Wien/Ett. Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst müssen sich nach strafrechtlichen Verurteilungen künftig auf strengere disziplinäre Konsequenzen bis hin zum automatischen Verlust ihres Jobs im Staatsdienst einstellen. „Wir ziehen schwarze Schafe sofort aus dem Verkehr“, fasst die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zusammen. Über eine entsprechende Änderung des Disziplinarrechts herrsche Konsens mit der Beamtengewerkschaft. Vorgesehen ist daher, dass die Verschärfung im Herbst mit der nächsten Novelle des Dienstrechts vom Parlament beschlossen wird und mit 1.Jänner kommenden Jahres in Kraft tritt.
Jede rechtskräftige Verurteilung hat demnach bei drei Sachverhalten einen sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge: bei Sexualdelikten; wegen Quälens und Vernachlässigens von schutzwürdigen Personen wie Kindern sowie nach Folter, die unter die UN-Anti-Folterkonvention fällt. Bereits wenn die Staatsanwaltschaft rechtswirksam Anklage erhebt, kommt es für betroffene Bundesbedienstete zwingend zu einer vorläufigen Suspendierung – der Beamte oder Vertragsbedienstete darf also nicht mehr an seinen Arbeitsplatz.
Anlassfall für die nunmehrige Verschärfung ist der Fall des gambischen Schubhäftlings Bakary J., der 2006 von Polizeibeamten in einer Wiener Lagerhalle schwer misshandelt worden war. Die vier Polizeibeamten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, durften aber weiter bei der Polizei im Innendienst tätig sein. Erst sechs Jahre danach wurden nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofs heuer im Frühjahr drei der vier involvierten Polizisten aus dem Exekutivdienst entlassen. Eine Beschwerde dagegen wird vom Höchstgericht geprüft.
„Haben da nichts verloren“
„Ich war schockiert über die Länge des Verfahrens, sodass ich gesagt habe: Jetzt ist Schluss“, erklärt Heinisch-Hosek. „Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Dieses Bild des öffentlichen Dienstes will ich nicht“, betont sie, auch wenn es in der Vergangenheit nur sehr wenige Fälle gegeben habe. Derartige langwierige und komplizierte Disziplinarverfahren möchte die Beamtenministerin mit der geplanten Änderung nun vermeiden.
Wie schaut die bisherige Regelung aus? Ein automatischer Amtsverlust ist bisher an eine rechtskräftige Verurteilung gekoppelt. Allerdings ist diese an die Strafhöhe geknüpft: diese muss mindestens sechs Monate unbedingt oder zwölf Monate bedingt betragen. Lag das Strafausmaß darunter, dauerte es – oft auch wegen Berufungen – längere Zeit, bis es zu Entscheidungen der Disziplinarkommissionen und Oberkommissonen kam, auch weil Entscheidungen über disziplinäre Folgen in einer engen Bindung zum strafrechtlichen Urteil standen. Nicht selten erfolgte bei Schuldsprüchen mit geringem Strafausmaß keine Suspendierung, also keine vorläufige Freistellung vom Dienst.
Auch bei „privaten“ Vergehen
Entscheidender Punkt der Neuregelung ist, dass es nun bei Verurteilungen für Delikte in den drei angeführten Sachverhalten keine Strafuntergrenze mehr gibt. Jede rechtskräftige Verteilung zu einer Haft- oder auch einer Geldstrafe hat automatisch den Amtsverlust zur Folge. Es gibt in diesen Fällen dann kein Disziplinarverfahren, das sich ziehen könnte. Wobei dies auch dann gilt, wenn die Vergehen nicht im Dienst, sondern im Privatleben erfolgen, etwa wenn bei jemandem daheim am Computer kinderpornografisches Material sichergestellt wird.
Zu den Delikten, bei denen das strengere Disziplinarrecht zur Anwendung kommt, zählen unter anderem Vergewaltigung; sexueller Missbrauch von Jugendlichen; der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses; Kinderpornografie; das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie das Quälen oder Vernachlässigen von Gefangenen oder von Asylwerbern.
Warum dieser automatische Amtsverlust auf diese Delikte eingegrenzt sei? Weil Vergehen gegen Leib und Leben oder auch Folterungen nachhaltige Auswirkungen für Personen hätten und Dauerschäden auslösten, so Heinisch-Hosek. Wenn jemand im Bundesdienst notorisch zu spät komme, könne sich weiter die Disziplinarkommission damit befassen. Die Ministerin „wünscht“ sich, dass auch die Bundesländer in ihren Dienstrechten diese geplante Verschärfung übernehmen.
Disziplinarrecht. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereitet strengere gesetzliche Bestimmungen für Bundesbedienstete vor: Ab 2013 kommt es nach jeder rechtskräftigen Verurteilung bei bestimmten Vergehen (Sexualdelikte, Folter) zu einem „automatischen Amtsverlust“ – unabhängig von der Strafhöhe. Bisher war dies nach einer unbedingten Strafe von sechs Monaten und nach bedingten Strafen von zwölf Monaten der Fall.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2012)
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