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Heinisch-Hosek: "Ziehen schwarze Schafe sofort ab"

17.08.2012 | 18:26 |   (Die Presse)

Heinisch-Hosek verschärft das Disziplinarrecht: Beamten droht ab 2013 nach einer strafrechtlicher Verurteilung bei Sexualdelikten oder Folter ein automatischer Amtsverlust.

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Wien/Ett. Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst müssen sich nach strafrechtlichen Verurteilungen künftig auf strengere disziplinäre Konsequenzen bis hin zum automatischen Verlust ihres Jobs im Staatsdienst einstellen. „Wir ziehen schwarze Schafe sofort aus dem Verkehr“, fasst die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zusammen. Über eine entsprechende Änderung des Disziplinarrechts herrsche Konsens mit der Beamtengewerkschaft. Vorgesehen ist daher, dass die Verschärfung im Herbst mit der nächsten Novelle des Dienstrechts vom Parlament beschlossen wird und mit 1.Jänner kommenden Jahres in Kraft tritt.

Jede rechtskräftige Verurteilung hat demnach bei drei Sachverhalten einen sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge: bei Sexualdelikten; wegen Quälens und Vernachlässigens von schutzwürdigen Personen wie Kindern sowie nach Folter, die unter die UN-Anti-Folterkonvention fällt. Bereits wenn die Staatsanwaltschaft rechtswirksam Anklage erhebt, kommt es für betroffene Bundesbedienstete zwingend zu einer vorläufigen Suspendierung – der Beamte oder Vertragsbedienstete darf also nicht mehr an seinen Arbeitsplatz.

Anlassfall für die nunmehrige Verschärfung ist der Fall des gambischen Schubhäftlings Bakary J., der 2006 von Polizeibeamten in einer Wiener Lagerhalle schwer misshandelt worden war. Die vier Polizeibeamten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, durften aber weiter bei der Polizei im Innendienst tätig sein. Erst sechs Jahre danach wurden nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofs heuer im Frühjahr drei der vier involvierten Polizisten aus dem Exekutivdienst entlassen. Eine Beschwerde dagegen wird vom Höchstgericht geprüft.

 

„Haben da nichts verloren“

„Ich war schockiert über die Länge des Verfahrens, sodass ich gesagt habe: Jetzt ist Schluss“, erklärt Heinisch-Hosek. „Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Dieses Bild des öffentlichen Dienstes will ich nicht“, betont sie, auch wenn es in der Vergangenheit nur sehr wenige Fälle gegeben habe. Derartige langwierige und komplizierte Disziplinarverfahren möchte die Beamtenministerin mit der geplanten Änderung nun vermeiden.

Wie schaut die bisherige Regelung aus? Ein automatischer Amtsverlust ist bisher an eine rechtskräftige Verurteilung gekoppelt. Allerdings ist diese an die Strafhöhe geknüpft: diese muss mindestens sechs Monate unbedingt oder zwölf Monate bedingt betragen. Lag das Strafausmaß darunter, dauerte es – oft auch wegen Berufungen – längere Zeit, bis es zu Entscheidungen der Disziplinarkommissionen und Oberkommissonen kam, auch weil Entscheidungen über disziplinäre Folgen in einer engen Bindung zum strafrechtlichen Urteil standen. Nicht selten erfolgte bei Schuldsprüchen mit geringem Strafausmaß keine Suspendierung, also keine vorläufige Freistellung vom Dienst.

 

Auch bei „privaten“ Vergehen

Entscheidender Punkt der Neuregelung ist, dass es nun bei Verurteilungen für Delikte in den drei angeführten Sachverhalten keine Strafuntergrenze mehr gibt. Jede rechtskräftige Verteilung zu einer Haft- oder auch einer Geldstrafe hat automatisch den Amtsverlust zur Folge. Es gibt in diesen Fällen dann kein Disziplinarverfahren, das sich ziehen könnte. Wobei dies auch dann gilt, wenn die Vergehen nicht im Dienst, sondern im Privatleben erfolgen, etwa wenn bei jemandem daheim am Computer kinderpornografisches Material sichergestellt wird.

Zu den Delikten, bei denen das strengere Disziplinarrecht zur Anwendung kommt, zählen unter anderem Vergewaltigung; sexueller Missbrauch von Jugendlichen; der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses; Kinderpornografie; das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie das Quälen oder Vernachlässigen von Gefangenen oder von Asylwerbern.

Warum dieser automatische Amtsverlust auf diese Delikte eingegrenzt sei? Weil Vergehen gegen Leib und Leben oder auch Folterungen nachhaltige Auswirkungen für Personen hätten und Dauerschäden auslösten, so Heinisch-Hosek. Wenn jemand im Bundesdienst notorisch zu spät komme, könne sich weiter die Disziplinarkommission damit befassen. Die Ministerin „wünscht“ sich, dass auch die Bundesländer in ihren Dienstrechten diese geplante Verschärfung übernehmen.

Auf einen Blick

Disziplinarrecht. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereitet strengere gesetzliche Bestimmungen für Bundesbedienstete vor: Ab 2013 kommt es nach jeder rechtskräftigen Verurteilung bei bestimmten Vergehen (Sexualdelikte, Folter) zu einem „automatischen Amtsverlust“ – unabhängig von der Strafhöhe. Bisher war dies nach einer unbedingten Strafe von sechs Monaten und nach bedingten Strafen von zwölf Monaten der Fall.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2012)

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32 Kommentare
 
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Heinisch Hosek schießt mal wieder weit über das Ziel hinaus ...

"wer einer strippenden (wahlberechtigten und wehrpflichtigen) 17-jährigen Person (bloß) zusieht (§ 215a Absatz 2a 1. Satz & Absatz 3 StGB), wer an einem öffentlichen Ort einvernehmlichen Sex mit einer erwachsenen Person hat (§ 218 Absatz 2 StGB), wer sich nach dem § 207b StGB (dem Ersatzparagraphen für den berüchtigten anti-homosexuellen § 209) schuldig macht oder wer (bspw. im Internet oder in einer Zeitschrift) "unzüchtige" Inserate aufgibt (§ 219 StGB), wird künftig, so er/sie (gleichgültig was für ein/e) BeamtIn ist, (und gleichgültig wie gering die Strafe auch ausfallen mag) den Arbeitsplatz und damit die Existenz verlieren. " -> http://www.heise.de/tp/blogs/5/152620

Gast: Goiserer G
26.08.2012 10:46
2 0

unliebsame Beamte loswerden

da hat sich die H-H was feines ausgedacht um unliebsame, kritische oder einfach Beamte mit der falschen "Farbe" loszuwerden. Wenn das so wichtig wäre, müsste es auch für PolitikerInnen, ÄrztInnen, RechtsanwälInnen etc gelten - wenn nicht ist´s ein Exzess! Wie lange müssen wir diese ahnnungslose und getriebene H-H noch ertragen

Gast: gustav 1
25.08.2012 18:54
2 0

Da

wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen

... „Wir ziehen schwarze Schafe sofort aus dem Verkehr"...

.
Eine vernünftige Klarstellung.

Aber:

Das Disziplinarrecht für die öffentlich Bediensteten gehört schon längst insgesamt überarbeitet.

Solche Disziplinarverfahren verlaufen nach dem mittelalterlichen Inquisitionsprinzip.

- Klager und Richter sind die gleichen Personen

- Das Verfahren ist nicht öffentlich.

- Die Mitglieder einer Disziplinarkommission sind nicht wirklich unabhängig. Sie kommen aus der gleichen Institution wie der Beschuldigte.

Das sind elementare Ungeheurlichkeiten, die jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen.

Das scheint niemanden zu stören, weder die Regierung, noch die im Parlament vertretenen Parteien, noch die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten.

SFH-4992 Zweite Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer vom 25.05.2012 gegen die Republik Österreich

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=242&aid=5743

http://so-for-humanity.com2000.at


solche Beamte braucht man wirklich nicht, aber diese Dame auch nicht.


Gast: Callisto
19.08.2012 07:53
7 0

Ziehen schwarze Schafe sofort ab und geben ihnen andere gut dotierte Posten....

Wie bei allen Politschranzen...

Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren!

Wo bleibt die gendergerechte Formulierung, Frau Oberemanze Heinisch Hosek ?

Politisch korrekt heißt das doch MitarbeiterInnen !!!

Re: Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren!

Sie werden doch nicht unterstellen wollen, dass sich Frauen eines Sexualdelikts schuldig machen könnten?

Tststs, sowas kann natürlich nur Männer betreffen.

Gast: ROTbeobachtr
18.08.2012 17:24
14 0

FOLTER

Ist schon die Prononciation dieses HH Namens. Also Automatischer Amtsverlust fuer dieses Geschoepf der ROTEN.

20 1

Hier werden Schandtaten aufgezählt

die in Wiener Heimen alltäglich waren, doch niemand hat sich darum gekümmert. Jetzt, wo die ganze Sache aufgeflogen ist, jetzt wird die Ministerin nervös. Auch wird hier die Vorgangsweise der Polizei im Dienst so maßgeregelt, dass ein Vorgehen gegen um sich schlagende Asylanten oder Kriminelle für die POlizei noch problematischer wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich nicht jeder Asylant oder Kriminelle friedlich verhält und Gewalt seitens der Polizisten nötig war. Kaum drang das an die Öffentlichkeit, schon waren Juristen der linken Parteiszene zur Stelle und klagten. Damit wurde die Polizei zum Feindbild der Roten und Grünen. Wenn auch vieles, was die Ministerin hier angibt, Anlass zu Verurteilungen gibt, so sollte man doch wenigstens die Stirn haben, PolizistInnen im Dienst nicht zu diskriminieren, sondern zuzugeben, dass ihr Dienst alles andere als leicht ist. Diesen schwierigen Dienst nun noch zu erschweren ist der falsche Weg, Frau Heinisch-Hosek.

warum geht sie nicht gleich mit???


Gast: uert
18.08.2012 12:59
13 0

und die roten Schafe nicht vergessen HH, die gehören schon längst abgezogen


16 0

Wie wäre es mit häufigeren Delikten?

Bestechung, Korruption?

Gast: Schäfer
18.08.2012 09:43
18 0

Ihre

schwarzen Schafe sind meistens Rote. Sonst wären sie in der Beamtenherde schon längst rausgebissen worden. Määääh.

Re: Ihre

lol

Gast: Pfeiffdrauf
18.08.2012 08:56
19 0

Berufsverbot

Diese Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und behandelt Staatsbürger eklatant ungleich. Hier werden nämlich für alle Staatsbürger gleichermaßen geltende strafrechtliche Delikte für eine Gruppe von Personen mit ungleich harten Folgewirkungen versehen. Wenn schon, dann müssen derartige Wirkungen für alle Gelten (z.B. Landesbedienstete, Politiker, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Krankenpfleger, Kindergärtner, usw. und natürlich auch für alle ...innen).

Antworten Gast: Hemingway
18.08.2012 09:57
15 0

Re: Berufsverbot

Wir leben eben bereits in einer Diktatur, wo das Volk - der Souverän - der Untertan dieser korrupten, kriminellen und dummen Politiker ist.

Gast: Hemingway
18.08.2012 08:28
25 0

Mit dieser Heinisch-Hoschek würde ich nicht alleine im gleichen Aufzug fahren oder ihr die Tür aufhalten, um nicht wegen Verdacht der sexuellen Belästigung unschuldig angezeigt zu werden.


Gast: Hemingway
18.08.2012 08:26
6 0

Die schwarzen Schafe sind 2013 nicht mehr in der Regierung !


Purer Populismus ..

... ich frage mich: Von was soll da abgelenkt werden?

Gast: no_ho
18.08.2012 07:44
23 0

Gleiche Waffen

Ich fordere, dass bei gerichtlich nachgewiesener falscher Beschuldigung (Verleumdung) bei einem Sexualdelikt auch eine existenzvernichtende Strafe ausgesprochen wird.

Gleiches Recht für alle!

Antworten Gast: no_ho
19.08.2012 23:01
12 0

Re: Gleiche Waffen

Tja, das stört aber die Justiz, die Staatsanwälte und Richter nicht die Bohne.

Verleumdungen durch Frauen, erfundene Sexualdelikte führen niemals zu harten Strafen.

Die Verleumderin kriegt maximal ne kurze Bewährungsstrafe.
Während verleumdete Männer sofort in U-haft geworfen werden und/oder zu langjährigenHaftstrafen verurteilt werden ("die Zeugin der Anklage war glaubwürdig").

Soweit habens wir gebracht, das Gericht "glaubt der Zeugin", undohne irgendwelche Beweise werden Angeklagte als Schwerverbrecher verurteilt.

Mich wundert nicht dass Juristen, Richter und Staatsanwälte neben den Journalisten IMMER die ersten waren, wenn es darum ging totalitären menschenverachtenden Regimen zur Hand zu gehen.

Das galt für den Bolshevismus genauso wie für den Faschismus (und gilt für andere -ismen wie den Feminismus leider auch).

Kein Rückgrat und keine Menschlichkeit diese Juristen...

Der Fundamentalfeminismus ist der neue Faschismus !

Und nicht von ungefähr wird er von den Gutmenschen frenetisch beklatscht. Das Gutmenschentum fügt sich immer dem Mainstream der veröffentlichten Meinung und sei sie auch noch so autoritär....

Re: Gleiche Waffen

Sie haben völlig recht! Das ist geradezu eine Einladung an Frauen, mißliebige Kollegen/Vorgesetzte anzupatzen, um sie als Konkurrenten auszuschalten!

Wie man das anstellt, zeigen ja einige Beispiele, die nach wie vor die Weltmedien beschäftigen!

Amtsverlust

bei Sexualangelegenheiten, wenn der Politiker sich am Steuertopf vergreift bleibt alles beim alten.

Sie werden dann Regierungsmitglieder.

16 1

brrr

Populismus der untersten Schublade - brrrr!

 
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