19.06.2013 10:00 Merkliste 0

Urteil: Grasser "kein Schutzpatron der Steuersünder"

13.08.2012 | 16:15 |   (DiePresse.com)

Der Ex-Finanzminister klagte Gabriela Moser - in erster Instanz mit Erfolg: Die Grüne muss nun im TV vor der ZiB2 einen Widerruf verlesen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Ex-Finanzminister Karl-Heinz-Grasser sei ein "Schutzpatron der Steuersünder", der Steuerprüfungen zugunsten des Glaskristallherstellers Swarovski sowie befreundeter Unternehmer niedergeschlagen habe: Das behauptete zumindest die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser. Grassers Rechtsbeistand brachte daraufhin eine Unterlassungsklage (Streitwert 35.000 Euro) gegen die Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses ein - und hatte damit Erfolg: Das Wiener Handelsgericht leistete dem Klagebegehren in weiten Teilen Folge und trug Moser einen Widerruf ihrer Behauptungen auf. Das wurde am Montag bekannt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dem am Wochenende zugestellten Urteil zufolge hat der Widerruf unter anderem "durch Verlesung des Textes durch die Beklagte (...) im Fernsehprogramm ORF 2 in oder unmittelbar vor oder nach der Sendung Zeit im Bild 2" zu erfolgen. Moser wurde außerdem die Veröffentlichung des Widerrufs auf ihrem persönlichen Facebook-Profil sowie auf den Websites der Grünen und der Austria Presse Agentur (APA) aufgetragen, wobei diese jeweils für die Dauer von sechs Monaten abrufbar sein müssen.

"Eine so spektakuläre Widerrufsveröffentlichung wurde noch nie von einem Gericht aufgetragen", stellte dazu Grasser-Anwalt Rami am Montag fest. Die Entscheidung von Richterin Liselotte Eckl ist allerdings nicht rechtskräftig.

Moser: "Zulässiges Werturteil"

Moser hatte am 12. Jänner 2011 unter Berufung auf namentlich nicht genannte Insider schwere Anschuldigungen gegen Grasser erhoben: Der Ex-Finanzminister habe dafür gesorgt, dass die Firma Swarovski wiederholt von Steuerprüfungen verschont blieb, während Grasser-kritische Unternehmen jährlich überprüft worden seien, so Moser damals. Außerdem habe der Ex-Finanzminister beim Filmproduzenten Carl Spiehs und dem Waffenfabrikanten Gaston Glock für besonders schonende Prüfungen gesorgt. Den dafür gewählten und auf Grasser gemünzten Ausdruck "Schutzpatron der Steuersünder" verteidigte Moser später als "zulässiges Werturteil".

Das Gericht wertete die inkriminierten Passagen allerdings zum Großteil als reine Tatsachenbehauptungen. Moser se es nicht gelungen, zu beweisen, "dass die von ihr geäußerten Vorwürfe wahr sind". Sie hätte die ihr zugetragenen Informationen vielmehr "völlig ungeprüft verbreitet", so das Erstgericht.

"Sorgfältiger Mensch hätte recherchiert"

Mit dem Einbringen von parlamentarischen Anfragen in den Affären um Grasser habe Moser zwar "Schritte zur Überprüfung der ihr zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe" unternommen. "Sie wartete das Ergebnis dieser Anfragen jedoch nicht ab, sondern ging schon zuvor an die Öffentlichkeit. Ein sorgfältiger Mensch hätte zumindest geringfügige Recherchen angestellt und so die Unwahrheit der nunmehr inkriminierten Behauptungen entdeckt", heißt es im schriftlichen Urteil, das die klagegegenständlichen Aussagen "mangels Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes" als rechtswidrige Kreditschädigung" qualifiziert.

(APA/Red.)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

53 Kommentare
 
12
5 0

Wer über einen anderen etwas Negatives behauptet, der muß es auch beweisen können.

Allen Anti-Grasser-Eiferern in dieser Debatte sind Binsenweisheiten ins Stammbuch zu schreiben.

Wer über einen anderen negative Behauptungen aufstellt und diese nicht beweisen kann, betreibt „Üble Nachrede“ und das ist ein Strafdelikt. Allerdings kein Offizialdelikt, das der Staatsanwalt verfolgen muß, sondern der Geschädigt hat Anklage zu erheben oder er hat wegen Kreditschädigung eine Zivilklage einzubringen.

Genau das ist hier passiert. Fr. Moser hat Dinge behauptet, die sie vor Gericht nicht beweisen konnte und wurde daher zu Recht verurteilt. Verurteilt, Ihre Behauptungen in gleicher Weise, wie sie sie aufgestellt hat, wieder zu widerrufen. Da nützt es ihr gar nichts, jetzt zu sagen, ihre Behauptungen seien nur ein Werturteil gewesen, das erlaubt wäre. Jemanden eines Amtsmißbrauches zu beschuldigen ist kein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung. Ein Werturteil wäre es z.B. zu sagen, der Herr X ist ein schlechter Finanzminister, weil er den Schuldenstand des Bundes nicht verringert.

Wenn der Betroffene Klage führt, dann sind das keine Nebelgranaten, die von irgendwelchen anderen „Untaten“ ablenken sollen. Denn gäbe es die anderen Untaten, hätte Frau Moser ja diese nennen können und eben auch beweisen müssen. Hat sie aber nicht!

Für die Schmähungen Grassers, die in diesen und anderen Debatten gang und gäbe sind, müssen die hiesigen Täter wissen, sie sind genau so schuld wie Frau Moser, weil sie nichts beweisen können.

Sie werden nur von Grasser nicht belangt, weil dumm!.

Gast: ich werde wohl nie grün wählen
15.08.2012 12:45
5 0

tritt die grüne Moser jetzt zurück?

oder verlangt sie Anstand nur von den anderen...

1 0

Zensurtest!


2 0

Die Story erinnert mittlerweile an Kachelmann. The show must go on.

Grasser SOLLTE, wie jeder andere, einen fairen Prozess bekommen. Als Privilegierter mit viel Geld hat er es leichter als jemand aus dem Fußvolk. Das rechtfertigt jedoch keinesfalls Rechtsbrüche z. B. Datenfluß zu den Medien. Sein Steuerakt ist für das für Verfahren völlig irrelevant.

An den Nebelgranaten sind in hohem Maße Medien mitverantwortlich, die jedes Futzerl eines Verdachts sofort in große Lettern setzen, um ihre verkaufsfördernde Soap unter das Volk zu bringen. Die Justiz spielt mit. Warum?

In einem Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung wäre das nicht möglich. Wenn Anklagepunkte da sind, haben sie in einem erträglichen Zeitraum abgewicklelt zu werden und zwar ohne begleitende Medienvorverurteilungen. Sollte das Gericht Fehler oder gar parteipolitisch agieren (derzeit könnte der Eindruck der Politjustiz gegen Grasser entstehen), wären die Medien gefordert. Ebenso, wenn er aufgrund seiner Stellung, nicht weil ihm nichts nachgewiesen wurde, freigesprochen würde.

Gast: Fredak
14.08.2012 20:56
1 4

wieder die unschuld des Herrn Grasser

Wer zahlt das wieder der Steuerzahler. Um unser Steuerzahler Geld ist euch ja nichts zu Teuer. So Quasi koste es was es wolle. Vieleicht haben wir Glück und finden bei irgendwem was.


Gast: Austoben
14.08.2012 12:07
0 4

Kampf-Postings

Da hat er sich wieder ausgetobt mit Kampf-Postings !!!

7 2

grüne Rücktrittskultur?

eine zur Objektivität verpflichtete Vorsitzende agiert mit stalinistischen Vorverurteilungen.

Da gibt es nur eines: Rücktritt!

Was würden die Oberinquisitoren Pilz/Wolf wohl fordern, wäre das einem Schwarzen oder gar Blauen passiert?

Re: grüne Rücktrittskultur?

Alles Quatsch, Freunde ! Vergesst niemals: Grasser ist für Kapitalverbrechen angeklagt, egal was an Nebenschauplätzen abgehandelt wird. Seine Anwälte werfen nur Nebelgranaten, um dem Volk (ja, das sind wir!) den Blick auf die wirklich schwerwiegenden Anklagen zu trüben ! Behaltet die wirklichen Verbrechen im Auge, und vergesst nicht die nette Unschuldsvermutung, wenn ihr publiziert... Alles klar ? Urteile werden im Namen der Republik gefällt - also in unserem Namen !!!

0 3

Re: grüne Rücktrittskultur?

Laut ihrer eigenen Definition müsste die FPÖ aufgrund von Massenrücktritten ihre "Arbeit" aufgeben. Aber ich verstehe schon dass die gequälte Effenseele weit über das Ziel schießt wenn sie eine derart seltene Gelegenheit bietet...Immerhin ist es für Otto Normalverbraucher nur mehr sehr schwer zu verstehen, wenn mit der uferlosen linken Weltverschwörung die immerwährende Opferrolle unser herzallerliebsten Rechten in Österreich einzementiert werden soll. Der Unterschied ist allerdings, dass Euch das niemand mehr abnimmt...

5 0

Grüne Rücktrittskultur, was hat das mit der FPÖ zu tun?

Sie irren, die political correctness der Linken geht immer mehr Menschen auf den Wecker.

Ich halte nichts von Denk- und Sprechverboter (Sarrazin, Hermann, Schachtschneider..), von
politische Verfolgung allein auf Grund eines Liebesverhältnisses (deutsche Damenrudermannschaft), Genderunsinn (Ungleichbehandlung von Männern beim Medizin-Aufnahmetest UNI Wien) oder von Medienjustiz (Tierschützer, Arigona, Graf......). Das alles zeigt deutlich wie weit wir mittlerweile von jeder Rechtsstaatlichkeit entfernt sind.

Dass die Aussagen der Frau Moser abenteuerlich waren, muss jedem Handelsakademieschüler klar gewesen sein.

Ein Konzern der Tausenden Menschen Arbeit und guten Lohn gibt, wurde für billige Propaganda missbraucht. Und so jemand will Vorsitzende eines unabhängig arbeitenden Ausschusses sein, der für "mehr Sauberkeit" sorgen soll?

Toll wie Grüne arbeiten, Parkpickerlbefragung, VanderBellens Wienschmäh, Notariatsakt zur Wahlreform und nun die Frau Moser zeigen, wie unsere Moralistenpartei mit der eigenen Moral umgeht.


Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Was sich ein Schüssel, ein Grasser aber auch in Deutschland zum Beispiel ein Sarrazin von linker Seite an Lügen, Unterstellungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Rufschädigungen und Ehrabschneidungen gefallen lassen müssen, geht ja auf keine Kuhhaut!

0 6

Re: Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Bleibt doch unter Euch ihr armen Opfer, ihr könnt Euch auch gern auf der Bude gegenseitig ein paar Schmisse verpassen. Vielleicht hilft´s gegen den Frust und der Schmerz lenkt auch ein wenig ab, von der grausamen linken Weltverschwörung da draussen, die ausser Euch keiner sieht...

2 0

Re: Re: Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Schimpfen kannst aber gut, Argumente hast keine.

8 0

Re: Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Nicht-Linke sind halt tolerant. Im Gegensatz zu den Rot-Grün-Kommunisten.

0 5

Re: Re: Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Na so was und ich habe bis dato immer geglaubt, Toleranz würde mit dem Charakter eines Menschen zusammenhängen, unabhängig seiner politischen Gesinnung.
Muss man auch blond und blauäugig sein, um von Ihnen Toleranz attestiert zu bekommen?

3 0

Re: Re: Re: Mich wundert sowieso, dass nicht die ganze Zeit geklagt wird

Nein, aber schau dir mal an, was so passiert, dann wirst dus auch sehen. Oder du willst es nicht sehen.

Pro-Grasser-Kampfposter

zu sein, muß auch ein gut bezahlter Job sein!

Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Ich war nie korrupter Finanz-Minister und Steuer-Hinterzieher,Karl-Heinz aus dem Autohaus in der Pischeldorfer Straße!

3 0

Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Nicht Anschuldigungen, sondern rechtsstaatliche Verfahren zeigen, ob sie ein Ganove sind. Unser Rechtsstaat ist stark verbesserungswürdig und hat viel zu viele Schwachstellen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß jakobinisch, inquisitorische Methoden, bei denen es reicht jemand zu verdächtigen, den Weg in die Unfreiheit pflastern.

2 1

Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Was hat das mit Grasser zu tun. Morgen trifft es vielleicht Sie, wenn sie nicht politisch korrekt argumentieren.

Damit geht jede Freiheit verloren, auch Ihre.

Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Meine Freiheit ist grenzenlos,Karl-Heinz!

0 0

Re: Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Viel Vergnügen in Nordkorea!

Antworten Antworten Gast: So ein Blödsinn
14.08.2012 12:05
0 0

Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Ein schöner Blödsinn, den Sie da von sich geben ! Da haben Sie etwas falsch verstanden !!!

0 0

Re: Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Was sind Ihre Argumente oder brauchen Sie die nicht, wenn es um Personen geht, die Sie nicht mögen?


Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Einer aus der Buberl-Partie
14.08.2012 13:58
0 0

Re: Re: Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Grasser himself oder die Frau Fiona oder ???

2 0

Re: Re: Re: Re: Re: Pro-Grasser-Kampfposter

Argumente, Beweise, Rechtsstaatlichkeit, Frau Moser!

 
12