Wien/Uw. Wie schützt man Kinder besser vor familiärer Gewalt? Nach dem Tod eines Siebenjährigen, der in einer St. Pöltner Schule von seinem Vater erschossen worden war, richtete Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) vergangenen Mai das Expertengremium „Task Force Kinderschutz“ ein. Nun liegen die Vorschläge auf dem Tisch.
Erstens: Das polizeiliche Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt soll räumlich ausgeweitet werden. Das auf 14 Tage befristete Verbot kann bisher nur für die Wohnung ausgesprochen werden. Auch im St.Pöltner Anlassfall hat ein solches bestanden. Künftig soll die Polizei, wenn Kinder betroffen sind, auch andere Orte einbeziehen, etwa die Schule, den Kindergarten, die Krippe sowie die betroffenen Stellen (Direktor, Tagesmutter) informieren. Wobei es in der Frage, welche Informationen weitergegeben werden, noch keinen Konsens gebe, wie Vertreter der Opferschutzeinrichtungen gegenüber der Austria Presse Agentur betonen.
Der zweite Vorschlag der Task-Force zielt auf die einstweilige Verfügung ab, die man innerhalb der 14-Tage-Frist bei Gericht beantragen kann. Bisher, so Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck, kann die Polizei bei einem Verstoß gegen die (zivilrechtliche) Verfügung nur auf Wunsch des Antragstellers tätig werden und den Betroffenen ermahnen. Nun soll ein Verstoß mit bis zu 500 Euro bestraft werden.
Frank Höpfel, Experte für Strafrecht an der Uni Wien, beurteilt die Vorschläge positiv, gibt aber zu bedenken: Eine räumliche Ausweitung des Betretungsverbots bedeute personellen Mehraufwand für die Polizei, die dann mehrere Orte kontrollieren müsse. Im Innenministerium winkt man ab: Das könne im Rahmen von Routinestreifenfahrten erledigt werden. Laut Gesetz muss mindestens ein Mal innerhalb der 14 Tage kontrolliert werden.
Höpfel sieht weiters Präzisierungsbedarf: So müsse das Betretungsverbot auch den Sportverein oder die Wohnung der Tante umfassen dürfen. Prinzipiell sei eine Bannmeile von 50 Metern sinnvoll, die mit dem Kind „mitwandert“. Probleme mit dem Datenschutz (des potenziellen Täters) ortet der Experte nicht. Kritik gibt es von der FPÖ: Der Ausweitung des Betretungsverbots ohne Richter steht sie skeptisch gegenüber. Im Innenministerium hofft man auf eine Umsetzung im Herbst. Vom Koalitionspartner gebe es positive Signale.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2012)
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