Es könnte der letzte Tag im Untreueprozess gegen die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sowie den ehemaligen Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und den Wirtschaftsprüfer Dietrich Birnbacher werden. Nach dem ursprünglichen Plan sollen die Urteile heute fallen. Ob diese tatsächlich verkündet werden, gilt aber als unsicher. Denn Richter Manfred Herrnhofer könnte noch einen weiteren Verhandlungstag anberaumen. Die Verteidiger hatten nämlich diverse Anträge angekündigt. (-->Live-Ticker)
Sicher ist hingegen, dass es heute noch zwei Einvernahmen geben wird: Neben dem Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärnten, Horst Felsner, soll auch Birnbacher noch einmal befragt werden. Und zwar zu seiner Verwendung des Millionenhonorars, das er im Zuge des Verkaufes der Kärntner Hypo an die BayernLB im Jahr 2007 kassiert hatte.
Verdacht auf Steuerhinterziehung
Am Donnerstag war der Prozess im Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Dabei stand eine neuerliche Einvernahme von Megymorez auf dem Programm. Dieser bekannte sich wie bisher „nicht schuldig“. Damit blieb es vorerst bei jenem spektakulären Geständnis, das Birnbacher Ende Juli abgelegt hatte. Dabei hatte er von verdeckter Parteienfinanzierung (teils vollendet, teils geplant) gesprochen. Und vor allem Martinz schwer belastet.
Staatsanwalt Andreas Höbl stellte indes eine Ausdehnung der Anklage gegen Martinz und Birnbacher wegen Steuerhinterziehung in den Raum: Dabei geht es um jene 65.000 Euro, die Martinz von Birnbacher in einem Kuvert erhalten hat. Martinz hat erklärt, das Geld im Wahlkampf ausgegeben zu haben. Höbl hatte sich schon am 9. August vorbehalten, gegen die Angeklagten wegen einer Schadenssumme von sechs Millionen Euro (Birnbacher-Honorar) und der damit mutmaßlich verbundenen Hinterziehung von Abgaben (eine Million Euro Umsatzsteuer, 1,4 Millionen Euro Körperschaftssteuer) weiter zu ermitteln.
„Angemessenheit“ des Honorars
Richter Manfred Herrnhofer befragte indessen Megymorez zur Beauftragung jener Gutachter, die die Rechtmäßigkeit und die Angemessenheit des für Birnbacher gedachten Honorars prüfen sollten. Dieses umstrittene – und mittlerweile von einem Gerichtsgutachter als weit überhöht eingestufte – Honorar sollte für Birnbachers Expertise beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die Bayerische Landesbank fließen. Ursprünglich war von zwölf Millionen Euro die Rede gewesen, später wurde diese Summe halbiert. Das Geld kam aus der Landesholding, es handelte sich also um öffentliche Mittel.
Er habe eine klare Aussage über die „Angemessenheit“ des Honorars haben wollen, verteidigte sich Megymorez. Sein Anwalt Martin Nemec verlangte auch die Verlesung der Einvernahmen der Gutachter Gottfried Spitzer (Deloitte) und Rudolf Siart, die die Auszahlung des Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher als angemessen beurteilt hatten und mittlerweile im Visier der Korruptionsstaatsanwaltschaft stehen. So hatte etwa Siart den als Honorar ausgemachten Prozentsatz aus dem Verkauf der Hypo-Anteile als „angemessen“, „vertretbar“ und „üblich“ bezeichnet.
Verlesung beantragt
Gegen die beiden und einen weiteren Gutachter läuft mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an der Untreue. Freilich gilt die Unschuldsvermutung. Auch gegen FPK-Landesrat Harald Dobernig und gegen den zurückgetretenen FPK-Obmann Uwe Scheuch läuft infolge des Birnbacher-Geständnisses ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Geldwäsche. Beide bestreiten die Vorwürfe.
Der Verteidiger verlangte nun eine Verlesung der Aussagen der Gutachter (vor Gericht hatten sich diese einer Aussage entschlagen), sollte der Verlesung nicht stattgegeben werden, so wolle er eine neue Vorladung der beiden als Zeugen. Der Rechtsbeistand von Xander, Gernot Murko, beantragte indessen die Verlesung der Einvernahme der Anwältin Astrid Wutte-Lang, die Martinz zuvor verteidigt hatte und wegen einer mutmaßlichen Involvierung ebenfalls von der Korruptionsstaatsanwaltschaft befragt wurde. Gegen sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sie weist diesen Vorwurf zurück.
Der Senat lehnte die Verlesungen ab, versprach aber anzufragen, ob die genannten Personen ihre Aussageverweigerung aufrecht halten.
(Red./mS/APA)
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