Ein 50 Jahre alter Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Er hatte auf der Homepage der "Kleinen Zeitung" gepostet, dass auf FPK-Obmann Kurt Scheuch "der Strick" schon warten würde. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" am Dienstag wurde der Mann wegen übler Nachrede verurteilt, er will Berufung einlegen.
"Klag mich, du Halstücherl tragender (damit der Strick, der auf dich wartet, nicht so scheuert?) Kurtl." Dieses Posting war Scheuch zu viel, er klagte. Zuerst wurde der Klagenfurter Posting-Schreiber von Scheuch aufgefordert, eine Unterlassung zu unterschreiben und 840 Euro zu bezahlen. Er weigerte sich und wurde vor Gericht gestellt. Das Urteil ist insofern von Interesse, weil auch viele andere Besucher von Internet-Foren der Zeitungen Post von Scheuch erhalten hatten.
Richter Manfred Herrnhofer erklärte, der Strick sei ein mittelalterliches Hinrichtungsmittel, das habe nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun.
"Nur bildhafte Darstellung für Konsequenzen"
Der Klagenfurter Angeklagte argumentierte hingegen, der Strick sei nur eine "bildhafte Darstellung, ein Symbol für nahende Konsequenzen". Es sei keine Drohung gewesen, das habe er in dem Forum auch geschrieben.
(APA)
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