Wien. Werden ältere Arbeitnehmer künftig weiter zu leicht krankheitsbedingt in die Invaliditätspension gehen können statt durch Umschulungen einen adäquaten Beruf annehmen zu müssen? Nach dem Ende der Begutachtungsfrist zu dem von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vorgelegten Gesetzesentwurf äußern Fachleute die Sorge, dass Betroffene über eine Hintertür weiter den direkten Weg in die Invaliditätspension antreten können. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass es künftig für Angestellte und Fachkräfte statt des bisherigen Berufsschutzes einen Qualifikationsschutz (dieser lässt die Zuweisung zu einem gleichwertigen Job zu, Anm.) geben wird. Bei beruflichen Rehabilitations- und Qualifzierungsmaßnahmen muss aber die persönliche „Neigung“ der Betroffenen auch berücksichtigt werden. Das könnte, so wird auf Experten- und Wirtschaftsseite befürchtet, eine weitreichende Möglichkeit bieten, angebotene Ersatzjobs mit dem Argument, dass dieser eben nicht der persönlichen „Neigung“ entspricht, zu verweigern.
Im Sozialministerium wird diese Befürchtung nicht geteilt. Denn die Berücksichtigung der persönlichen Neigung sei auch schon bisher gesetzlich verankert.
Im Herbst in den Ministerrat
Schon im Vorfeld der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes, mit dem das Ziel Rehabilitation vor Pension verstärkt umgesetzt werden soll, hatte es zwischen den Sozialpartnern, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, ein Kräftemessen um die Abschaffung des Berufsschutzes und die Frage, welche Ersatzarbeitsplätze zumutbar sind, gegeben. Letztlich sind die Wirtschaftsvertreter am Widerstand des ÖGB und der Arbeiterkammer bei der Streichung des Berufsschutzes für Angestellte gescheitert. Für den Sozialminister wiederum war vorrangig, den Entwurf gemäß Koalitionsvereinbarung im Juli fertigzustellen, damit dieser rechtzeitig vor der Nationalratswahl 2013 beschlossen werden und 2014 in Kraft treten kann.
Wann Hundstorfer das Gesetz nun in dem Ministerrat einbringt und die Vorlage dann an das Parlament weitergeleitet wird, ist nicht fixiert, es soll aber heuer im Frühherbst der Fall sein. Hintergrund dafür ist, dass bei einem längeren Zuwarten die brisante Frage der Einschränkung des Zugangs zur (Invaliditäts-)Pension sonst Thema im Nationalratswahlkampf wird und eine Reform dann überhaupt scheitert oder verwässert werden könnte.
Auslegungssache für AMS-Mitarbeiter
Gegen die derzeit vorgesehene Variante wird ins Treffen geführt, dass die Berücksichtigung der Neigung eine Auslegungssache der Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice (AMS) und bei der Pensionsversicherungsanstalt wird. Dabei gibt es die Befürchtung, dass in manchen Bundesländern wie etwa Wien dies weniger streng gehandhabt wird als beispielsweise in Westösterreich.
Hauptziel der Neuregelung ist, den Andrang auf die Invaliditätspension einzudämmen. Das niedrige durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den Invaliditätspensionen (bei Männern rund 53 Jahre, bei Frauen nicht zuletzt wegen der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen wie Burn-out nicht einmal 50 Jahre) soll damit erhöht werden. Somit sollen Kosten im Pensionssystem gespart werden.
Genau die Kosten in den ersten Jahren nach der Einführung sind ein weiterer Konfliktpunkt. Denn das Finanzministerium mit Ressortchefin Maria Fekter (ÖVP) stemmt sich dagegen, dass 2014 und 2015 Mehrkosten von insgesamt rund 50 Millionen Euro anfallen, die nicht vom Sozialministerium gedeckt werden. Hundstorfers Ressort hingegen argumentiert, dass längerfristig schon bis 2018 Einsparungen in Höhe von 300 Millionen Euro zu erwarten seien.
Von den Seniorenorganisationen von SPÖ und ÖVP gibt es an einem weiteren Punkt Kritik. Dies betrifft den Umstand, dass die Neuregelung der Invaliditätspensionen nur für ältere Beschäftigte im ASVG-System, also in der Privatwirtschaft, zur Anwendung kommt. Für Bauern und Gewerbetreibende gibt es eigene Lösungen, Beamte und deren krankheitsbedingte Frühpensionen sind von der Änderung nicht betroffen. Der Seniorenrat, die Dachorganisation der Pensionistenverbände, hat dafür kein Verständnis.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2012)
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