Frauenfeindliche Aussage: VfGH rügt Sozialministerium

VfGH ruegt Sozialministerium Diskriminierungsfall
VfGH ruegt Sozialministerium Diskriminierungsfall(c) APA
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Eine Bewerberin musste sich beim AMS eine frauenfeindliche Aussage anhören. Das Ministerium ignorierte die "offensichtliche Diskriminierung". Jetzt hob der Verfassungsgerichtshof den Bescheid auf.

Das Sozialministerium hat in einem Bewerbungsverfahren für einen Posten beim AMS Burgenland eine offensichtliche Diskriminierung einer Bewerberin ignoriert. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest und hob den Bescheid, mit dem eine Schadenersatzklage abgewiesen wurde, auf, berichtet der "Kurier". Jetzt muss die Causa neu aufgerollt werden und das Ministerium möglicherweise eine Gehaltsnachzahlung leisten.

Die Frau bewarb sich vor drei Jahren um die Leitung der AMS-Stelle Jennersdorf, zum Zug kam allerdings - bei gleicher Eignung - ein männlicher Mitbewerber. Im Bewerbungsgespräch wurde sie gefragt: "Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der Kinder ihre Erfüllung finden?" Die Burgenländerin protestierte gegen die Entscheidung und klagte die Republik - als Arbeitgeber - auf Schadenersatz in Höhe von fast 180.000 Euro.

Ihre Beschwerde wurde abgewiesen, auch vom Sozialministerium als letzte Instanz. Die Frau wandte sich an den VfGH - und hatte Erfolg. Die Burgenländerin wurde in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt, stellte der VfGH fest. Der Bescheid wurde aufgehoben, das AMS bzw. das Sozialministerium müssen nun neu entscheiden. Ob bzw. in welcher Höhe der Frau Schadenersatz zusteht, gibt der VfGH aber nicht vor - nur, dass sie diskriminiert wurde.

Für das Sozialministerium setzte es einen Tadel. Denn obwohl die frauenfeindliche Bemerkung auch in einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission erwähnt wurde, habe das Ministerium "jegliche Auseinandersetzung hiermit unterlassen".

(APA)

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