In der Fernsehsendung „Tirol heute" hat der frühere FPÖ-Spitzenkandidat der Innsbrucker Gemeinderatswahl, August Penz, am Donnerstagabend seinen Austritt aus der FPÖ erklärt. Der Grund: Entwicklungen der vergangenen Zeit hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. „In der letzten Zeit hat es Entwicklungen in der Partei gegeben und ich habe mir gesagt: Das trage ich nicht mehr mit."
Hintergrund sind Wahlplakate mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe", die im Wahlkampf für Aufregung gesorgt hatten. Penz wird vorgeworfen, mit den Plakaten „Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben", erklärte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Immerhin habe der ehemals blaue Politiker damit einer „ganzen Volksgruppe unterstellt, kriminell zu sein."
Am Donnerstag erhob die Staatsanwaltschaft daher Anklage gegen den Ex-Politiker wegen Verhetzung.
"Slogan kam von Partei"
Im Interview mit „Tirol heute" betonte Penz, dass der umstrittene Slogan nicht von ihm, sondern von der Partei stamme. Er habe diesen Spruch abgelehnt und diese „unmöglichen Plakate" auf eigene Kosten sofort entfernen lassen. Zudem habe er sich umgehend beim marokkanischen Königshaus entschuldigt und nach der Gemeinderatswahl auf sein Mandat verzichtet.
Die nun erhobene Anklage gegen ihn habe ihn daher „überrascht", so Penz. Sein Anwalt, Hermann Holzmann, strebe eine Diversion an.
Tiroler FPÖ von Penz "enttäuscht"
Während sich FPÖ-Chef Heinz Christian Strache über die Anklage-Erhebung empörte, zeigte sich der freiheitliche Landesparteiobmann von Tirol, Gerald Hauser, am Freitag "menschlich enttäuscht" von Penz. "Der einzige Fehler, den man uns vorwerfen kann, ist, dass wir Herrn Penz aufgestellt haben", meinte er in einer Aussendung. Weiters betonte er, dass mit den Plakaten "nie eine ganze Volksgruppe gemeint" war.
Penz tue, "indem er uns anpatzt", nichts anderes, als das Geschäft seiner politischen Gegner zu erledigen, führte Hauser aus. "Wir haben das Recht und die Pflicht, auf Missstände hinzuweisen", erklärt er. Penz hätte bei der Innsbrucker Gemeinderatswahl merken müssen, dass die FPÖ immer hinter ihm gestanden sei und stets Verständnis für ihn gehabt habe.
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
(Red.)
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