Die 65.000 Euro "Spende" des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher dürfte dem Kärntner Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz nun auch Ärger mit der Finanz einbringen. Bei Martinz' Einvernahme am achten Verhandlungstag in der Causa Birnbacher fragte der Privatbeteiligtenvertreter, Rechtsanwalt Bernhard Fink, den Angeklagten, ob er das Geld, das er von Birnbacher in einem Kuvert zugesteckt erhalten hat, denn versteuert habe. Martinz gab ausweichende Antworten.
Fink wollte von Martinz wissen, ob Birnbacher 2008 noch sein Steuerberater gewesen sei. Dieser bejahte, worauf der Anwalt nachhakte und wissen wollte, ob er mit seinem Steuerberater über die Problematik der Versteuerung des Geldes gesprochen habe, was Martinz verneinte. Fink fragte schließlich ganz direkt, ob er das Geld in seiner Steuererklärung angegeben hätte. Martinz antwortete: "Ich habe das Geld zur Gänze im Wahlkampf ausgegeben." Das Spiel ging noch mehrere Male, zu einem klaren Ja oder Nein war Martinz jedenfalls nicht zu bringen.
Sollte er die 65.000 Euro nicht versteuert haben, droht ihm ein Finanzstrafverfahren. Darauf verweist der Wiener Finanzrechtsexperte Werner Doralt. Für ihn ist klar, dass die 65.000 Euro einen "Vorteil von dritter Seite" darstellen, für den 50 Prozent Einkommenssteuer bezahlt werden müssten. Im Finanzministerium wollte man den Fall nicht kommentieren.
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Noch vor der Einvernahme von Martinz am Montag hatte sein Anwalt, Alexander Todor-Kostic, gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal" betont: "Es ist zu erwarten, dass Herr Martinz ein umfassendes Tatsachengeständnis ablegen wird, sich aber nach derzeitigem Stand nicht im Sinne der Anklage schuldig bekennen kann." Immerhin sei der Vorwurf, dass bewusst ein Honorar kreiert wurde, um den Parteien davon etwas zufließen zu lassen, "durch keinerlei Beweisergebnisse gedeckt und das war auch nicht so".
Martinz setzte bei seiner Befragung die Ankündigung von Todor-Kostic um: Er beteuerte seine Unschuld im Sinne der Anklage. Er habe im Herbst 2008 bei Birnbacher um eine Parteispende "angeklopft" und 65.000 Euro bekommen. Diese habe er zur Gänze auf seinen Wahlkampftouren ausgegeben. Heute bereue er die "verfluchten 65.000 Euro Schandgeld" zutiefst. Er habe daher ein Sparbuch eröffnet auf dem sich das entsprechende Geld befinde. Dieses übergab er dem Gericht - damit wolle er um seine "Restehre" kämpfen.
Ob Scheuch und Dobernig über die Vereinbarung zwischen ihm, Haider und Birnbacher bezüglich der Parteienfinanzierung informiert gewesen seien, wisse er nicht. Birnbacher hatte ausgesagt, dass die beiden von ihm 500.000 Euro gefordert hätten. Er sei bei diesem Gespräch nicht dabei gewesen. Beim letzten Verhandlungstag hätte er die entsprechende Frage falsch verstanden.
Dienstag: Gutachter vor Gericht
Der inzwischen zurückgetretene FPK-Obmann Uwe Scheuch und sein Parteifreund, Landesrat Harald Dobernig, waren ebenfalls als Zeugen geladen. Scheuch verweigerte jedoch die Aussage, Dobernigs Befragung wurde daraufhin auf Dienstag verschoben. Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte ausgesagt, die FP-Politiker hätten von ihm eine halbe Million Euro gefordert - was beide bestreiten.
Am Dienstag sollen zudem jene drei Gutachter einvernommen werden, die attestiert haben, dass das Millionen-Euro-Honorar der Kärntner Landesholding (KLH) an Birnbacher für dessen Mitwirkung am Hypo-Verkauf gerechtfertigt sei. Diese Gutachten hatten die Justiz nach den Anzeigen in dieser Causa zweimal dazu bewogen, das Verfahren einzustellen.
Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte im Zuge des Hypo-Verkaufs für ein Gutachten sechs Millionen Euro kassiert. Vor Gericht gestand er, dass das Geld zwischen ihm, der Kärntner ÖVP und dem damaligen BZÖ (heute FPK) aufgeteilt werden sollte. Letztlich seien aber "nur" 100.000 Euro an die ÖVP geflossen.
Für die erste Tranche - 35.000 Euro - soll Martinz' Ex-Anwältin, Astrid Wutte-Lang, die Rechnung gelegt haben, weshalb nun auch gegen sie ermittelt wird. Die Anwältin bestreitet die Vorwürfe. Birnbacher warf zudem Scheuch und Dobernig vor, von ihm 500.000 Euro verlangt zu haben. Geld sei dann aber keines mehr geflossen.
(Red./APA)
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