Wien/Klagenfurt/Ib/Apa. Die Kärntner Grünen wollen ein Verfahren auf Mandatsverlust gegen die Kärntner FPK-Landtagsabgeordneten einleiten. Das sagte Rolf Holub, grüner Landtagsabgeordneter, am Mittwoch. Stützen wollen die Grünen ihren Antrag auf die Geschäftsordnung des Kärntner Landtags: Diese verbiete mehr als dreißigtägiges Fernbleiben ohne triftigen Grund. Nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags müsste der Verfassungsgerichtshof entscheiden, so Holub.
Damit will man laut Holub gegen die FPK ankämpfen, die durch ihr Fernbleiben „aus Jux und Tollerei“ bei Sondersitzungen des Kärntner Landtags Neuwahlanträge von SPÖ, ÖVP und Grünen verhindere. Für einen solchen Neuwahlbeschluss ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten notwendig – eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die ohne FPK allerdings nicht zustande kommt.
Nun muss geklärt werden, ob mit „Abwesenheit“ auch das gezielte Verlassen des Plenarsaals gemeint ist. Die Verfassungsexperten sind sich im Gespräch mit der „Presse“ allerdings einig: „Die Abgeordneten fehlen nur bei der Abstimmung zu bestimmten Punkten, das kann man nicht als Fernbleiben interpretieren“, meint Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. „Ich halte daher das Verfahren der Grünen für nicht besonders erfolgversprechend.“ Jurist Heinz Mayer sieht das genauso. Allerdings: „Die Abgeordneten sind verpflichtet, bei Landtagssitzungen anwesend zu sein. Sie müssen an der Willensbildung teilnehmen.“ Das Verhalten der FPK sei daher rechtswidrig. Einziges Problem: „Es sind dafür keine wirklichen Sanktionen vorgesehen.“
Fischer könnte Kärntner Landtag auflösen
Für den Juristen Helmut Fuchs handelt es sich dabei um „eine ungeschickte Verfassungsregelung, die der Politik auf den Kopf fällt“. Eigentlich sollte diese Regelung nur Überrumpelungen verhindern und sei nicht dazu da, Anträge zu blockieren. Man könnte sich überlegen, sie bei lang angekündigten Programmpunkten aufzuheben. Es gebe aber auch eine andere Möglichkeit: Die Bundesregierung kann (mit Zustimmung des Bundesrates) dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Landtag aufzulösen. „Es wundert mich, dass das nicht schon lange gemacht wurde“, meint Mayer dazu.
Morgen, Freitag, findet die nächste Sondersitzung des Kärntner Landtags statt. Auf dem Programm steht ein Neuwahlantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen. Sind die Freiheitlichen erneut abwesend, wäre dies bereits das vierte Mal. Die Blauen wollen, dass Neuwahlen erst am 3. März 2013 stattfinden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2012)
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