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Wesentliche Grasser-Akten bleiben geheim

05.09.2012 | 18:17 |   (Die Presse)

Noch ist die Tragweite der Entscheidung des Liechtensteiner Höchstgerichts nicht absehbar: Dass Teile der Buwog-Akten verschlossen bleiben, könnte sogar zu einer Teileinstellung des Verfahrens führen.

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Wien/Vaduz/Rie/Eid. Die Adresse ist niedlich: „Städtle 36“ lautet die Postanschrift des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein. Was dort entschieden wurde, ist für Österreichs Justiz weniger niedlich: Wesentliche Teile der Buwog-Akten, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser benötigt, dürfen nicht an Wien ausgefolgt werden. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, ist noch völlig unklar.

Bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofs (vergleichbar unserem Verfassungsgerichtshof) geht es um die Überstellung jener Akten, die bei Grassers Wirtschaftsprüfer im April 2011 in Liechtenstein beschlagnahmt wurden. Der Oberste Gerichtshof in Vaduz hat entschieden, dass sämtliche Unterlagen an die österreichischen Behörden übergeben werden dürfen.

Großteil der Akten geht an Wien

Nach Ansicht des Höchstgerichts ist diese Rechtsmeinung falsch: Zwar dürfen laut einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung die meisten Akten übergeben werden. Konkret: sämtliche Unterlagen, die Grasser dem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung übergeben hat. Allerdings unterliegen jene Unterlagen, die der Prüfer während des Mandatsverhältnisses angefertigt hat, dem Zeugnisentschlagungsrecht, wie der Präsident des Staatsgerichtshofs, Marzell Beck, der „Presse“ erklärt hat. Diese Akten müssen vor einer Übergabe an Österreich ausgesondert und dem Wirtschaftsprüfer übergeben werden.

Von den Unterlagen erhofft sich die Staatsanwaltschaft Aufschlüsse über Geldflüsse an den ehemaligen Finanzminister. Über Liechtensteiner Konten, Firmen und Stiftungen sollen 2004 Provisionszahlungen beim Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) geflossen sein. Der PR-Berater Peter Hochegger und der Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger kassierten damals fast zehn Millionen Euro Erfolgshonorar. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Teile der Gelder in Liechtenstein auf Konten geflossen sind, die Grasser zuzurechnen sind.

Bei der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft betonte ein Sprecher, man könne noch nicht abschätzen, ob die Entscheidung Einfluss auf das Ermittlungsverfahren habe. Man werde nun die neuerliche Prüfung durch den Liechtensteiner OGH abwarten. Nach Ansicht von Juristen in Vaduz könne eine neue Entscheidung etwa gegen Ende des Jahres erwartet werden. Dann besteht für die Parteien erneut die Möglichkeit, den Staatsgerichtshof anzurufen. Damit würde das Verfahren ins Jahr 2013 gehen.

Die Bedeutung der Unterlagen wollte der Sprecher nicht beurteilen, weil man sie ja nicht kenne. Im Februar begründete aber eine Richterin ihre Ablehnung eines Antrags des Grasser-Anwalts auf Einstellung des Verfahrens unter anderem mit diesen Akten: Die Ermittlungen seien auch deshalb fortzuführen, weil spätestens dann, wenn die Unterlagen aus Liechtenstein in Österreich eintreffen, „vernünftigerweise eine Intensivierung des Tatverdachts erwartet“ werde.

In einem zweiten Punkt, den der Staatsgerichtshof bekrittelt, geht es um die Beschlagnahmeanordnung der österreichischen Justiz. Es sei zu prüfen, ob sie „eine genügende Grundlage für die Gewährung der Rechtshilfe“ bildet. Laut Beck habe der OGH zwei der Beschwerde beigelegte Entscheidungen aus Österreich nicht geprüft und beurteilt. Dies müsse er nun nachholen. Dass die Beschlagnahmeanordnung im Nachhinein als rechtswidrig erkannt wird, schließen Juristen aus.

Grasser: Vom Autohändler zum Steuersparer

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„Keine wichtigen Unterlagen übergeben“

Die Vorsitzende des Korruptionsuntersuchungsausschusses, Gabriela Moser (Grüne), bezweifelt, dass ohne die Akten eine Anklage gegen Grasser möglich ist. „Die juridische Schiene in Richtung Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Material ab“, sagte Moser am Mittwoch zur APA.

Sollte das Verfahren gegen Grasser in diesem Bereich mangels Beweisen eingestellt werden, bleibt aber noch ein zweiter Buwog-Aspekt. Dabei geht es um den Vorwurf, der ehemalige Finanzminister habe unerlaubt Einfluss darauf genommen, welche Investmentbank den Verkauf der Bundeswohnungen begleitet. Auch hier soll eine Provision geflossen sein. Grasser weist alle Vorwürfe zurück, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sieht die Causa mit einem lachenden und einem weinenden Auge. „Schade ist, dass noch nicht alles endgültig rechtskräftig entschieden ist“, sagt er. Interessant sei jedoch, dass genau jene Dokumente nicht herausgegeben werden, die während der Beratertätigkeit des Wirtschaftsprüfers entstanden seien. Er, Ainedter, könne sich nicht erinnern, dass irgendwelche wichtigen Papiere vorher übergeben worden seien. „Wir haben außerdem schon vor zwei Jahren alle relevanten Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben.“ Ainedter hält an dem von ihm angekündigten neuerlichen Antrag auf Einstellung der Verfahren gegen seinen Mandaten fest. „Ich werde allerdings warten, bis alles rechtskräftig entschieden ist.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2012)

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196 Kommentare
 
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"die presse" triumphiert


ihr alter lieblingspolitiker wandert doch nicht in den bau, das paradies der steuerhinterzieher liechtenstein machts möglich.

und somit wird dieses blatt in ein paar monaten schon mit der reinwaschung des heroen des marktliberalismus KHG beginnen können, indem es die einstellung der verfahren aufgrund der bewiesmittelunterdrückung durch grasser&liechtenstein als beweis der unschuld des haider/schüssel-zöglings auslegen wird. viel spaß dabei!

Gast: Korrupty
07.09.2012 16:52
0 0

I bin lei a Karntna


I bin lei a Kantna, a klana Falott,
A lustiger Kampl, patent und kamot.
Passiert ma wos Potschats, und wird gaach wos hi,
||: No donn kenans mi nit strofn, weil zu deppat bin i
Danke Jörgl das du uns solche Togga hinterlassen hast

Gast: Rating Agent 007
06.09.2012 22:59
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Die Lichtensteiner Banken müssen nun alle Svarovski-Grasser Konten

schleunigst los werden. Sie wollen ja nicht zum Schurkenstaat werden.
Ein einfacher eingeschriebener Brief mit einer Kündigung genügt formal. Nach Fristsetzung 16% Depotgebühr bis das Geld behoben wurde (und in Koffern abtransportiert wird?) oder in andere Staaten überwiesen wird.
Dann beginnt das Spiel von vorne, ein Traum für jeden Anwalt.

Tja, auch wenn es den Roten nicht gefällt, das waren Luftringerl ...

....

Gast: Watschen-Gsicht
06.09.2012 16:02
0 0

Nun ist es klar!!

Erstiehl Dir Dein Geld und geh nach Liechtenstein!!

Gast: Antje Mora
06.09.2012 15:59
2 2

Ich bin bestürzt und geschockt!!


Es wäre ja doch nur allzu interessant gewesen, als interessierter Staatsbürger zu erfahren, ob der ehemalige Finanzminister Grasser Steuern hinterzogen hat, Korruptionsgelder kassiert hat, wie und warum und wofür seine Freunde plötzlich so unerwartet viel Geld erhielten und wie die plötzliche Vermögensvermehrung des Herrn Grasser möglich war. Darf ein Staatsbürger dieses Interesse aufbringen?

Da wird immer wieder von Politiker-Verdrossenheit gelabert! Ja, wen wundert's......

PS: Und, was sagt der zuständige Außenminister Herr Pipifax Spindelegger zur Handlungsweise unseres Nachbarstaates Liechtenstein?
Und was sagt die zuständige Justizministerin Frau Ahnungslos Karl?

Ah, sind ja beide von der ÖVP. Darf man die Vermutung anstellen, dass es der ÖVP sehr recht ist, dass Liechtenstein nicht ausliefert, weil da noch ganz andere Sachen aus der Ära Omertá Schüssel ans Licht kommen würden???

Gast: Das lachende Auge!
06.09.2012 15:12
0 1

Liechtensteiner Höchstgerichts.....

...eigentlich müsste es Dunkelsteiner Höchstgericht heissen!
be.es: dass da NICHTS rauskommt, das steht schon seit JAHREN POLITISCH fest, das wäre wie ein Domino-Spiel und das würde den Mascherl-Wolfi GAR NICHT gefallen! Klingt Traurig, ist es auch....aber dem endgültigen Höchstgericht, das ist das Gericht nach den irdischen Leben, DEM KOMMT KEINER AUS....NICHT EINMAL der Drara, aber mögen sie bis zu diesen Ereigniss noch in Luxus schwelgen, denn die dann kommende Ewigkeit dauert ziemlich lange, überhaupt zum Schluss hin!

da hat wer ganz schoen im FL interveniert !


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Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

An „fifa7“, hier weiter unten! Hier oben die Darstellung, weil sie, wie ich meine, allgemein Gültigkeit besitzt.

Wenn Sie seriös diskutieren wollen, sollten Sie nicht stänkern, so von der Marke „gescheiter Cicero“. Denn offensichtlich bin ich tatsächlich gescheiter als Sie, weil Sie ein paar entscheidende Dinge nicht beachten. Sie und die meisten anderen hier in dieser Diskussion mißachten ein paar grundsätzliche Dinge, die sich wie folgt darstellen:

Sollte Grasser wirklich etwas Rechtwidriges angestellt haben, hat er alles Recht, das zu leugnen, zu vertuschen, durch Unwahrheiten zu vernebeln etc.p.p. Und das ist – Sie glauben es kaum – in Ihrem persönlichen Interesse. Warum?

Die rechtstaatliche Maxime lautet, nicht der Beschuldigte muß seine Unschuld beweisen, sondern der Staatsanwalt muß vor Gericht die Schuld beweisen und das unabhängige Gericht urteilt sodann ob schuldig oder nicht schuldig. Diese Maxime hat man festgelegt, um den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen.

Und Ihr Schutz vor staatlicher Willkür sollte Ihnen etwas wert sein. Wenn es aber für Sie etwas wert ist, dann bitte auch für Grasser, denn er ist auch ein Bürger dieses Rechtstaates.

Denn wir haben entweder Gesetze, die für alle, auch für Sie gelten oder wir haben Gesetze, die nur für ausgesuchte Teile des Staates gelten. Letzteres werden Sie hoffentlich nicht wollen.

Fortsetzung folgt:

Re: Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

wieso hat der grasser oder sonst jemand das recht, ein verbrechen zu vertuschen oder zu vernebeln?

das kann ich mir nicht beim besten willen nicht vorstellen, dass im gesetzbuch oder sonstwo dieses recht vergeben wird. ganz im gegenteil - das ist doch eher ein verbrechen und führt zu strafverschärfung wenn jemand seine illegalen taten absichtlich vertuscht. dafür gibts sicherlich einen fachbegriff, weiss ich aber nicht.

übrigns zur weietr unten geführten diskussion bezüglich schädigung bei entbindung der verschwiegenheitspflicht: jeder mensch der über einen finanzvermittler bankgeschäfte abwickeln lässt, muss sich davor vom bankgehemnis entbinden lassen. das passiert täglich umd hat noch niemandes ruf geschadet.

Antworten Gast: Rehau
06.09.2012 13:41
3 2

Re: Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

Bravo, ich stimme Ihnen vollinhaltlich in allen drei Postings zu! Diese sind interesant und schlüssig.

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Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

Fortsetzung 1:

Das Nächste, das Sie nicht beachten. Wie kann man beweisen, daß etwas nicht stattgefunden hat, wenn es nicht stattgefunden hat. Grasser sagt, er habe kein Geld aus der Buwog-Geschichte erhalten. Maischberger und Hochegger bestätigen das unter Wahrheitspflicht. Wie also soll Grasser beweisen, daß er nichts bekommen hat? Wenn Sie das erklären können, sind Sie gut!

Grasser sagt – der Staatsanwalt hat bislang nicht widersprochen – er hätte alle seine Konten offen gelegt. Auf diesen Konten ist ein strittiger Zahlungseingang bislang nicht dargestellt worden. Wenn also der Staatsanwalt nicht beweisen kann, daß es weitere Konten Grassers gibt und wenn er nicht beweisen kann, daß auf den offen gelegten Konten irgendein dubioser Zahlungseingang vorliegt, dann hat Grasser alles bewiesen, was er beweisen kann, aber – siehe oben – gar nicht beweisen muß. Grasser hat also solange als unschuldig zu gelten, bis der Staatsanwalt doch noch etwas beweisen kann.

Wer Grasser trotz dieser gegebenen Situation wiederholt – siehe hier diese Diskussion – eines Verbrechens beschuldigt, ist ein Verleumder, den der Staatsanwalt zu verfolgen hat, weil Verleumdung ein sogenanntes Offizialdelikt ist. Also eine Straftat, die der Staatsanwalt sofort zu verfolgen hat, sobald sie ihm bekannt wird. Die hier haufenweise vorliegende Verleumdung ist aber öffentlich, also dem Staatsanwalt bekannt.

Fortsetzung folgt:

0 0

Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

Fortsetzung 2:

Nächster Punkt, den Sie nicht beachten.

Nicht Grasser ist es, der in Liechtenstein durch entsprechende Anträge die Herausgabe von Akten verweigert, sondern ein Liechtensteiner Steuerberater ist es, der zum Höchstgericht geht.

Der Liechtensteiner Steuerberater lebt, wie alle anderen Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Notare, etc. davon, daß ihnen ihre jeweiligen Klienten vertrauen.

Ein wesentlicher Punkt dieses Vertrauens ist die Verschwiegenheit des jeweiligen Dienstleisters.

Aus diesen guten Gründen ist die Verschwiegenheit dieser Dienstleister gesetzlich geschützt.

Wenn also ein Steuerberater so mir nichts dir nichts zustimmt, daß seine Akten geöffnet werden, der schädigt sein eigenes Geschäft, weil ihm keiner mehr glauben kann, daß er seiner Verschwiegenheitspflicht auch wirklich nachkommt.

Wollte Grasser diesem Steuerberater sagen, meine Akten darfst Du herausgeben, dann wird der Steuerberater eher sein Mandat zu kündigen haben, als daß er Akten herausgibt.

Und warum sollte Grasser dem Steuerberater sagen, gibt die Akten heraus, warum soll Grasser das Geschäft seines Steuerberaters schädigen wollen, wenn er seinerseits dem Staatsanwalt schon mehr gegeben hat, nämlich alle seine Konten, als er muß?

Nur damit die hier haufenweise auftretenden Verleumder zufrieden gestellt werden?

Würden Sie das machen, wären Sie in Grassers Position? Nein? Na, also!

Hören Sie auf zu stänkern und zu verleumden und beginnen Sie nachzudenken!

0 1

Re: Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

ok, das "Gscheiter Cicero" war nicht die feine englische Art, auch wenn Ihre Sermone mich in dieser "Meinung" eher bestärken.
Zur Sache:
Sie meinen allen Ernstes, der Staatsanwalt dürfe nur untersuchen wenn bewiesen ist das etwas passiert ist ? Weil sonst die Unschuldsvermutung gilt bzw. bis Behauptung "da ist nichts gewesen und das nichts kann man schwer beweisen" ? Und (möglicherweise) just diese Unterlagen verweigert die eben genau das beweisen könnten ? Nicht bös sein, aber das ist eine absurde Ansicht ?

Im übrigen verwahre ich mich gegen Ihr Ansicht, jemanden verleumdet zu haben, das ist schlicht unwahr !

Meine Frage haben Sie mir weitschweifend nicht beantwortet: Warum gibt jemand Unterlagen nicht heraus, die untermauern könnten dass eben nichts an den Vorwürfen dran ist ?

wenn ich SO vor staatlicher Willkür geschützt werde - na bravo !

0 0

Schutz vor staatlicher Willkür ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, die wir haben!

„fifa7“, tut mir leid, Sie haben zwei Dinge nicht verstanden. Die rechtstaatlichen Prinzipien und meine Aussagen hiezu.

Wo wollen Sie bei mir gelesen haben, der Staatsanwalt dürfe nur untersuchen, wenn etwas bewiesen ist. Das ist – mit Verlaub – völliger Unsinn. Der Staatsanwalt ist gesetzlich verpflichtet zu untersuchen, wenn irgendein Verdacht besteht. Was Sie offensichtlich nicht wissen, der Staatsanwalt ist ebenso gesetzlich verpflichtet, nicht nur belastende Beweise gegen den Beschuldigten zusammenzutragen, sondern auch entlastende Beweise zu sammeln.

Und weiters ist der Staatsanwalt gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Ermittlungen und insbesondere deren Ergebnisse solange geheim zu halten, bis er sie vor Gericht bringen und beweisen kann. Und genau da wird unser Rechtstaat ständig verletzt, ohne daß das irgendwelche Folgen hat, weil wir ständig die Beschuldigungen gegen Grasser in der Zeitung lesen können, ohne daß es dem Staatsanwalt bislang gelungen wäre, Grasser vor Gericht zu bringen.

Und wenn Sie so en passant feststellen, diese rechtstaatlichen Prinzipien schützen den Falschen, dann heißt das, Grasser ist ein Verbrecher und das bitte schön ist die klassische Verleumdung, der Sie sich schuldig machen.

Es schützt Sie – das haben Sie auch nicht verstanden – vor staatlicher Willkür, daß Sie nur von einem unabhängigen Gericht für schuldig befunden werden können und nicht schon vom Staatsanwalt oder sonstwem, etwa den Medien

Antworten Gast: jurist48
06.09.2012 13:31
3 2

Re: Nachdenken statt Verleumden ist gefragt!

"Wollte Grasser diesem Steuerberater sagen, meine Akten darfst Du herausgeben, dann wird der Steuerberater eher sein Mandat zu kündigen haben, als daß er Akten herausgibt."

Schreiben Sie keinen Schwachsinn, Sie ahnungsloser Dampfplauderer.

Wenn Herr Grasser seinen Steuerberater von der Verschwiegenheitspflicht betreffend SEINER Akten entbindet dann handelt es sich um nicht mehr als einen privatrechtlichen Vetrag zwischen diesen beiden Parteien.
Diesen hat der Steuerberater zu erfüllen da er diesem, einer etwaigen Entbindung von der Schweigepflicht, schon bei Vertragsbeginn eingegangen ist.

Also begeben Sie sich lieber auf die Uni und studieren Rechtwissenschaften oder halten Sie einfach die Finger still wenn Sie keine Ahnung haben.

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Eine groteske Ansicht. Aber möglich ist schließlich alles!

„jurist48“, in Anführungszeichen, weil „jurist“ kleingeschrieben ein Rechtschreibfehler ist oder die Verhunzung unseres wichtigsten Kulturgutes, der Sprache, darstellt.

Wer von uns zwei Schwachsinn schreibt und ein ahnungsloser Dampfplauderer ist, lassen wir besser dahingestellt, weil ich mit weniger Worten beweisen kann, daß der Vorwurf eher Sie als mich trifft.

In rund 40 Jahren als beratender Ingenieur hat keiner meiner Klienten und es waren viele von Kalkutta bis San Francisco, von Reykjavik bis Kapstadt und bis Buenos Aires, insbesondere aber in Europa West wie Ost, je von mir vertraglich verlangt, ich müsse mich von meiner Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, wenn er das wünscht. Es ist auch nicht erkennbar, wo der Vorteil für einen meiner Klienten gelegen gewesen wäre.

Für mich aber wäre es ein Nachteil gewesen. Wenn ein Klient mich der Verschwiegenheit entbindet, hätte ich die größten Probleme, das meinen anderen Klienten glaubhaft zu machen. Also hätte ich mich bei Bedarf nur von einem Gericht entbinden lassen. Denn dann und nur dann bin ich im Verkehr mit meinen übrigen Klienten aus dem Schneider.

Das scheinen Sie nicht zu verstehen, obwohl Sie ein Jurist sein wollen.

Allein dreimal in meiner Berufspraxis mußte ich gegen das Finanzamt bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Keiner meiner Rechtanwälte, die ich je beschäftigte, hat von mir verlangt, ich müsse ihn, wenn er das wünscht, von seiner Verschwiegenheit entbinden.

Ihre Ansicht ist geradezu grotesk!

Antworten Antworten Antworten Gast: udb34
06.09.2012 16:38
0 0

Re: Eine groteske Ansicht. Aber möglich ist schließlich alles!

Sie sind rund 40 Jahre um die ganze Welt gereist um anscheinend Unternehmen als Ingenieur zu beraten.

Sie dürften einen ziemlich guten Job gehabt haben und ziemlich gut verdient haben.

Wie alt sind Sie?

70?

Wie sonst könnten Sie so einen Job gehabt haben, wird man schwer nach Absolvierung der HTL gleich in der Tasche haben.

Und in Ihrem Alter haben Sie nichts besseres zu tun als an einem schönen Sommertag um 15:46 Im Presseforum zu posten?

Ich glaube eher, dass Sie das sind, was man gemeinhin einen "Gschichtldrucker" nennt.

0 2

Ein Leben lang lernen und hart arbeiten – lautet die Parole

„udb34“, das kann ich Ihnen gerne beantworten.

Mein Metier ist die sogenannte Fernwirktechnik, das ist Fernmessen, Fernsteuern, Automatisieren, Funk- und Computeranlagen. Fast ausschließlich war ich in der Wasserwirtschaft tätig, also Kraftwerke, Trinkwasser, Abwasser, Hochwasserschutz, Bewässerung, Schiffahrtstraße etc.

Mein “Meisterstück“ habe ich Anfang der 1960er-Jahre am Pangani-River in Ostafrika beim sogenannten Hale-Projekt – ein Kavernenkraftwerk mit 80 Megawatt installierter Leistung – abgeliefert. Ein ebensolches Projekt war der Kainji-Dam in Nigeria mit 960 Megawatt Leistung. Nehmen Sie Ihre Suchmaschine und geben Sie Kainji-Dam ein, es ist eines der großen Kraftwerke dieser Welt. Mein Job dabei, Spezial Consultant als 5 % - Anhängsel des britischen Projektanten, zuständig für die Regelung der Wasserführung im Niger unterhalb des Kraftwerkes im Interesse der Schiffahrt.

Auf die Frage, wie ich zu solchen Aufträgen komme gab ich immer zwei Antworten.

Die „angeberische“, ich bin so gut, daß man mich fragt, ob ich bereit wäre an dem oder jenem Projekt mitzuarbeiten. Und die „ehrliche“, es ist jedes Wort wahr der angeberischen Antwort, aber es war sehr mühsam und mit viel Arbeit verbunden, so weit zu kommen. Etwa für den Kainji-Dam gibt es ein Schreiben der Briten, das lautet: „Sind Sie bereit für … einen Auftrag zu übernehmen“?

83 Jahre alt, bin ich immer noch korrespondierendes Mitglied der International Water Association mit Sitz in London, also noch bei der Arbeit.

0 1

Ich brauche den Rechtsstaat und jeder andere auch

„udb34“, eine Ihrer Fragen muß ich noch beantworten. Nämlich, was mich treibt, in solch einer Diskussion überhaupt mitzutun.

Vorweg, der „Gschichtldrucker“ sei Ihnen verziehen, aber ich darf Sie mit ebenso spitzer Zunge fragen, ob Sie sinnerfassend lesen können.

Denn wenn Sie meine Beiträge lesen und verstehen können, müssen Sie längst wissen, daß ich gegen die Malträtierung unseres Rechtsstaates auftrete. Und hiefür ist mir jeder Aufwand recht.

Der absolvierte Jurist Kräuter, seines Zeichens Geschäftsführer der SPÖ hat mehrfach verlangt, die Justizministerin müsse für Grasser die Untersuchungshaft anordnen. Mein Gott, der Herr Doktor weiß nicht, daß die Justizministerin keine Haft anordnen kann. Der Staatsanwalt kann mit ganz bestimmter Begründung die Haft beantragen, aber beschließen kann das nur ein Richter.

Die Anti-Grasser-Schreier wollen den Mann „hängen“ sehen. Der Rechtsstaat ist für diese Leute kein Thema.

Ständig erscheinen geheime Ermittlungsergebnisse in den Medien, nach gültiger Rechtslage ein Verbrechen. Niemand kratzt das! Im Gegenteil, erst dieser Tage hat einer erklärt, Gott sei Dank geschehen derartige Verbrechen, denn sonst wüßten wir nicht, was Grasser alles verbrochen hat. Daß Grasser bisher nichts, aber schon gar nichts bewiesen werden konnte, kratzt auch niemanden.

Und da denke ich, wie wäre es, wenn man mit mir das machen würde. Man hat mit mir schon einiges gemacht, was mir geschadet hat.

Ich brauche den Rechtsstaat! Sie und jeder andere übrigens auch!

Re: Eine groteske Ansicht. Aber möglich ist schließlich alles!

Sie sind, wie oben erwähnt wurde, mit Sicherheit ein Dampfplauderer.

Sie verstehen anscheinend nämlich nichtmal, dass die Entbindung von der Verschwiegenheit nur vom Klienten ausgehen kann.

Sollte Ihr letzter Absatz überhaupt stimmen, es ist nämlich standeswidrig, dass der Anwalt eine Entbindung anstrebt, also kein Wunder das es nicht verlangt wurde.

Wie soll ein Rechtsanwalt auch VERLANGEN können, dass Sie ihn entbinden, wenn die Verschwiegenheit ein grundlegender Eckpfeiler dieses Berufes ist.

Sie sind in dieser Causa ohne jegliches Fachwissen, peinlich wenn man dann versucht so aufzudrehen.

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Wenn zwei das Gleiche sagen, müssen sie sich nicht der gleichen Worte bedienen

„tagpfauenauge80“, vielleicht habe ich mich ungenügend ausgedrückt.

Sie aber erkennen nicht, daß ich genau das sage, was Sie auch sagen.

Nämlich, daß es Berufsregel für freiberufliche Dienstleister ist, verschwiegen zu sein. Und kein Klient kann verlangen, diese Verschwiegenheit aufzugeben, wenn’s ihm paßt. Der Klient hat ja für sich jede Möglichkeit alle geheimen Dinge, die der Dienstleister geheim zu halten hat, öffentlich zu machen. Dazu muß er ja nicht die Verschwiegenheit des Dienstleisters aufheben.

„jurist48“ spießt mich gerade auf, kein Gericht könnte mich als Dienstleister von meiner Verschwiegenheit entbinden.

Na ja, der österreichische Staatsanwalt versucht gerade ein Liechtenstein’sches Gericht dazu zu bringen, daß der dortige Steuerberater Akten herausgibt, also seine Verschwiegenheit aufgibt. Meine Schlußfolgerung, der hiesige Staatsanwalt weiß weniger als „jurist48“. Das aber ist geradezu schrecklich. Und das muß dem hiesigen Staatsanwalt irgendwer sagen, damit er es noch lernt.

Sie könnten durchaus behilflich sein, erklären doch Sie „jurist48“ wie das mit der Verschwiegenheit ist, bei rennen Sie ja offene Türen ein.

„jurist48“ wird aber jedenfalls zur Kenntnis zu nehmen haben, daß Gesetze nicht zurechtgebogen werden können, nur weil Grasser politisch ein Gauner zu sein hat.

Antworten Antworten Antworten Gast: jurist48
06.09.2012 16:08
0 2

Re: Eine groteske Ansicht. Aber möglich ist schließlich alles!

"Für mich aber wäre es ein Nachteil gewesen. Wenn ein Klient mich der Verschwiegenheit entbindet, hätte ich die größten Probleme, das meinen anderen Klienten glaubhaft zu machen. Also hätte ich mich bei Bedarf nur von einem Gericht entbinden lassen. Denn dann und nur dann bin ich im Verkehr mit meinen übrigen Klienten aus dem Schneider."

Sagen Sie mal, sind Sie nicht ganz bei Verstand?

Kein Gericht der Welt kann Sie von ihrer Verschwiegenheit entbinden, außer meinetwegen, die Sicherheit der Republik steht auf dem Spiel, als fiktives Extrembeispiel.

Der Klient entbindet Sie auf seinen eigenen Wunsch von Ihrer Verschwiegenheit, was dann schwarz auf weiss belegt wäre.

So etwas wird bei Gericht hinterlegt, auf Wunsch und Anordnung des Klienten.

Das nimmt überhaupt keinen Einfluss auf irgendwelche anderen Klienten und der Steuerberater hat auch keinen Schaden, im Gegenteil denn auch er könnte beweisen, dass er nicht in irgendwelche dubiosen Geschäfte verstrickt ist.

Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag außerhalb der Standesregeln betreffend der Verschwiegenheit.

Sie waren sicher alles mögliche in 40 Jahren, aber sicher kein beratender Ingenieur welcher rund um den Erdball arbeitete.

Entschuldigung, Sie kapieren ja nichtmal einen privatrechtlichen Vertrag zwischen 2 Parteien, wo eine Partei die andere von ihrer Pflicht entbinden würde, was ja rechtens ist und schon oft genug vor Gericht passierte.

Sie sind grotesk!


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...

Sir „jurist48“, Sie reden Stuß!

Der österreichische Staatsanwalt ist gerade dabei per Rechtshilfe ein Liechtensteinisches Gericht dazu zu bringen, daß der Steuerberater Akten herausgeben muß, also seine Verschwiegenheitspflicht aufzugeben hat.

Und Sie erzählen etwas davon, daß kein Gericht … und so weiter, außer es stünde die Sicherheit der Republik ... auch und so weiter!

Sagen Sie’s doch dem hiesigen Staatsanwalt, daß er keine Ahnung hat, sondern nur ein Dampfplauderer ist.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: jurist48
06.09.2012 17:02
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Re: ...

Verschwiegenheitspflicht =/= gerichtlich angeordnete Aktenherausgabe, aber auch das können Sie Dampfplauderer nicht wissen.

Sie sind so peinlich.

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Wer Stuß erzählt, erklärt am besten alle, die den Stuß als solchen erkennen als peinlich. Am Biertisch funktioniert das immer!

„jurist48“, schon einmal sagte ich, wir sollten nicht klären, wer von uns beiden der Peinlichere ist. Das könnte schlecht für Sie ausgehen!

Ihre jüngste Aussage müssen Sie dringend zwei Leuten sagen.

Erstens dem Steuerberater in Liechtenstein, denn der weigert sich die Akten freizugeben, weil dies seine Verschwiegenheitspflicht verletzen würde.

Zweitens dem Präsidenten der Oberlandesgerichtes Innsbruck, denn der ist Vorsitzender oder mindestens ein Mitglied – das weiß ich nicht so genau – des Liechtenstein’schen Verfassungsgerichtes, das eben die Herausgabe der Akten abgelehnt hat, weil dies die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters verletzen würde.

Weiters hat das Liechtenstein’sche Verfassungsgericht in Frage gestellt, ob der Vorgang überhaupt im Wege der Rechtshilfe möglich ist, was noch zu klären ist.

Also Sir „jurist48“ verbessern Sie die Welt, indem Sie alle belehren, wie sie zu handeln haben, weil Grasser – sagte ich auch bereits – politisch gewünscht, ein Gauner zu sein hat.

Und dann erklären Sie mir bitte noch, was bedeutet „= / =“. Falls Sie damit meinen „ungleich“, dann muß ich Sie belehren. In der Mathematik und der Digitaltechnik wird ungleich als „<>“ geschrieben. Sie geben offen sichtlich mit Halbwissen an. Wer angibt, hat’s nötig, sagt der Volksmund!

 
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