Verordnung der Bundesregierung über die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes um 3 bis 15 Monate.
1. August 1971: Der Grundwehrdienst wird offiziell auf sechs Monate verkürzt. Da zusätzlich Truppenübungen absolviert werden müssen, dauert der Wehrdienst aber acht Monate (die bisher zwei Wochen Urlaub werden gestrichen).
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