heinz Fischer hat ESM und Fiskalpakt am 17. Juli unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden die beiden Staatsverträge seither allerdings noch nicht. Allzu bald ist damit auch nicht zu rechnen. Im Kanzleramt hieß es dazu auf Anfrage nämlich, die Kundmachung werde erst erfolgen, wenn die Verträge in Kraft treten. Im Fall des ESM wird das frühestens Mitte September so weit sein, wenn das deutsche Verfassungsgericht seine diesbezügliche Prüfung abgeschlossen hat. Und der Fiskalpakt tritt erst in Kraft, wenn er von zwölf Staaten ratifiziert wurde. Mit Österreich ist derzeit allerdings erst der siebente Vertragspartner an Bord.

Damit liegen die von der Opposition angekündigten Verfassungsklagen auf Eis. Zur Erinnerung: FPÖ, Grüne und BZÖ wollen im Nationalrat eine gemeinsame Klage gegen den Fiskalpakt einbringen, der den EU-Staaten eine strenge Budgetdisziplin verordnet. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, sowohl den ESM als auch den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen.

Ohne Kundmachung kein anfechtbares Gesetz

Beide Klagen können allerdings erst eingebracht werden, wenn die Staatsverträge über ESM und Fiskalpakt im Bundesgesetzblatt kund gemacht wurden. Wird das Gesetz vorher angefochten, müsste der VfGH die Verfassungsbeschwerde aus formalgründen zurückweisen, wie der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien, Heinz Mayer, sagt. "Die Kundmachung würde ich (für eine Verfassungsklage, Anm.) wohl als notwendig erachten", betont Mayer. Ein nicht kundgemachtes Gesetz gehöre nämlich formal noch nicht zum dem Rechtsbestand der Republik: "Daher kann ich es auch nicht anfechten. Ohne Kundmachung gibt es kein Gesetz."

 

(APA)

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8 Kommentare

ESM Teil 3

Neben Artikel 5 ist der folgende Abschnitt nicht weniger fatal: Leistet ein Mitglied keine Zahlung, erfolgt an alle ESM-Mitglieder ein geänderter Aufruf von höhere Beträgen. Im Klartext, wird ein oder mehrere Mitglieder insolvent müssen die anderen deren Beiträge übernehmen.
Na da freuen wir uns aber Herr BK und Frau Fekter wenn unsere Haftungen bei Ausfällen von z:b: Italien oder Spanien um etwa 3,5 -10 Milliarden ansteigen.

Grundsätzlich kann man also festhalten. Der ESM ist in erster Linie ein Bankenrettungsschirm der von Pleiteländern dominiert wird. Der Gouverneursrat erstellt alle seine Regeln selbst, prüft sich selbst, erhält Immunität, Kontrolle gibt’s keine.
Würde eine Privatperson so einen Vertrag unterschreiben, würde sie sofort entmündigt und Besachwaltet. Unsere Politiker können dies ohne Bestrafung und ohne Legitimation durch das Volk tun.
Bleibt nur die Hoffnung, dass die ÖsterreicherInnen Grupierungen oder Parteien in’s Parlament wählen, die dem Willen der Bevölkerung zum Durchbruch verhelfen indem sie die Regierung zum Umdenken und Ändern ihrer Entscheidungen zwingt.

ESM Teil 2

gängige Verhalten bei der Einhaltung von Verträgen kennen.

Der Artikel 21 ESM befugt diesen zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten, bei Banken, Finanzinstituten oder SONSTIGEN Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen. An anderer Stelle wird von „sonstigen Dritten“ gesprochen. Die Formulierung: Der Gouverneursrat fasst folgende Beschlusse mit qualifizierter Mehrheit, ….“sonstige erforderliche Beschlüsse die in dem Vertrag nicht ausdrücklich genannt sind“, lässt uns schon ahnen wie hier vorgegangen wird wenn es den Proponenten in den Kram Passt.

Artikel 5 Punkt 6 ist einer der fatalsten mit ungeahnten Folgen, dort steht:
Der Gouverneursrat fasst folgende Beschlüsse …d) Veränderung des Stammkapitals und Anpassung der maximalen Darlehensvolumen. Das bedeutet, der Rat kann willkürlich (ein Grund wird sich schon finden) das derzeitige Stammkapital von 700 Milliarden Euro auf 1,5 oder mehr Billionen Euro erhöhen.

Dabei sollte man nicht vergessen, dass von den 17 Mitgliedsstaaten 7 bereits Zahlungsunfähig sind oder knapp davor stehen. Bedenkt man weiter, dass im Gouverneursrat mit einfacher Mehrheit Beschlüsse gefasst werden, so kann man sich durchaus vorstellen wie diese Beschlüsse aussehen werden. Die Illusion von der Mitbestimmung können sich unsere Politiker getrost abschminken und jeder der das behauptet ist entweder Dumm, ein Heuchler oder einfach nur zynisch.

ESM-Vertrag

Vorweg ist festzustellen, Dass nicht eine der bisherigen Maßnahmen zur Rettung der Euro-Zone den Schuldenstand im Euro-Raum auch nur um einen Cent reduziert hat. Im Gegenteil, der Schuldenstand wird immer größer und führt letztendlich zum Kollaps. Daran ändert auch der Betrugs- und Knebelvertrag genannt ESM nichts, der inhaltlich gegen die lt. BK Feymann immer noch gültigen Vertragsbestimmungen des Lissaboner Vertrags verstößt. Z.B.:
1. Rechtsbruch, Rettungsschirme, lt. Artikel 125 des VAEU(Vertrag über die Arbeitsweise der EU) dürfen Regierungen einander nicht durch Finanzhilfen unterstützen.
2. Rechtsbruch: Milliardenunterstützung der Industrie und Banken verstößt gegen Art. 107 VAEU Beihilferecht und Art.106 VAEU Wettbewerbsrecht. Im Artikel 15 des ESM steht dazu: Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds unter 1) der Gouverneursrat kann (und wird) beschließen, Finanzhilfe mittels Darlehen an ein ESM-Mitglied speziell zum Zwecke der Rekapitalisierung von Finanzinstituten gewähren.
3. Rechtsbruch: Der Europäischen Zentralbank EZB ist es verboten, Staatsanleihen zu kaufen. Bisher wurden ca. 200 Milliarden gekauft.
Die Rechtsbrüche 4 und 5 erwähne ich hier nur mehr der Formhalber.
Nun zum ESM. Die unter anderem von BK Faymann geforderte Bankenlizenz wird auf Grund der Formulierungen im ESM-Vertrag gar nicht benötigt. Das wüssten die Befürworter wenn sie den Vertrag gelesen hätten und um so mehr, da sie das gängige Verhalten bei der Ein

Spiel auf Zeit

war ja klar, dass die Regierung hier auf Zeit spielen würde; immer in der Hoffnung, dass die Kärntner Regierung die Verfassungsklage nicht mehr "erlebt". Werden die bescheiden dreinschauen, wenn die Kärnter erneut eine blaue Regierung wählen.
Auch toll finde ich, dass in Deutschland zuerst geprüft und dann erst hoffentlich nicht ratifiziert wird. Nur die erbärmliche Regierung Feygmann läuft wieder wie die Lemminge hinter Brüssel her.

Gast: Wolfsbergerin
04.08.2012 17:26
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Wo ist das Geld....

Wo ist das Geld, dass die vielen Schulden verursacht hat in Kärnten?

Immobilien garniert mit höhen Fördergelder für FPK&FPÖ nahe Firmen!

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Re: Wo ist das Geld....

jetzt haben sie einen fehler gemacht.
denn die wahrheit hört die blaue/orangen korruptionistenbande nicht gerne!

Gast: Gruftmaus
04.08.2012 17:00
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Durchsichtig

Hier ein passender link zum Thema Lügen.:

http://tantejolesch.at/tjtrue.php?href1file=standardmythen&bild=standardmythen.jpg

was möchte Dörfler

das von seiner Partei regierte Land ist selbst Kandidat für den Rettungsschirm