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Strache für Polit-Suspendierung bei Verurteilung

08.08.2012 | 08:51 |   (DiePresse.com)

Der Chef der Freiheitlichen fordert, dass nicht-rechtskräftig verurteilte Politiker ihr Amt "ruhend stellen" bis ein endgültiges Urteil fällt. In Ex-Kanzler Schüssel sieht er "den Kopf systematischer Fehlentwicklungen".

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FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache sprach sich am Mittwoch für eine "Suspendierung" von Politikern bereits nach einer nicht rechtskräftigen Verurteilung aus. Das Amt könnte automatisch "ruhend gestellt" werden, bis ein endgültiges Urteil vorliegt. "Dann muss allerdings auch sichergestellt sein, dass die nächste Instanz in kürzest möglicher Frist, also in maximal drei Monaten, dieses Urteil überprüft. Das wäre ein Gebot der Stunde auch für die Justiz, hier Rechtsklarheit zu schaffen", sagte er im Interview mit der APA.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter konnte mit diesem Vorstoß am Mittwoch wenig anfangen. Ein Rücktritt nach einem Schuldspruch sei "eine Selbstverständlichkeit", meinte er. "Strache sollte umgehend bei seiner verurteilten FPÖ-Abgeordneten Susanne Winter seiner hilflosen Rhetorik konkrete Taten folgen lassen." BZÖ-Obmann Josef Bucher geht die Forderung nach Suspendierung ebenfalls zu wenig weit. "Bei uns im BZÖ gibt es eine ganz klare Regelung, dass das Mandat oder die Funktion zur Verfügung gestellt werden muss, wenn eine Anklage vorliegt." Jede Regelung, die weniger weit gehe, sei daher völlig unzureichend.

Dörfler hat "seine Hausaufgaben gemacht"

Zu der aktuellen Situation in Kärnten meinte Strache, er habe mitten in seinem Urlaub vom Rücktritt des FPK-Chefs Uwe Scheuch erfahren. In der Folge habe er sich mit dem Betroffenen, dem Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und dem Generalsekretariat der FPÖ telefonisch "ausgetauscht". Dass der Rücktritt auf Straches Order erfolgt sei, bestreitet dieser. "Ich schreibe meinem Kooperationspartner keine Entscheidungen vor."

Für den FPÖ-Chef stehe jedenfalls fest, dass Dörfler einen "exzellenten Landesvater" abgebe, der seine "Hausaufgaben" macht. Daher unterstütze er auch dessen Vorstoß nach einer Direktwahl der Landeshauptleute. Auch für das Amt des Bundeskanzlers kann er sich das vorstellen.

Strache: "Es stinkt noch gewaltig"

Enttäuscht gab sich Strache hingegen von Dörflers Vorgänger als Landeshauptmann, Jörg Haider. Dieser habe sich von der ÖVP korrumpieren lassen. So habe der - mittlerweile verstorbene - Politiker sogar ihn, Strache, versucht zu "kaufen", damit er nichts gegen den Eurofighter-Kauf sage - und zwar mit einem Staatssekretärsposten. "Trotzdem stehe ich nicht an anzuerkennen welch große Leistungen er auch erbracht hat", so Strache.

Ganz vorne dabei sieht der FPÖ-Chef Ex-Kanzler Schüssel: "Ich glaube, er war in der ÖVP der Kopf gewisser systematischer Fehlentwicklungen." Nach dem Rücktritt der Regierung 2002 seien viele Mitglieder "gut versorgt" worden. "Ich glaube, da stinkt es noch gewaltig und da ist noch vieles aufzuklären."

Im Fall des von den Freiheitlichen gestellten Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, der in der Stiftungs-Causa laut FPÖ durch ein Gutachten entlastet wird, steht Strache weiterhin zu seinem Parteifreund. Ob er dieses Amt nach der kommenden Nationalratswahl wieder besetzen wird, sei aber erst dann zu entscheiden. Graf habe jedenfalls trotz der "Anschüttungen" vonseiten der Medien "Stehkraft und Charakter" bewiesen.

 

(APA)

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51 Kommentare
 
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Gast: burgerjo
08.08.2012 14:18
0 1

"Ruhendstellung" des Amtes nicht-rechtskräftig verurteilter Politiker

Rechtskräftig verurteilte Politiker dürfen fleißig weiterarbeiten!! Oder???

Bei uns im BZÖ gibt es eine ganz klare Regelung, dass das Mandat oder die Funktion zur Verfügung gestellt werden muss, wenn eine Anklage vorliegt.

Lieber Herr Bucher,

als BZÖ Wähler bin ich von Ihnen enttäuscht! Angeklagt ist noch nicht Verurteilt. Wenn ich lustig wäre, beschuldige ich einfach einer Ihrer Abgeordneter etwas illegales gemacht zu haben und dieser verliert dann automatisch den Sitz. Somit könnte das BZÖ sehr einfach von außen aufgelöst werden. Schon mal darüber nachgedacht?

Das BZÖ steht somit primär für Vorverteilungen und dafür, dass Rechtssicherheit einen geringen Stellenwert hat, als die Statuten einer Partei.

Sie verwechseln hier etwas. Eine Anschuldigung oder Anzeige bei der Polizei ist keine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft.


Bei weitem nicht jede Anzeige führt zu einer Anklage. Bevor aus einer Anschuldigung eine Anklage wird muss sie erst das gesamte Ermittlungsverfahren durchlaufen und dies kann durchaus länger dauern wie man konkret an den derzeitigen Korruptionsfällen sehen kann.

Ihre Befürchtung durch Anschuldigung und Denunziation könnten ganze Parteien ihr Personal verlieren ist somit weltfremd.

Re: Sie verwechseln hier etwas. Eine Anschuldigung oder Anzeige bei der Polizei ist keine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft.

Sofern auf die SA kein Druck ausgeübt wird! Dennoch bleibt der Hauptkritikpunkt offen, dass eine Klage noch keine Verurteilung bedingt!

Sie verwechseln hier etwas. Eine Anschuldigung oder Anzeige bei der Polizei ist keine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft.

Anschuldigungen führen durüber hinaus nicht immer zu einer Anklage. Bis es zu einer Anklage kommt muss zuerst das gesamte Ermittlungsverfahren durchlaufen werden und wie lange das dauern kann sieht man an den konkreten Korruptionsfällen nur allzu gut.

Ihre Befürchtung, dass durch bloße Anschuldigungen und Denunziation ganze Parteien ihr Personal verlieren könnten ist somit weltfremd.

den Strache kann doch niemand ernst nehmen!

Gerade noch hat der den Scheuch um jeden Preis verteidigt und seinen Lieblingsbegriff der "Links-Linken Jagdgesellschaft" strapaziert.

Das was er nun von sich gibt hätte er längst unter Beweis stellen können.

So ist es nur ein billiger Versuch der Schadensminimierung.

Gast: EXZELLENTER VORSCHLAG
08.08.2012 13:37
3 1

schaffts endlich die "politiker" ab

die braucht kein mensch.sie sind nur mit ihren baddeiämtern beschäftigt.nicht mit dem,wofür sie eigentlich bezahlt werden.nämlich für die korrekte verwaltung eines "staates".wozu ihnen aber die ausbildung fehtl.
in einer verwaltung werden FACHKRÄFTE gebraucht.keine egomaniacs.mit fantasiegehältern.

Gast: supersauber
08.08.2012 13:08
3 1

"Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube."

Dann gehen Sie mit gutem Beispiel voran, Herr Strache, und suspendieren Susanne Winter. Diese ist nämlich bereits rechtskräftig verurteilt. Und das BZÖ kann ja nachziehen. Peter Westenthaler ist ebenfalls rechtskräftig verurteilt.

"Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." (Goethes Faust)

meine Güte

bis vor kurzem hat er noch seine schützende Hand über seine FPK Freunde gehalten
jetzt der Sinneswandel
ein Wendehals wie er im Buche steht
aber man ist es seit Jahrzehnten gewöhnt ,freiheitliche Taktik
immer das Fähnchen im Wind

Faktum ist, Herr Strache, die FPÖ sowohl in Kärnten als auch auf Bundesebene als ein Opfer der ÖVP hinzustellen ist mehr als peinlich - und eine Lüge obendrein, aber das wissen Sie selbst am besten.


Nur weil Ihr Komplize die ÖVP in Kärnten gestanden hat, bedeutet das nicht, dass die FPK als noch leugnender Haupttäter unschuldig ist. Sie können Ihre Kärntner Kameraden sooft Sie wollen als Opfer darstellen, es wird Ihnen nur niemand glauben, dass all die Korruption und Untreue ohne Wissen und Zutun der bestimmenden Figur der Kärntner Politik vonstatten ging. Haider war vieles, aber sicherlich nicht ein Opfer seiner Steigbügelhalter.

Auch auf Bundesebene ließ man sich nicht durch die ÖVP korrumpieren, sondern man drängte bereitwillig an die Futtertröge und verdrängte die SPÖ mit Freuden.

Warum haben Sie diese Vorwürfe gegen die ÖVP und die arme, von den Schwarzen zur Korruption gezwungene FPÖ nicht schon 2002 und 2005 vorgebracht? Da werden Sie wohl auch Ihre Gründe haben... Herr Münchhausen.

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dann fangen wir gleich mal bei fpoe/bzoe an...

* Susanne Winter – derzeit FPÖ Nationalrätin – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
* Werner Königshofer – ehem. FPÖ Abgeordneter – verurteilt wegen übler Nachrede
* John Gudenus – ehem. FPÖ Mandatar – rechtskräftig verurteilt wegen Wiederbetätigung
* Karlheinz Klement – ehem. FPÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
* Ernest Windholz – ehem. FPÖ/BZÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Körperverletzung
* Uwe Scheuch – FPÖ Landeshauptmann Stv. – verurteilt wegen Parteispende gegen Staatsbürgerschaft
* Wolfgang Fröhlich – ehem. FPÖ Bezirksrat – rechtskräftig verurteilt wegen Holocaust-Leugnung
* Bernhard Gratzer – ehem. FPÖ-NÖ Klub- und Landesobmann – rechtskräftig verurteilt wegen Untreue
* Wolfgang Haberler – ehem. FPÖ Landtagsabgeordneter – rechtskräftig verurteilt wegen Betrug und falscher Beweisaussage
* Karl Mayrhofer – ehem. Vorarlberger FPÖ Politiker – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung
* Walter Meischberger – ehem. FPÖ Generalsekretär – rechtskräftig verurteilt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
* Peter Rosenstingl – ehem. FPÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug
* Ferdinand Spielberger – ehem. FPÖ Stadtrat in Graz – rechtskräftig verurteilt wegen sexueller Nötigung
* Peter Westenthaler – BZÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Falschaussage vor Gericht
* Michael Winter – ehem. RFJ Landesobmann – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung

6 9

Re:

So ganz kann ich Ihnen da nicht folgen.

Wenn ich mich nicht sehr täusche, sind einige der von Ihnen genannten ja längst nicht mehr FPÖ-Mitglieder. Rosenstingl ist ja u.a. verurteilt, weil zu den Betrogenen auch die FPÖ gehört hat.

Ja und die Verhetzungsverurteilungen...
Frau Winter ist nach Meinung vieler (ja auch meiner) für das Sagen der Wahrheit verurteilt worden.

Außerdem: wie sollen denn ehemalige Amtsträger (Sie erwähnen zahlreiche - mit zwei Ausnahmen eigentlich nur - "Ehemalige") von ihren ehemaligen Ämtern zurücktreten?

Re: Re:

Ich teile Ihre Meinung, Frau Winter ist für das Wiederholen einer Meinung in der NZZ verurteilt worden. In diesem langen Artikel in der NZZ erfolgten die selben Beschuldigungen, aber die Schweiz ist nicht so bigott, jede religiöse Aussage als wahrhaftig anzuerkennen. Was in der blau-schwarzen Koalition alles passiert ist, kann man auch nicht allein den Blauen zuschieben. Jedenfalls ist Schüssel während seiner Kanzlerschaft völlig taub und blind, oder mitschuldig gewesen!!.

Antworten Antworten Gast: zetto
08.08.2012 13:27
4 2

Re: Re:

Die Meinung der Tüchtigen und Anständigen:
Wenn mir eine Verurteilung nicht passt, dann ist das einfach keine.

Danke für diesen Einblick...

0 0

Doch doch -

- selbstverständlich ist es eine Verurteilung - woraus phantasieren Sie ich hätte etwas anderes geschrieben (wer liest hat gelegentlich Vorteile)?

Ich halte es aber für ein politisches Fehlurteil.

Das ist eine Meinung - und die darf man in Österreich noch haben - auch wenn Sie damit bei Abweichungen von Ihrer Meinung Schwierigkeiten zu haben scheinen.

Re: Re:

Dann ist bei Ihnen mit dem Ausscheiden der Verurteilten aus der Partei das Problem für die Partei auch schon wieder erledigt?

Das müsste dann beispielsweise für die ÖVP in Kärnten bedeuten, dass mit dem Austritt Martinz wieder alles paletti ist, was die Wähler mehrheitlich sicher anders sehen werden.

So einfach ist das nicht sich durch ein banales Köpferollen als Partei wieder reinzuwaschen. Wenn eine Partei wie die FPÖ so viele Mitglieder, die mit dem Gesetz in Konflikt gerieten und verurteilt wurden, hervorbrachte dann ist das ein Symptom eines zugrundeliegenden Problems, ein Sittenbild einer gesamten Partei.

P.S.: Ich weiß auch in den anderen Parteien sieht es kaum besser aus. Jedoch in der FPÖ sind es eben auffällig viele, die konstant in regelmäßigen Abständen auftauchen. Es gibt da schließlich in den Reihen der FPÖ noch zahlreiche andere die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

0 0

Re: Re: Re:@ Gast 123

Ich habe schon früher versucht Ihnen zu antworten, aber anscheinend ist die Zenzi zu langsam oder hat die Antwort in der Ablage vergessen (inhaltlich war es ja harmlos):

Natürlich ist mit dem Ausscheiden des "Delinquenten" aus einer Partei für diese das Problem nicht erledigt.

Nur bitte: das habe ich ja nicht geschrieben!

Das Titelthema lautet Suspendierung (bereits) bei nicht rechtskräftiger Verurteilung.
Wenn dann von Fr. oder Hrn. Ichbins eine Liste von Politikern aufgezählt wird (mit denen mit dieser Suspendierung begonnen werden sollte), von denen bis auf - ich glaube zwei - Ausnahmen keiner mehr in seinem Amt und einige nach Ausschluss (teilweise ohne vorhergegangene strafrechtliche Verfolgung) längst nicht mehr in der Partei sind, dann ..... hm ... scheint mir hinter diesem Verlangen zumindest eine etwas krause Logik oder das Inbetriebnehmen der Tastatur noch vor dem Hirn zu liegen.

Dem Rest Ihres Postings würde ich eher zustimmen - eventuell mit dem Vorbehalt, dass die ebenfalls auf Abwege geratenen Mitglieder anderer Parteien möglicherweise schlauer sind - sie hatten auch Jahrzehnte mehr Zeit zu lernen wie man das macht.

Antworten Antworten Gast: nurmalso
08.08.2012 12:53
5 2

Re: Re:

Soso, die Frau Winter ist für das Aussprechen der Wahrheit verurteilt worden? Ja warum ist sie denn dann überhaupt verurteilt worden?

Oder ist ihre (und Ihre) Interpretation von "Wahrheit" eben einfach nur strafrechtlich relevant?

Gehen Sie mal in sich und überlegen :)

Kleiner Tipp: Wenn Ihnen auf der Autobahn tausende Geisterfahrer entgegenkommen, könnten auch einfach nur Sie der Geisterfahrer sein

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Umgekehrt geht es genauso!

Strafrechtliche Relevanz ist Interpretationssache. Gäbe es keine Interpretationsspielräume bräuchten wir nämlich keine Juristen.

Übrigens: Könnte es sein, dass Sie sich Sie sich mit Ihren herablassenden Formulierungen etwas verlaufen? Ich bin für Tipps generell dankbar - aber Ihre glaube ich nicht zu brauchen.


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Re: Re: Re:

weil sie bei der falschen partei ist

Re: dann fangen wir gleich mal bei fpoe/bzoe an...

so schaut's aus!

Antworten Gast: Linker Pirat
08.08.2012 11:51
4 0

Re: dann fangen wir gleich mal bei fpoe/bzoe an...

Den Kurt und den Martin nicht zu vergessen.

Wenn man vor lauter Kleingeist...


....nur gegenseitig aufrechnet, wer, für was verurteilt wurde, geht man doch am Problem vorbei.

Entscheidend ist die Frage...

...welche Konsequenzen

....Stärkung der Korruptions-StA

....die Vorschläge von transparency international endlich umsetzten.

Also gefragt sind Lösungen, dieser Kleingeist behindert nur.

Gast: der Österreicher
08.08.2012 11:30
6 5

..Strache und blablabla

.

da kann er ja mit gutem Beispiel vorangehen und die rechtskräftig verurteilten Verbrecher die für die FPÖ im gesetzgebenden Parlament sitzen sofort entfernen.

.. tut er aber nicht... das ist ja was ganz anderes..

Thema direkte Demokratie:

...aber nur, wenn sie uns was bringt.. siehe Neuwahl in Kärnten. ..

Woll ma nicht... nicht jetzt ..vielleicht später oder viel später...das Volk vergisst...also viel später...

...blablablabla


Auch für Politiker gilt die verfassungsmäßige Unschuldsvermutung!

Es sind schon die Zeitungen zu oft dabei, Personen vorzuverurteilen! Ein ordentliches Rechtsverfahren muss für eine jede Person garantiert sein.

Wenn Politiker jedoch ===>>>rechtskräftig<<<=== für Vergehen oberhalb einer Bagatellgrenze verurteilt worden sind, sollten sie mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt werden.

Re: Auch für Politiker gilt die verfassungsmäßige Unschuldsvermutung!

Es wir ja hoffentlich auch vom Delikt abhängen, oder?

 
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