Eine "nicht einfache" Bilanz hat Sir Franklin Berman, Vorsitzender des Antragskomitees im Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, nach der Erstentscheidung über sämtliche 20.702 Anträge gezogen. Zwar sehe er die Tätigkeit des Komitees als "äußerst positiv" an, wie Berman feststellte, dennoch sei nicht alles eitel Wonne. Eine "Enttäuschung" sei nämlich die - verglichen mit dem eigentlichen Schaden von 1,5 Milliarden US-Dollar recht geringe - an die Opfer ausbezahlte Summe von 210 Millionen US-Dollar. Die Zahlungen seien daher "nur als eine Geste anzusehen".
"Ich muss davon ausgehen, dass die Leute enttäuscht waren", sagte der Brite. Um das zugesprochene Geld ausbezahlt zu bekommen, mussten die Antragsteller eine Verzichtserklärung für sämtliche weitere Ansprüche abgeben. Etliche seien dazu nicht bereit gewesen, berichtete er. Daraus könne man schließen, dass sie mit der Entschädigungssumme nicht einverstanden waren und daher lieber ganz auf das Geld verzichteten.
"Sehr emotionelle Sache"
Im Großen und Ganzen glaubt der Komiteevorsitzende, dass die Arbeit und Existenz des Fonds für die Opfer "von großer Bedeutung" waren: dass ihnen jemand zugehört, ihr Leid anerkannt und sich bemüht habe, alle für die Anträge notwendigen Unterlagen herbeizuschaffen. Auch wenn es vielen oft nicht leicht gefallen, manchen sogar "peinlich" gewesen sein dürfte, ihre Geschichte und die Verfolgung darzulegen, hätten die Recherchen doch oft Erstaunliches zutage gebracht und den Opfern erst ihre gesamte Familiengeschichte offenbart. Eine "sehr emotionelle Sache", meinte Berman. Die umfangreiche Betreuung der Betroffenen in vielen verschiedenen Sprachen sei jedenfalls "ein großes Plus gewesen".
Die Anerkennung der Verfolgung durch diesen Fonds der Republik bezeichnete Berman als "wichtigen Schritt" für Österreich. In der gegenwärtigen Politik habe der Entschädigungsfonds immer eine positive Bedeutung gehabt und es habe nie Kontroversen darüber gegeben, hob er hervor. Die Versöhnung mit den Vertriebenen sei mittlerweile zu einem festen Bestandteil im Politikverständnis geworden.
Im Schnitt 12.000 Dollar pro Person
Bereits Ende Juni hat der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus zumindest eine Erstentscheidung über sämtliche 20.702 Anträge getroffen. Das aufgrund des Washingtoner Abkommens von 2001 gegründete Komitee hat in 18.154 Fällen eine Entschädigung zuerkannt - und zwar im Schnitt je 12.000 US-Dollar. Der höchste ausbezahlte Einzelbetrag lag aber weitaus höher, nämlich bei 1,08 Millionen Dollar. Beendet ist die Arbeit des Komitees aber deswegen noch lange nicht.
Die 20.702 Anträge stammten aus 78 Ländern. Am meisten Forderungen kamen von Personen mit Wohnsitz in den USA (rund 6800). Österreich (3800), Israel (3200) und Großbritannien (2200) waren ebenfalls stark vertreten. Aus Australien langten 1200 Anträge ein, aus Kanada 550, aus Argentinien 530, aus Frankreich 400, aus Deutschland 350 und aus der Schweiz 230. Die übrigen rund 1.200 Anträge verteilten sich auf 68 weitere Länder.
Forderungen im Gesamtwert von 1,5 Mrd. Dollar
160.081 Forderungen mit einem Gesamtwert von 1,5 Milliarden US-Dollar wurden erhoben - und damit ein Vielfaches von den im Abkommen zwischen den USA, Österreich und den Opferorganisationen vereinbarten 210 Millionen US-Dollar. Je nach Verfahrensart gab es unterschiedliche Auszahlungsquoten zwischen zehn und 20 Prozent. Im Durchschnitt wurden laut einem Sprecher des Fonds 18 Prozent der zustehenden Summe auch tatsächlich ausbezahlt. Die Zahlungen seien somit mehr "Gesten der Versöhnung" als tatsächliche Entschädigung. Die 210 Millionen US-Dollar wurde bereits beinahe vollständig aufgebraucht, für sämtliche nach dem 1. Juli 2009 getroffenen Erstentscheidungen hat der Bund aber weitere Mittel (in unbekannter Höhe) zugesagt.
Obwohl das Antragskomitee, ein unabhängiges Dreiergremium unter dem Vorsitz von Sir Franklin Berman aus Großbritannien, nun über alle fristgerecht bis 28. Mai 2003 eingelangten Anträge entschieden hat, ist seine Arbeit noch nicht beendet. In knapp 2200 Fällen ist es den Antragstellern nämlich noch möglich, beim Komitee Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Weist dieses den Antrag erneut ab, gibt es keine Berufungsmöglichkeit mehr. Abweisungsgründe waren fehlende Nachweise über das Eigentum bzw. den Entzug oder bereits erfolgte Entschädigungsmaßnahmen.
Berufs- und ausbildungsbezogene Verluste
Rund 30 Prozent der Forderungen entfielen auf berufs- und ausbildungsbezogene Verluste, 20 Prozent auf liquidierte Betriebe. Die übrigen 50 Prozent verteilten sich auf Bankkonten, Aktien, Schuldverschreibungen, Hypotheken, bewegliches Vermögen, Versicherungspolizzen, Immobilien (soweit für diese keine Naturalrestitution geleistet wurde) und sonstige Verluste.
Der Großteil der Anträge stammte von den Betroffenen selbst, die meisten Antragsteller wurden in den 1920er Jahren geboren, hieß es. Weil einige von ihnen aber während des Verfahrens verstarben, konnten noch nicht alle Zahlungen durchgeführt werden - das Komitee ist auf der Suche nach rund 1000 Erben. Diese sollen von nun an auch via Facebook gefunden werden. Ist die Zustellung der Dokumente bis Ende 2013 nicht möglich, werden diese beim Generalsekretariat des Allgemeinen Entschädigungsfonds für vorerst unbestimmte Zeit hinterlegt. Gelder, die nicht ausbezahlt werden können, verbleiben im Nationalfonds der Republik und kommen Programmen zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus, inklusive Angehörigen der Roma, zugute.
Abschlussbericht soll 2015 vorliegen
Für den Allgemeinen Entschädigungsfonds arbeiten derzeit noch 16 Angestellte und acht freie Dienstnehmer an der Restabwicklung der Anträge - in Höchstzeiten der Recherche und Antragsbearbeitung waren es weit über 100. In der ebenfalls im Fonds angesiedelten Schiedsinstanz für Naturalrestitution sind 18 Angestellte und einer freier Mitarbeiter tätig. Die Arbeit der Schiedsinstanz dauert noch an - aufgrund der aufwendigen Recherchen werde man dort noch einige Zeit brauchen, um über sämtliche Forderungen zu entscheiden, wurde erklärt.
Neben der Erbensuche muss das Komitee nun auch noch einen Abschlussbericht erarbeiten - dieser soll 2015 vorliegen. Bis dahin dürfte auch die gesetzliche Abwicklung des Fonds geregelt sein.
(APA)
Baustellen, Pleiten, SkandaleDer US-Präsident ringt um seine Glaubwürdigkeit
Staatsbürgerschaftstest neuKönnten Sie Österreicher werden?
Zitate der Woche''Die Ehre lasse ich mir nicht abschneiden''
X-47BGroßdrohne hebt erstmals von Flugzeugträger ab
''Kim on Tour''Der Diktator als Pappkamerad
