19.06.2013 17:06 Merkliste 0

Grüne wollen FPK-Mandatsverlust bei Verfassungsgericht beantragen

22.08.2012 | 18:34 |   (Die Presse)

Grüne Abgeordnete fordern Konsequenzen für Verhinderung des Neuwahlantrages. Juristen nehmen Bundesregierung in die Pflicht.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Klagenfurt/Ib/Apa. Die Kärntner Grünen wollen ein Verfahren auf Mandatsverlust gegen die Kärntner FPK-Landtagsabgeordneten einleiten. Das sagte Rolf Holub, grüner Landtagsabgeordneter, am Mittwoch. Stützen wollen die Grünen ihren Antrag auf die Geschäftsordnung des Kärntner Landtags: Diese verbiete mehr als dreißigtägiges Fernbleiben ohne triftigen Grund. Nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags müsste der Verfassungsgerichtshof entscheiden, so Holub.

Damit will man laut Holub gegen die FPK ankämpfen, die durch ihr Fernbleiben „aus Jux und Tollerei“ bei Sondersitzungen des Kärntner Landtags Neuwahlanträge von SPÖ, ÖVP und Grünen verhindere. Für einen solchen Neuwahlbeschluss ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten notwendig – eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die ohne FPK allerdings nicht zustande kommt.

Nun muss geklärt werden, ob mit „Abwesenheit“ auch das gezielte Verlassen des Plenarsaals gemeint ist. Die Verfassungsexperten sind sich im Gespräch mit der „Presse“ allerdings einig: „Die Abgeordneten fehlen nur bei der Abstimmung zu bestimmten Punkten, das kann man nicht als Fernbleiben interpretieren“, meint Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. „Ich halte daher das Verfahren der Grünen für nicht besonders erfolgversprechend.“ Jurist Heinz Mayer sieht das genauso. Allerdings: „Die Abgeordneten sind verpflichtet, bei Landtagssitzungen anwesend zu sein. Sie müssen an der Willensbildung teilnehmen.“ Das Verhalten der FPK sei daher rechtswidrig. Einziges Problem: „Es sind dafür keine wirklichen Sanktionen vorgesehen.“

 

Fischer könnte Kärntner Landtag auflösen

Für den Juristen Helmut Fuchs handelt es sich dabei um „eine ungeschickte Verfassungsregelung, die der Politik auf den Kopf fällt“. Eigentlich sollte diese Regelung nur Überrumpelungen verhindern und sei nicht dazu da, Anträge zu blockieren. Man könnte sich überlegen, sie bei lang angekündigten Programmpunkten aufzuheben. Es gebe aber auch eine andere Möglichkeit: Die Bundesregierung kann (mit Zustimmung des Bundesrates) dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Landtag aufzulösen. „Es wundert mich, dass das nicht schon lange gemacht wurde“, meint Mayer dazu.

Morgen, Freitag, findet die nächste Sondersitzung des Kärntner Landtags statt. Auf dem Programm steht ein Neuwahlantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen. Sind die Freiheitlichen erneut abwesend, wäre dies bereits das vierte Mal. Die Blauen wollen, dass Neuwahlen erst am 3. März 2013 stattfinden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

7 Kommentare
Gast: Wolfsbergerin
24.08.2012 07:01
0 1

Wo ist das Geld....

Wo ist das Geld, dass die vielen Schulden verursacht hat in Kärnten?

Immobilien garniert mit hohen Fördergeld für FPÖ und FPK nahe Firmen?

Gast: das hirn
23.08.2012 10:34
1 0

notariatsakt

rot schwarz und grün können einen notariatsakt unterschreiben an den sich dann die grünen genau so wenig halten wie in wien. mich würde es interessieren, wie sich die roten und grünen verhalten würden, wenn sie in der gleichen situation wären, wie die fpk. sollte fischer den landtag auflösen, dann können die kärntner freiheitlichen mit einer 2/3 mehrheit rechnen.

Antworten Gast: Aus Kärnten
24.08.2012 06:48
0 1

Re: notariatsakt

Wir wollen NEUWAHLEN, weil wir es Satt haben, dass wir blöd angeschaut werden und als Dummis verkauft werden!

Das Bundesland Kärnten ist in den letzten Jahren ständig in allen Belangen zurückgefallen und wir sind überall das Schlusslicht!

Kärnten muss aus dem Stillstand und abwirtschaften heraus!

Neuwahlen und Neuanfang aber sofort und weg mit den Gesichter Dörfler, Ragger, Dobernig, Scheuch - sie haben genug Unheil über das KÄRNTNER Land gebracht!

Veto durch Abwesenheit ? - II

Zum Artikel „Kärnten: FPK verhindert erneut durch Auszug Neuwahlen“ in der Online-Presse vom 16.08.2012 14:49 habe ich am 16.08.2012 22:31 einen Leserbrief verfasst, den ich bitte, vorweg zu lesen. Ergänzend:

Jedes LT-Mitglied ist verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse, deren Mitglied es ist, teilzunehmen (§ 6 Abs 1 K-LTGO).

Der Präsident hat ... darüber zu wachen, dass ... die Rechte des Landtages gewahrt ... werden (§ 10 Abs 2 K-LTGO). Ein solches Recht ist auch das (mit einfacher Mehrheit wahrzunehmende) Recht des Landtages, sich vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode aufzulösen (Art 14 Abs 2 K-LVG).

Aus der Sicht der „Wahrung der Rechte des Landtages“ scheint der LT-Präsident, wenn LT-Mitglieder planmäßig geschäftsordnungswidrig das Anwesenheitsquorum unterlaufen, sogar verpflichtet, diese Tatsache festzuhalten, die Beschlussfähigkeit des Landtages festzustellen und dadurch den LT-Auflösungsbeschluss zu ermöglichen, würde er doch andernfalls weitere Rechtsverletzungen in Kauf nehmen.

Dass es (vielleicht) gegen Verletzungen der genannten Pflichten/Rechte keine direkten Sanktionen gibt, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der Verletzungen.

Unangenehm kann es aber jedenfalls andersherum werden: Alle Gesetzesbeschlüsse und sonstigen Beschlüsse eines (rechtswidrig) „erzwungenen“ Landtages sind vermutlich verfassungswidrig, ebenso vermutlich alle Beschlüsse der einem (rechtswidrig) „erzwungenen“ Landtag verantwortlichen Landesregierung.

Gast: Komme aus Klagenfurt
22.08.2012 22:48
1 3

Ausgezeichnete Idee Herr Holub!

Ein Wahnsinn was sich diese Schwei... erlauben!

Die fügen durch Ihr Verhalten dem Wirtschaftsstandort und Tourismusstandort enormen Schaden zu!

Man kann ja bald nirgends mehr wohin fahren ohne ausgelacht zu werden!

Re: Ausgezeichnete Idee Herr Holub!

wer da wohl Kärnten den grösseren Schäden zufügt?

Antworten Antworten Gast: Komme aus Klagenfurt
24.08.2012 06:49
0 1

Re: Re: Ausgezeichnete Idee Herr Holub!

Herr Holub sicherlich nicht, sondern

SCHEUCH Brüder, DÖRFLER, DOBERNIG und RAGGER und die restliche FPK Meute die das BUndesland Kärnten am Gewissen hat in Punkto Image, Abwirtschaften, Schuldenberg....