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Strasser-Anklage auf wackeligen Beinen

09.08.2012 | 18:24 |  REGINA PÖLL UND PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ob die Anklage erfolgreich ist, hängt aber von der Definition des Wortes "Amtsgeschäft" ab.

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Wien. Die Anklage gegen den früheren Innenminister und Ex-ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Ernst Strasser, liegt vor: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Anklageschrift in der Lobbyistenaffäre an das Wiener Landesgericht für Strafsachen übermittelt. Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit. Strasser droht nun eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Der Hintergrund: Im Jahr 2010 soll er als EU-Parlamentarier zwei vermeintlichen Lobbyisten – in Wahrheit britische Enthüllungsjournalisten der „Sunday Times“ – Einfluss auf die Gesetzgebung in der EU gegen 100.000 Euro Beraterhonorar im Jahr versprochen haben. Danach soll Strasser im Sinne seiner vermeintlichen Auftraggeber einen Änderungswunsch zu einem Gesetzesentwurf bei seinem ÖVP-Kollegen Othmar Karas deponiert haben. Karas stieg darauf aber nicht ein.

Intervenieren noch straffrei?

Doch so moralisch verwerflich Strassers Verhalten auch gewesen sein mag: Juristisch betrachtet ist seine Verurteilung nicht so sicher. Denn Strasser kann nur verurteilt werden, wenn er sich für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ bestechen ließ (§ 304 des Strafgesetzbuchs). Strittig ist aber, ob Strasser tatsächlich ein „Amtsgeschäft“ getätigt hat oder tätigen wollte. „Wenn er nur versprochen hat zu intervenieren, ist das wohl noch kein Amtsgeschäft“, analysiert Andreas Venier, Professor für Strafrecht an der Universität Innsbruck. Ein Amtsgeschäft dürfte erst vorliegen, wenn Strasser selbst oder gemeinsam mit anderen einen (parlamentarischen) Antrag stellen wollte, meint Venier im Gespräch mit der „Presse“. Jedoch: Dafür fehlt bisher der Beweis.

Die Ankläger verteidigen ihre Ansicht. „Amtsgeschäft eines Europaabgeordneten ist alles, was im Zusammenhang mit der Gesetzwerdung geschieht“, sagt Erich Mayer, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Indem Strasser den vermeintlichen Lobbyisten versprochen habe, die Gesetzwerdung zu beeinflussen, sei der Tatbestand bereits erfüllt. Was nach diesem Versprechen geschah – also ob nun bloß interveniert wurde, ob Gesetzesanträge gestellt wurden oder gar nichts passiert ist –, sei nicht mehr relevant. Diese Rechtsmeinung habe man sich auch vom Justizministerium bestätigen lassen, betont die Staatsanwaltschaft.

Auch Strassers Anwalt Thomas Kralik knüpft bei seiner Verteidigung am „Amtsgeschäft“ an, das er deutlich anzweifelt. Kralik betont außerdem, dass er und Strasser „die Vorwürfe nach wie vor bestreiten“. Der Ex-EU-Parlamentarier hat bereits mehrfach erklärt, er habe sich nur zum Schein auf die Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten eingelassen, um ihre wahren Pläne oder Hintermänner aufzudecken. Sie seien ihm gleich verdächtig vorgekommen.

Auch EU-Behörde ermittelt

Auf Hochtouren laufen inzwischen die Ermittlungen der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF: Sie untersucht den Fall Strassers bereits seit März 2011. Details wurden bisher nicht veröffentlicht, man stehe aber vor dem Abschluss, heißt es. Bei den EU-Parlamentariern Zoran Thaler (Slowenien) und Adrian Severin (Rumänien), die wie Strasser Kontakt mit den britischen Journalisten hatten, schloss OLAF bereits die Untersuchungen ab. OLAF empfahl in beiden Fällen, dass die nationalen Justizbehörden weiterermitteln.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2012)

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176 Kommentare
8 0

Bleib so wie Du bist Ernst'l - die können dich am A... lecken

mit den Karteikarten die Du als Innenminister beiseite geschafft hast und im Schublad'l bereit hältst bist Du in Österreich besser geschützt als Obama im "war room" unter dem White House.

Österreich hat in diesem Bereich echte Olympia Medaillenchancen - aber nur in diesem Bereich...

4 0

Re: Bleib so wie Du bist Ernst'l - die können dich am A... lecken

Südeuropäische Meisterschaften könnt ma schnell organisieren.

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find ich gut - geradezu super denn...

so kann sich jeder Bürger der für die Judikative, Exekutive, Behörde und Steuerbehörde hilfloses Freiwild ist ein Bild machen, wie es wirklich läuft.

Vielleicht wachen dann ein paar verschlafene Citoyens auf und tun das, was man in einer solchen Situation laut ® Bert Brecht als anständiger Bürger tun muss:

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

3 0

Re: find ich gut - geradezu super denn...

Geahnt haben es viele, jetzt sind die Beweise da. Wer jetzt noch immer schönredet oder gar glaubt es sind einzelfälle, naja, was soll ich sagen.

Gast: total crash
09.08.2012 21:24
0 0

Geh bitte,

eh nur alles Augenauswischerei ,sonst nix;o(

Wetten?

4 0

WISSEN

Die sundy-times-journalisten wussten ja offensichtlich schon vorher, dass die person korrupt ist. Auch bestechung ist strafbar. Wenn es eine testreihe gewurden wäre, wars ein sehr grosser zufall gewesen.
Nein, man erkundigt sich vorher, sowas (wie nennt sich das?) macht ja auch die runde in gewissen kreisen.

Man sollte sich solche journalisten auch in AT wünschen. Dass wissen ist ja oftmals da, man darf halt nicht alles schreiben. Ist halt ein sehr kleines land mit einer mono-medien-landschaft.

Es ist ein echter Karl mit der österreichischen Justiz.

Aber immerhin hat die Staatsanwaltschaft jetzt den Auftrag von der Frau Karl (ÖVP), gegen den Herrn Faymann (SPÖ) weiter zu ermitteln.

Also wenn Scheuch wirklich verurteilt wird

und Strasser frei geht, dann kann die österreichische Justiz definitif zusperren.

3 0

Re: Also wenn Scheuch wirklich verurteilt wird

Zusperrn nicht, aber das wort unabhängig sollte dann eingeklagt werden.
Oh, ja auch das geht in Diktaturen nicht.

Gast: Reader11
09.08.2012 20:52
2 1

Ernst Srasser, der Ordensträger im Leistungsträger

Dem Herrn Ernst Strasser kann gar nichts passieren- schliesslich ist dieser in vielen Machtnetzwerken gut positioniert und von diesen sogar mehrfach ausgezeichnet worden.

So trägt Strasser z.B. seit 2002 den Gregoriusorden. Dieser Orden des heiligen Gregors des Großen ist der vierthöchste Orden für Verdienste um die römisch-katholische Kirche. Er wird mittelbar vom Papst verliehen.

Zudem hat der Ordensträger Strasser seit 2003 das "Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich."
Weiters -wie auch Alois Mock- ist dieser Träger des "Großkreuzes des Al-Kawkab-Ordens (Jordanien)" und dazu des "Orden des Kongresses der Republik Kolumbien mit goldenem Ordensstern".

Strasser kann nichts passieren. Die Orden schützen ihn und dessen "Integrität" wie ein Schild.

Wenn er nach §304 StGB nicht strafbar sein sollte, dann gibt es noch den §306.

§306. Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme:
 
(1) Ein österreichischer Amtsträger ... oder ein Gemeinschaftsbeamter, der mit dem Vorsatz, die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts anzubahnen, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) ... wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

http://www.jusline.at/306_Vorbereitung_der_Bestechlichkeit_oder_der_Vorteilsannahme_StGB.html

Das wären min. 6 Mon. max. 5 Jahre. Wieso steht im Artikel nichts darüber, wenn an der Anwendbarkeit des §304 gezweifelt wird. Oder hat ihn die Staatsanwaltschaft - zusätzlich zum §304 - der möglichen Tatbegehung nach §306 gar nicht angeklagt?

Gibt es einen Juristen der dazu vielleicht etwas erhellendes sagen kann?

4 0

Re: Wenn er nach §304 StGB nicht strafbar sein sollte, dann gibt es noch den §306.

Oh, die haben den § sicher vergessen.

Dann soll man ihm wenigstens die Staatsbürgerschaft, wegen Österreischschädigendem Verhalten entziehen.



Aber typisch österreichisch hat Der Strasser vermtulich sogar noch einen Diplomatenpaß!

6 1

Re: Dann soll man ihm wenigstens die Staatsbürgerschaft, wegen Österreischschädigendem Verhalten entziehen.

dann sollte man Heinz Fischer und alle seine von ihm dirigierten Genossen der Österreichvernaderer einschliessen.

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Re: Dann soll man ihm wenigstens die Staatsbürgerschaft, wegen Österreischschädigendem Verhalten entziehen.

Zu 100%

Kann es sein, dass die ÖVP derartig dämlich ist,

auf Faymann zu verzichten, um diesen unsäglichen Dübel frei zu bekommen? Wenn ja, dann trägt das eindeutig die Handschrift von Pröll. Die ÖVP ist mal wieder zum sch* zu bled. Dafür, dass sie Faymann vorm Häfn retten, hätten sie doch gleich 10 Strassers für unschuldig erklären lassen können...

3 0

Re: Kann es sein, dass die ÖVP derartig dämlich ist,

Nicht dämlich. Sie spielen ihre macht aus und glauben, dass sie erfolg haben. Leider, gibt die geschichte ihnen auch noch recht, sodass aus glauben wissen wird.

Jeder bürger ohne partei und netzwerk, sitzt schon lang im häfn.
Da weiß man ganz genau, was ein amtsgeschäft ist. Da meldet sich auch kein professor aus dem wissensturm.

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Re: Re: Kann es sein, dass die ÖVP derartig dämlich ist,

Ja wer's noch immer nicht glaubt, auch das sind indikatoren, welche so auch in Diktaturen vorkommen.

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Warum?

Warum ging er zu karas, wenn er wusste es war ein gemeimdienst, und er "spielte" nur mit?
die sau lügt doch 24h am tag!

2 1

Wiedermal ...

... das Loch im Käse.
Sag ich ja immer: kein rechtstaat keine demokratie.
In weiser voraussicht, werden die schlupflöcher in gesetz eingebaut. Gut für die politiker, gur für die anwälte.

Re: Wiedermal ...


Bedanken Sie sich bei RotSchwarzGrün!


0 3

Re: Re: Wiedermal ...

... BlauOrange nicht? Warum das? Sind die nicht im Paralament, nie in der Regierung gewesen?

Re: Re: Re: Wiedermal ...


Blau wollte ein schärferes Gesetz und hat daher nicht zugestimmt!


0 3

Re: Re: Re: Re: Wiedermal ...

Das ist genau das strasser argument.
Dumm oder parteianhänger?

Dieser "juristisch mutmassliche" Landes- und Bürgerverräter..

Wenn ich diesen Artikel lese, wird mir schlecht. Die österreichische Öffentlichkeit soll wohl schon auf den Freispruch vorbereitet werden.

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Re: Dieser "juristisch mutmassliche" Landes- und Bürgerverräter..

Freispruch? Da gibts nicht mal a anklage.

2 0

Man wird sich bei Strasser noch entschuldigen denn...

wenn der ex-Innenminister und auch heute noch Geheimnisträger in die untere Schreibtischschublade greift und den roten Akt der Abhörprotokolle öffnet, dann wird es für alle politischen "Leistungsträger", egal welcher Partei sehr, sehr finster.

Und um das abzuwenden kriegt der Strasser eher noch einen Orden, als die paar Jahre bei schlichter Kost, die ihm gebühren würden

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Re: Man wird sich bei Strasser noch entschuldigen denn...

Na dann, sollte doch JEDER ÖVPler 20jahre fordern!

1 0

Untreue-Verdacht gegen Mensdorff-Pouilly verdichtet sich

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly wird in einem von der Telekom Austria in Auftrag gegebenen Forensikbericht des Wirtschaftsprüfers BDO zur Vergabe des Blaulichtfunksystems Tetron schwer belastet.

http://bit.ly/RtKp7I

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Re: Untreue-Verdacht gegen Mensdorff-Pouilly verdichtet sich

so what?

In Österreich ist so eine Art von "Verdichtung" nur für die Gratisblätter interessant um den Pöbel abzulenken und bei Laune zu halten- aber sonst völlig bedeutungslos

Gast: Rechtsgeprellter
09.08.2012 19:45
0 0

bei Politfreunden wird der Rechtstext auf die goldene Waagschale gelegt....... (Fallbeispiel Baumafia MA37 Spetterbrücke)

....bei Bürgern gilt allerdings die freie Interpretation der Behörden und der Gerichte. (M)ein Beispiel: Die Baumafia MA37 Spetterbrücke will 37 Jahre nach Errichtung einer banalen Balkonverglasung durch den Vorbesitzer in meine Wohnräume eindringen um Tatbestände auf gut-Glück suchen. (Beweise liegen keine vor- lediglich die optische Außenansicht).

Dabei beruft sich dieses Gesindel auf §129 Abs.3 BO (Bauordnung) um ein lebenslanges Betretungsrecht durchzusetzen. §129 Abs.3 lautet : „Den Vertretern der Behörde ist zur Ermöglichung der Aufsicht über den Bauzustand und der Überwachung der genauen Einhaltung der den Eigentümern (Miteigentümern) und etwaigen Benützern des Bauwerkes gesetzlich obliegenden Verpflichtungen der Zutritt zu allen Teilen eines bestehenden Bauwerkes zu jeder Tageszeit, bei Gefahr im Verzuge auch zur Nachtzeit zu gestatten“.

Legen wir also das Wort „Bauzustand“ gleichfalls auf die Waagschale wie bei Strasser, dann kommt man zum Schluss dass 37 Jahre nach Fertigstellung der Balkonverglasung von einem „Bauzustand“ keine Rede mehr sein kann. -- So ganz nebenbei fälscht die Baubehörde auch noch Beweismittel (Luftbildaufnahmen in den Archiven der Gemeinde Wien) um die Errichtung vorzudatieren.
"Die Baubehörde MA37 versucht durch kriminelle Machenschaften wie Amtsmissbrauch, Beweismittelunterdrückung bzw. -verfälschung, Vertuschung entscheidender Gesetzesstellen, selektive Verfolgung und Willkürakte in die Wohnräume des BF einzudringen, um dort ver

Wieviel zahlt er denn?

würde sagen, dass die Anklage davon abhängt, wieviel dem Ernstl seine Freiheit wert ist...

Gast: 1. Parteiloser
09.08.2012 19:39
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Das kann nicht sauber sein!

"Bei weiteren untersuchten Geschäftsfällen konnte ein strafbares Verhalten nicht festgestellt werden" meint die Staatsanwaltschaft.

Dieser Herr hat aber in seinem EPU, wofür er keine 1.000 Stunden pro Jahr Zeitaufwand betrieben hat, einen Umsatz mit Honorarnoten von kolportierten 600.000.- Euro gehabt. Da stellt sich schon die Frage, wie die Honorare zustande gekommen sind, es wären ja verrechnete 600.- Euro pro Stunde. Wie hat der Herr den Gegenwert zu diesen Honoraren erbracht?

Es scheint, dass diese Staatsanwaltschaft das gleiche Probleme wie beim Birnbacher nicht erkennen will oder erkennen kann!

Vielleicht ist es aber auch nur so, dass ich die unglaublichen Fähigkeiten des Herrn Strasser nicht erkennen kann und keine Erfahrungen in diesem Marktsegment habe.

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Re: Das kann nicht sauber sein!

Es kann auch sein, dass das ganz parlament unfähig ist ordentliche gesetze zu schaffen.

Korrupter wie viele fälle in der öffentlichkeit, gehts ja gar nicht mehr. Aber es gibt kein gesetz um die personen festzunageln.
Schwammige gesetzt onmass. Nur der bürger, kann sich die gut vorbereiteten anwälte halt nicht leisten. Bzw. interessieren diese anwãlte den bürger gar nicht.

die Argumentatıon ist mehr als merkwürdig

wenn nicht einmal eın Antrag auf Gesetzesänderung zu den Amtsgeschäften eınes Abgeordneten gehört, was ist denn dann ein Amtsgeschäft eines Abgeordneten ? Lediglich das Abstimmen ?

Alles von der Antragstellung bis zur Gesetzeswerdung müssten doch eigentlich Amtsgeschäfte eines Abgeordneten im engeren Sinn seın. Sonst hätte derjenige ja fast nichts zu tun.

Niemand blickt mehr durch

Die Staatsanwaltschaft muss sich also die Rechtsmeinung vom Justizministerium bestätigen lassen.

Richter fällen Urteile, die von der nächsten Instanz wieder aufgehonen werden.

Anders gesagt: selbst Profis scheitern tagtäglich an der korrekten Interpretation der Gesetze - sofern dies überhaupt möglich ist.

Aber vom Bürger, in der Regel einem juristischen Laien, wird verlangt, jedes Gesetz zu kennen und korrekt zu interpretieren -> ansonsten Anklage.

Ein seltsames System...


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Re: Niemand blickt mehr durch

Eine ausgeklügelte diktatur eben.

Gast: passing by
09.08.2012 19:04
6 2

mund halten, Venier!

gibt's doch wohl nicht, dass sich dauernd ein jurist mit fortgeschrittenem realitätsverlust findet und mit aussagen entblödet, die ein verständnis von "recht" verraten, welches schlechthin als unverständnis - eben blödheit - zu werten ist.

noch perfider allerdings der journalist, der eine story mit diesem spin zu bringen beabsichtigt!

ist das die neue linie der presse?! - schützenhilfe für korruptionisten?

Re: mund halten, Venier!

Seh ich auch so. Sieht aus als hätte Strasser und die Medien Verbündete gefunden. Typisch Österreichisch.

2 1

Ja dann ...

... wird man ihn eben ohne Urteil teeren und federn müssen. Dieses korrupte Gesindel wächst uns sonst über den Kopf.

Gast: Al Capone und Lucky L
09.08.2012 18:53
1 0

Der Trottelgauner

geht bei eurer schwarzen Justiz noch frei.
Wo kann man wetten? Noirmal wären 10 Jahre.
ICH WIEDERHOLE ZEHN JAHRE

Also wackeliger als bei Uwe Scheuch geht es nicht mehr!


Keine Namen, kein Geld, nur ein illegal aufgezeichnetes Telefongespräch mit blödem Gerede!

Und trotzdem hat es bei unserer Gesinnungsjustiz für eine unbedingte Strafe gereicht!(wurde glücklicherweise aufgehoben!)

Also wenn Strasser und Faymann nicht verurteilt werden, dann weiß ich nicht!


1 0

Re: Also wackeliger als bei Uwe Scheuch geht es nicht mehr!

Wäre österreich schiffbar, dann bitte südlich von sizilien!

Der Typ sollte sich Ernst korrupt Strasser nennen.

Ich hoffe, es können sich noch alle an den von der Sunday Times aufgedeckten "Cash-for-Laws"-Skandals erinnern.

Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!

Bei uns Freiheitlichen perlen erfundene Anschuldigungen ab wie Wasser auf einer Lotosblüte.

So schaut's aus!

Re: Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!

Sie sind lustig-
susanne winter-uwe scheuch-khg-haberler-gudenus-meischberger-haider.......

Re: Re: Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!


Wofür wurde Winter verurteilt?

War das nicht ein Meinungsdelikt?

Schämen Sie sich für dieses Beispiel!

Denn um die Meinungsfreiheit in diesem Land ist es sehr schlecht bestellt!


Re: Re: Re: Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!

lol

Re: Re: Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!

Die Verurteilung von Susanne Winter akzeptiere ich nicht. Das war und ist eine Farce - sie hat nur die Wahrheit gesagt, aber offenbar ist dies in einer "freien Gesellschaft" nicht vereinbar.

Re: Re: Re: Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber bisher gab's nur einen Nehmer: Die ÖVP!

schauen Sie-was sie akzeptieren oder nicht, ist dem rechtsstaaat wurscht.

Gast: hudro45
09.08.2012 18:34
8 1

Na da

wird doch die Anklage nicht zusammenfallen und der Strasser Ernstl bekommt gar keine Möglichkeit um zu erzählen, welche Leute da schon Geld überwiesen haben um zu bekommen was sie wollten.

Wenn der Ernstl wahrscheinlich zu plaudern anfängt, um sich selber ein bißchen "runterzuhandeln", wird wahrscheinlich anderen "honorigen" Herrschaften Angst und Bang werden.

Ein Schelm wer Böses denkt.