Neue Enthüllungen in der Inseraten-Affäre rund um SP-Bundeskanzler Werner Faymann und seinen Staatssekretär Josef Ostermayer: Das Nachrichtenmagazin "profil" zitiert in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe aus dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien vom März.
Wie berichtet, empfahl die Staatsanwaltschaft darin zwar die Einstellung des Verfahrens gegen Faymann und Ostermayer, da den betroffenen staatsnahen Unternehmen durch die Inserate kein finanzieller Schaden erwachsen sei. Aus dem Protokoll geht laut "profil" aber auch hervor, dass die Anklagebehörde die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Faymann und Ostermayer bezweifelt. Sie sieht es demnach als "erwiesen" an, dass Einschaltungen "vom Infrastrukturministerium, mithin den Beschuldigten Faymann und Ostermayer in Auftrag gegeben, von ihnen die Fakturierung an die Asfinag AG beziehungsweise die ÖBB-Holding AG angeordnet, und schlussendlich die Bezahlung für die beiden Artikel tatsächlich von den genannten Unternehmen vorgenommen wurde".
Dass Faymann und Ostermayer bei den Einvernahmen gesagt hätten, sie hätten nichts von einer Weitergabe der Rechnungen an Asfinag und ÖBB gewusst - und hätten so etwas auch nicht toleriert - nennt die Staatsanwaltschaft laut "profil" wörtlich "Schutzbehauptungen". Sie sieht dies unter anderem durch Zeugenaussagen untermauert.
Bundeskanzleramt bestreitet Vorwürfe
Das Bundeskanzleramt widersprach dem am Samstag. In einer Aussendung zitierte es aus Vernehmungsprotokollen, unter anderem mit dem früheren ASFINAG-Kommunikationsleiter Marc Zimmermann. Dieser habe am 12. August erklärt, dass das Infrastruktuministerium mitnichten Anzeigen oder Kampagnen beauftragt habe. Vielmehr seien von Seiten des Ministeriums "Initiierungen" gekommen. Dass er in internen Aktenvermerken wörtlich von "Beauftragung" geschrieben habe, liege daran, dass er sich "juristisch" über diesen Begriff "keine Gedanken gemacht habe".
Wie berichtet erachtete die Oberstaatsanwaltschaft nach dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien weitere Ermittlungen für notwendig und ließ ein Gutachten anfertigen, um allfällige Verlustgeschäfte für die ÖBB zu klären. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass den ÖBB kein Schaden entstanden seien.
Wesentlich für den Tatbestand der Anstiftung zur Untreue ist die Frage, ob "der Eintritt eines konkreten Vermögensschadens" bei den Unternehmen nachgewiesen werden kann.
(Red./APA)
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