Die ÖVP will dem Koalitionspartner SPÖ einen neuen Entwurf zur Regelung des Amtsverlusts von Politikern vorlegen, kündigte der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer am Mittwoch an. Neu ist, dass bei bestimmten Vergehen ein Mandatsverlust bereits allein ab einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen soll, unabhängig vom Strafausmaß. Die strengeren Regeln sollen außerdem auch für "alle höchsten Organe" gelten.
Bereits mehrere Jahre arbeitet die ÖVP an verschärften Bestimmungen zum Amtsverlust, nun ist der aktuelle Entwurf "verhandlungsfähig" und könne in einen Antrag gegossen werden, so Neugebauer. Ein Gesetzestext werde derzeit ausgearbeitet. Neugebauer hofft auf die derzeit "erhöhte Sensibilität" aufgrund diverser Korruptionsaffären, nicht zuletzt in Kärnten.
Mandatsverlust bei Korruption
Ein Mandatsverlust durch Anklage beim Verfassungsgerichtshof würde laut dem ÖVP-Vorschlag dann in Kraft treten, wenn die verhängte Freiheitsstrafe entweder ein Jahr oder - wie bei Beamten - eine unbedingte Strafe sechs Monate übersteigt. Bei anderen Vergehen würde eine rechtskräftige Verurteilung reichen: Etwa bei Verstößen gegen das Verbots- oder das Finanzstrafgesetz, bei Korruptionsdelikten, Veruntreuung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Hochverrat, strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden sowie gegen die Rechtspflege, und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
Die strengeren Regeln sollen, geht es nach der ÖVP, auch auf auf alle "höchsten Organe", also den Bundespräsidenten, Minister, Nationalrats- und Bundesratspräsidenten ausgeweitet werden. Neu ist auch die Regelung für Volksanwälte sowie für den Rechnungshofpräsidenten. Diese müssten während ihrer Amtsausübung weiterhin zum Nationalrat wählbar sein. Verlieren sie die Wählbarkeit, ist ihnen auf Beschluss des Nationalrats vom Verfassungsgerichtshof das Amt abzuerkennen.
Neugebauer gegen Strache-Vorschlag
Den Vorschlag von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zur "Suspendierung" von Politikern lehnt Neugebauer ab: "Das ist politische Verantwortung." So kann sich der Zweite Nationalratspräsident etwa nicht vorstellen, was passieren würde, wenn ein Abgeordneter sein Amt auf Eis legen würde. Grundsätzlich müsse in solch einem Fall der Rechtsstaat gelten. Auch die Regeln zum Amtsverlust sehen vor, dass eine Person erst rechtskräftig verurteilt sein muss.
(APA)
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