Wien/Apa/Red. Das Justizministerium sieht derzeit bei den aktuellen Bestimmungen rund um die Korruptionsbekämpfung keinen Änderungsbedarf. Das sagte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Montag. Damit reagiert das Ministerium auf Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft: Er hat am Wochenende beschleunigte Kontoöffnungen und ein Verbot von Erfolgshonoraren bei öffentlichen Auftragsvergaben gefordert.
Bei den Modalitäten der Kontoöffnung will man im Ministerium allerdings nichts ändern. Aktuell muss die Staatsanwaltschaft zuerst beim Bankenverband nachfragen, bei welchen Instituten der Beschuldigte Konten unterhält. Dann muss die Justiz die jeweilige Bank für die eigentliche Kontoöffnung kontaktieren. Und sowohl der Bankenverband als auch die Bank und der Beschuldigte können die Auskunft beeinspruchen – was das Verfahren entsprechend in die Länge ziehen kann. Das soll auch so bleiben: Denn natürlich müsse man Korruption effektiv bekämpfen. Jeder Betroffene müsse aber auch ein Rechtsmittel zur Verfügung haben, heißt es aus dem Ministerium.
Verbot von Erfolgshonorar schon gegeben
Und auch beim Verbot von Erfolgshonoraren bei öffentlichen Auftragsvergaben sieht man im Büro von Justizministerin Karl keinen Handlungsbedarf. Dies sei im Lobbyistengesetz teilweise umgesetzt: Ab 2013 ist ein Erfolgshonorar nichtig, wenn es „in einem unangemessenen Verhältnis zum sonstigen Entgelt für den Auftrag“ steht. Und: Das Gesetz sieht schon die Nichtigkeit von Erfolgshonoraren vor, wenn sie im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen mit Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden vereinbart wurden.
Der Korruptionsstaatsanwaltschaft reicht das allerdings nicht: Dort verweist man darauf, dass staatsnahe Betriebe von der Regelung nicht erfasst sind.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.08.2012)
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