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Neugebauer: Strengere Regeln für Amtsverlust

08.08.2012 | 14:43 |   (DiePresse.com)

Der Zweite Nationalratspräsident fordert, dass Politiker ihr Mandat bereits ab einer rechtskräftigen Verurteilung verlieren - unabhängig vom Strafausmaß. Eine "Suspendierung", wie von der FPÖ vorgeschlagen, lehnt er ab.

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Die ÖVP will dem Koalitionspartner SPÖ einen neuen Entwurf zur Regelung des Amtsverlusts von Politikern vorlegen, kündigte der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer am Mittwoch an. Neu ist, dass bei bestimmten Vergehen ein Mandatsverlust bereits allein ab einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen soll, unabhängig vom Strafausmaß. Die strengeren Regeln sollen außerdem auch für "alle höchsten Organe" gelten.

Bereits mehrere Jahre arbeitet die ÖVP an verschärften Bestimmungen zum Amtsverlust, nun ist der aktuelle Entwurf "verhandlungsfähig" und könne in einen Antrag gegossen werden, so Neugebauer. Ein Gesetzestext werde derzeit ausgearbeitet. Neugebauer hofft auf die derzeit "erhöhte Sensibilität" aufgrund diverser Korruptionsaffären, nicht zuletzt in Kärnten.

Mandatsverlust bei Korruption

Ein Mandatsverlust durch Anklage beim Verfassungsgerichtshof würde laut dem ÖVP-Vorschlag dann in Kraft treten, wenn die verhängte Freiheitsstrafe entweder ein Jahr oder - wie bei Beamten - eine unbedingte Strafe sechs Monate übersteigt. Bei anderen Vergehen würde eine rechtskräftige Verurteilung reichen: Etwa bei Verstößen gegen das Verbots- oder das Finanzstrafgesetz, bei Korruptionsdelikten, Veruntreuung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Hochverrat, strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden sowie gegen die Rechtspflege, und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Die strengeren Regeln sollen, geht es nach der ÖVP, auch auf auf alle "höchsten Organe", also den Bundespräsidenten, Minister, Nationalrats- und Bundesratspräsidenten ausgeweitet werden. Neu ist auch die Regelung für Volksanwälte sowie für den Rechnungshofpräsidenten. Diese müssten während ihrer Amtsausübung weiterhin zum Nationalrat wählbar sein. Verlieren sie die Wählbarkeit, ist ihnen auf Beschluss des Nationalrats vom Verfassungsgerichtshof das Amt abzuerkennen.

Neugebauer gegen Strache-Vorschlag

Den Vorschlag von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zur "Suspendierung" von Politikern lehnt Neugebauer ab: "Das ist politische Verantwortung." So kann sich der Zweite Nationalratspräsident etwa nicht vorstellen, was passieren würde, wenn ein Abgeordneter sein Amt auf Eis legen würde. Grundsätzlich müsse in solch einem Fall der Rechtsstaat gelten. Auch die Regeln zum Amtsverlust sehen vor, dass eine Person erst rechtskräftig verurteilt sein muss.

(APA)

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3 Kommentare
Gast: total crash
09.08.2012 06:53
1 1

Guter Vorschlag,den so gut wie alle, (unsere) österr.Polit-Korruptler,

können ohne das sie jemanden abgehen würden,
ihres Amtes verlustig gehen.

Alle, moralische Ungustl`n ,deshalb weg, auf Nimmerwiedersehen.

Gast: 1. Parteiloser
08.08.2012 18:38
2 0

Dann muss es auch für die pragmatisierten Totalversager gelten!

Dieser Misthaufen ist doch genauso krank, teilweise auch genauso korrupt, wie der Politikerhaufen. Das ist auch kein Wunder, sind doch diese beiden Gruppen ordentlich durchmischt und der Eine kann Nichts ohne den Anderen. Es gibt ja auch keinen Amtsträger, welcher das schöne Amterl (Posterl) nicht durch Parteignaden erhalten hat. Diese Betrachtung geht weit über Pragmatisierten hinaus und betrifft alle geschützten Bereiche (Parteienherrschaft!). Man kann den Politikermisthaufen niemals getrennt vom Beamtenmisthaufen betrachten und beurteilen. Der Neugebauer als oberster Beamtenlobbyist lebt die Ö Krankheit als Präsident der Gesetzgebung auch vor.

Wenn sogar, wegen Pädophilie verurteilte Menschen, durch Gerichte wieder zum Unterricht mit Jugendlichen geschickt werden, dann zeigt das doch, dass auch beim Beamtendienstrecht der totale Wahnsinn herrscht.

Die Vorgänge in der Politik in K (Wiener Privatstiftung, korrupter Inseratenkanzler, kaputter Strasser, etc.) sind rechtlich nicht wirklich gedeckt aber auch ohne brauchbare Rechtsverfolgung unglaublich grausig. Die Vorgänge des Beamtentums (gemeint alle geschützten Bereiche) sind rechtlich gedeckt, weil mit Beamtendominanz von der kranken Gesetzgebung zu geltenden Recht gemacht, sind aber am Ende genauso grausig.

Den Bürgern stellen sich die Fragen nach den Grausigsten in Ö. Scheuch, Strasser, Faymann, Sobotka oder doch die Typen Neugebauer, Foglar, Haberzettel? Eventuell auch der ÖBB Pöchhacker, Wrabetz, Nowotny?

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schon

bin auch dafuer, aber wo die beamten hernehmen, wenn die auch den gesetzen unterliegen? bei den piraten muss man aber ausnahmen machen!