Ob Wehrpflicht-Debatte, U-Ausschuss, ESM oder Korruption: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat sich in der ORF-"Pressestunde" kaum ein Blatt vor den Mund genommen. So bemängelte der VfGH-Präsident etwa, dass seine Institution auch bei EU-Verträgen wie jenem für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erst nach Inkrafttreten der Gesetze prüfen darf - im Gegensatz zu Deutschland, wo derzeit alles auf die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter wartet. Am 12. September werden sie verkünden, ob ESM und Fiskalpakt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind.
"Vorab-Kontrolle" von EU-Verträgen
Holzinger plädierte auch in Österreich bei Gesetzen im EU-Kontext für eine "Vorab-Kontrolle". Andernfalls drohe eine "juristisch ziemlich delikate Situation": Sollte der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein entscheiden, dass der Abschluss des ESM oder des Fiskalpaktes in Österreich nicht verfassungskonform sei, müsste sich die Regierung "entweder über die Verfassung hinwegsetzen" oder "nachverhandeln", so der VfGH-Chef. In Österreich wollen bekanntlich mehrere Parteien gegen den ESM eine Verfassungsklage einreichen.
In der Wehrpflicht-Debatte wischt Holzinger das Argument vom Tisch, wonach ein Berufsheer nicht mit der Neutralität vereinbar sei. Er sehe da keine verfassungsrechtlichen Probleme. Wie berichtet, hatte die ÖVP in einem Papier an Funktionäre ein Ende der Wehrpflicht mit der Aufgabe der Neutralität gleichgesetzt.
Der VfGH-Präsident sprach sich am Sonntag dennoch für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Als Begründung nannte er demokratie- und gesellschaftspolitische Überlegungen: Trotz der Frustrationen, die auch er selbst beim Heer erlebt habe, halte er es für gut, wenn junge Männer einige Zeit eine Leistung für den Staat erbringen. Die Volksbefragung über die Wehrpflicht begrüßt der VfGH-Präsident - trotz der "kuriosen Entstehungsgeschichte". Generell plädierte Holzinger dafür, auch in Österreich "mehr direkte Demokratie" zu wagen.
Holzinger für Fortsetzung des U-Ausschusses
Holzinger zeigte sich "sehr, sehr enttäuscht", dass der Korruptions-Ausschuss (zumindest vordergründig wegen eines Streits zwischen der grünen Vorsitzenden Gabriela Moser und den anderen Fraktionen) auf der Kippe steht. Der Ausschuss habe nämlich "im Sinne eines Reinigungsprozess viel geleistet". "Wenn das jetzt so endet, dass das abgedreht wird", so der Präsident, wäre die Frustration bei den Menschen umso größer.
Zu den zahlreichen Affären hielt der Verfassungsrichter grundsätzlich fest, dass Träger einer öffentlichen Funktion "über jeden Verdacht erhaben" sein und ausreichend Anstand verfügen müssen. Es brauche ganz "strenge Maßstäbe", ein Rücktritt müsse zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" erfolgen. Er selbst würde als VfGH-Präsident sein Amt bereits zurücklegen, würde er alkoholisiert am Steuer erwischt, denn das wäre "untragbar". Schon bei einer Anklage sollte man sich jedenfalls "sehr überlegen, ob einer zurücktritt".
"Nicht im Sinne der Sache"
Kein Verständnis zeigte Holzinger für das Verhalten der Kärntner Freiheitlichen, die einen Neuwahlbeschluss im Landtag seit Wochen durch regelmäßiges Verlassen der Sitzung verhindern. Mit dem Amt übernehme man eine Verpflichtung und als Landtagsabgeordneter sollte man von Beginn bis zum Schluss einer Sitzung anwesend sein, ständiges Ausziehen sei "nicht Sinn der Sache" und auch nicht gerade ein Zeichen von Stärken.
Zu einem Punkt wollte sich Holzinger dann aber doch nicht äußern, nämlich der Frage, ob SP-Bundeskanzler Werner Faymann als Auskunftsperson in den U-Ausschuss geladen werden sollte: "Das müssen diejenigen beurteilen, die im Ausschuss über die entsprechenden Informationen verfügen", so Holzinger. Faymann ist die zentrale Figur in der sogenannten Inseraten-Affäre. Auf einem ersten Entwurf der Zeugenliste von ÖVP und SPÖ fand sich sein Name allerdings nicht.
(APA/Red.)
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