Wien/Vaduz/Rie/Eid. Die Adresse ist niedlich: „Städtle 36“ lautet die Postanschrift des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein. Was dort entschieden wurde, ist für Österreichs Justiz weniger niedlich: Wesentliche Teile der Buwog-Akten, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser benötigt, dürfen nicht an Wien ausgefolgt werden. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, ist noch völlig unklar.
Bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofs (vergleichbar unserem Verfassungsgerichtshof) geht es um die Überstellung jener Akten, die bei Grassers Wirtschaftsprüfer im April 2011 in Liechtenstein beschlagnahmt wurden. Der Oberste Gerichtshof in Vaduz hat entschieden, dass sämtliche Unterlagen an die österreichischen Behörden übergeben werden dürfen.
Großteil der Akten geht an Wien
Nach Ansicht des Höchstgerichts ist diese Rechtsmeinung falsch: Zwar dürfen laut einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung die meisten Akten übergeben werden. Konkret: sämtliche Unterlagen, die Grasser dem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung übergeben hat. Allerdings unterliegen jene Unterlagen, die der Prüfer während des Mandatsverhältnisses angefertigt hat, dem Zeugnisentschlagungsrecht, wie der Präsident des Staatsgerichtshofs, Marzell Beck, der „Presse“ erklärt hat. Diese Akten müssen vor einer Übergabe an Österreich ausgesondert und dem Wirtschaftsprüfer übergeben werden.
Von den Unterlagen erhofft sich die Staatsanwaltschaft Aufschlüsse über Geldflüsse an den ehemaligen Finanzminister. Über Liechtensteiner Konten, Firmen und Stiftungen sollen 2004 Provisionszahlungen beim Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) geflossen sein. Der PR-Berater Peter Hochegger und der Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger kassierten damals fast zehn Millionen Euro Erfolgshonorar. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Teile der Gelder in Liechtenstein auf Konten geflossen sind, die Grasser zuzurechnen sind.
Bei der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft betonte ein Sprecher, man könne noch nicht abschätzen, ob die Entscheidung Einfluss auf das Ermittlungsverfahren habe. Man werde nun die neuerliche Prüfung durch den Liechtensteiner OGH abwarten. Nach Ansicht von Juristen in Vaduz könne eine neue Entscheidung etwa gegen Ende des Jahres erwartet werden. Dann besteht für die Parteien erneut die Möglichkeit, den Staatsgerichtshof anzurufen. Damit würde das Verfahren ins Jahr 2013 gehen.
Die Bedeutung der Unterlagen wollte der Sprecher nicht beurteilen, weil man sie ja nicht kenne. Im Februar begründete aber eine Richterin ihre Ablehnung eines Antrags des Grasser-Anwalts auf Einstellung des Verfahrens unter anderem mit diesen Akten: Die Ermittlungen seien auch deshalb fortzuführen, weil spätestens dann, wenn die Unterlagen aus Liechtenstein in Österreich eintreffen, „vernünftigerweise eine Intensivierung des Tatverdachts erwartet“ werde.
In einem zweiten Punkt, den der Staatsgerichtshof bekrittelt, geht es um die Beschlagnahmeanordnung der österreichischen Justiz. Es sei zu prüfen, ob sie „eine genügende Grundlage für die Gewährung der Rechtshilfe“ bildet. Laut Beck habe der OGH zwei der Beschwerde beigelegte Entscheidungen aus Österreich nicht geprüft und beurteilt. Dies müsse er nun nachholen. Dass die Beschlagnahmeanordnung im Nachhinein als rechtswidrig erkannt wird, schließen Juristen aus.
„Keine wichtigen Unterlagen übergeben“
Die Vorsitzende des Korruptionsuntersuchungsausschusses, Gabriela Moser (Grüne), bezweifelt, dass ohne die Akten eine Anklage gegen Grasser möglich ist. „Die juridische Schiene in Richtung Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Material ab“, sagte Moser am Mittwoch zur APA.
Sollte das Verfahren gegen Grasser in diesem Bereich mangels Beweisen eingestellt werden, bleibt aber noch ein zweiter Buwog-Aspekt. Dabei geht es um den Vorwurf, der ehemalige Finanzminister habe unerlaubt Einfluss darauf genommen, welche Investmentbank den Verkauf der Bundeswohnungen begleitet. Auch hier soll eine Provision geflossen sein. Grasser weist alle Vorwürfe zurück, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sieht die Causa mit einem lachenden und einem weinenden Auge. „Schade ist, dass noch nicht alles endgültig rechtskräftig entschieden ist“, sagt er. Interessant sei jedoch, dass genau jene Dokumente nicht herausgegeben werden, die während der Beratertätigkeit des Wirtschaftsprüfers entstanden seien. Er, Ainedter, könne sich nicht erinnern, dass irgendwelche wichtigen Papiere vorher übergeben worden seien. „Wir haben außerdem schon vor zwei Jahren alle relevanten Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben.“ Ainedter hält an dem von ihm angekündigten neuerlichen Antrag auf Einstellung der Verfahren gegen seinen Mandaten fest. „Ich werde allerdings warten, bis alles rechtskräftig entschieden ist.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2012)
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