Wien. So ändern sich die Dinge. Vor zwei Wochen konnten sich Bundeskanzler Werner Faymann und sein Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) noch beruhigt zurücklehnen: In der Inseratenaffäre seien sie durch ein Gutachten entlastet worden – eine Expertise habe den Werbewert einer Inseratenkampagne für die ÖBB bestätigt, meldeten die Zeitungen des Landes. Besagte Kampagne war zu Beginn von Faymanns Amtszeit als Verkehrsminister in der „Kronen Zeitung“ geschaltet worden, dort hatte Faymann erklären dürfen, wie er die Missstände in den ÖBB abzustellen gedenke.
Seit Donnertag sieht die Sache wieder ganz anders aus. Der Rechnungshof, der die Angelegenheit in den vergangenen Monaten unter die Lupe genommen hatte, hat nämlich seinen Bericht veröffentlicht. Von Entlastung keine Spur. Im Gegenteil: Er übt heftige Kritik an den seinerzeitigen Gepflogenheiten rund um ÖBB-Inserate. Zitat: „Die Schaltungen erweckten teilweise den Eindruck einer Imagekampagne des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Anm.) und des Bundesministers.“ Und: „Es war nicht nachvollziehbar, warum die ÖBB-Holding die Kosten dieser Schaltungen zur Gänze übernahm.“
Womit sich das auch angeblich entlastende Gutachten relativiert: Darin hatte der deutsche Sachverständige Stefan Braun lediglich eruiert, ob der Preis für die Inseratenkampagne angemessen war. Sein Urteil: Für die Kampagne hatte es tatsächlich einen entsprechenden Gegenwert gegeben. Für wen, ist halt die Frage.
Die Rechnung ging an die ÖBB
Der Rechnungshof hat sich mit dieser Frage sehr wohl auseinandergesetzt. Dazu haben sich die Prüfer die seinerzeit in der „Krone“ geschalteten Advertorials angesehen – also Werbebotschaften, die in Form eines redaktionellen Beitrages geschalten werden. Unter dem Titel „Unsere Bahn“ hätten diese sich großteils mit Verkehrsthemen aus Perspektive des Ministeriums beschäftigt. Der Rechnungshof: Der Nutzen für die ÖBB sei „kaum erkennbar“ gewesen. Trotzdem mussten sie 525.000 Euro dafür bezahlen.
Ein Fall von vielen. Insgesamt, so heißt es in dem Bericht, hätten sich für den Rechnungshof Hinweise ergeben, dass die ÖBB in den Jahren 2007 und 2008 Schaltungen in Printmedien finanziert hätten, „die vom BMVIT initiiert wurden und/oder im Interesse des BMVIT bzw. des Bundesministers (. . .) lagen“. Zudem sei es auffällig, dass ein erheblicher Teil des Werbeetats von jährlich rund sieben Millionen Euro in erster Linie drei Zeitungen zugutekam.
Gegen Faymann, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, wird aufgrund der Inserate wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Immer noch, beziehungsweise: schon wieder. Denn die Staatsanwaltschaft Wien hatte vor Monaten ihre Erhebungen als beendet erachtet. Doch auf Wunsch von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hieß es vor Kurzem: Zurück an den Start.
Weitere ÖBB-Manager werden befragt
Konkret heißt das: Es müssen weitere Ermittlungen durchgeführt werden. Zum Beispiel rund um die Inserate, die der staatliche Straßenbaukonzern Asfinag in derselben Zeit geschalten hatte. „Die Presse“ hatte bereits im Herbst des vergangenen Jahres Asfinag-Aktenvermerke veröffentlicht, die die besondere Rolle des Verkehrsministeriums bei der Inseratenpolitik beleuchteten. Trotzdem hatte die Staatsanwaltschaft keinen der damaligen Asfinag-Vorstände einvernommen. Das soll jetzt nachgeholt werden. Auch in puncto ÖBB-Inserate kommt es nun doch zu weiteren Ermittlungen: Zahlreiche damalige ÖBB-Manager der zweiten und dritten Führungsebene werden demnächst ebenfalls von der Staatsanwaltschaft befragt werden.
Derweil wurde gestern, Donnerstag, ein neuerliches für Faymann entlastendes Gutachten bekannt: Das Wiener Institut für Publizistik sieht „keinen Schaden für die ÖBB“ aufgrund der seinerzeitigen Inserate. Auftraggeber des Gutachtens war Rechtsanwalt Gottfried Korn. Was nicht dazugesagt wurde: Korn ist Josef Ostermayers Rechtsvertreter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)
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