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Staatsanwälte-Präsident: Karls Weisung war korrekt

26.09.2012 | 20:19 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Die Weisung von Justizministerin Karl sei sachlich in Ordnung gewesen, meint Staatsanwälte-Präsident Jarosch. Der Kanzler könnte eine politische Weisung bei Gericht bekämpfen.

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Wien. Hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) aus politischen Motiven angeordnet, dass die Ermittlungen gegen SPÖ-Kanzler Werner Faymann weitergeführt werden müssen? Diese Befürchtung hegt SPÖ-Klubchef Josef Cap. Faymann selbst begnügte sich mit dem Hinweis, er „will Karl glauben“, dass die Weisung korrekt war. Das klingt nicht gerade nach Überzeugung.

Jemand, der immer schon einen grundsätzlich kritischen Blick auf das Weisungsrecht der Justizministerin hatte, ist Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch. Doch an der Weisung in der Inseraten-Affäre rund um Faymann kann Jarosch nichts Auffälliges finden. „Die Weisung ist durchaus vertretbar“, sagt der Jurist im Gespräch mit der „Presse“. Das Ministerium hatte angeordnet, dass die Staatsanwälte sich die Causa Asfinag noch einmal genauer anschauen müssen. Das sei absolut argumentierbar, meint Jarosch. Politische Motive hinter der Weisung sehe er keine. Derartige Beweggründe habe er aber ohnedies noch nie bei einer Weisung eines Justizministers erblicken können. Warum ist Jarosch dann gegen das geltende Weisungsrecht der Ministerin? „Weil immer der Anschein bleibt, dass da irgendwas gemauschelt wurde“, sagt Jarosch. Die aktuelle Aufregung sei wieder mal Beweis dafür, dass hier zu Unrecht viel hineininterpretiert werde.

 

Rund 20 Weisungen pro Jahr

Eine Weisung der Justizministerin ist tatsächlich nichts Ungewöhnliches. Im Vorjahr zählte man 19 Weisungen. Heuer hält man bei 22 (die Causa Faymann ist noch nicht mitgezählt, weil nur Weisungen bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren in der Statistik aufscheinen). Der Sinn des Weisungsrechts ist es, dass ungeklärte Rechtsfragen sowie Verfahren von überregionaler Bedeutung einheitlich erledigt werden. Auch „clamorose“ (öffentlichkeitswirksame) Verfahren müssen vom Ministerium abgesegnet werden. Es gibt eine dreistufige Weisungskette. Über den Staatsanwaltschaften steht eine der vier regional aufgeteilten Oberstaatsanwaltschaften. Darüber wiederum gibt es als oberste Anklägerin die Justizministerin. Dahinter liegt der Grundgedanke, dass an der Spitze der Weisungskette eine demokratisch legitimierte Person stehen soll. Und die Ministerin ist dem Parlament verantwortlich, das wiederum von den Bürgern gewählt wird. Um weg von der Geheimnistuerei zu kommen, gilt seit 2008, dass Weisungen dem Akt beizulegen sind. Auch das Parlament muss über Weisungen informiert werden.

Zumindest ist damit sichergestellt, dass die Justizministerin nicht geheim eingreifen kann. Sollte sie aus politischen Gründen eine Weisung erteilen, wäre das Amtsmissbrauch. Wenn man als Beschuldigter eine politische, also eine ungerechtfertigte Weisung wittert, könnte man zu Gericht gehen und verlangen, dass das Verfahren eingestellt wird. Faymann müsste sich diesfalls an das Straflandesgericht Wien wenden, heißt es aus dem Justizministerium.

Freilich wandert ein Minister mit einer Weisung immer auf einem schmalen Grat. Schließlich könnte man auch mit rein juristischen Argumenten in die eine oder andere Richtung argumentieren. Von der Justizministerin gehe eine Weisung aber niemals aus, sagt Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Ministerium. In der Praxis prüfe zuerst die Fachabteilung des Ministeriums. Nach Absprache mit dem Sektionschef legt man dann dem Ministerkabinett den Vorschlag für eine Weisung vor. Da könne es zwar vorkommen, dass die Ministerin die eine oder andere Formulierung noch ändern wolle, sagt Pilnacek. Aber einen relevanten inhaltlichen Eingriff des Ministerkabinetts habe er bei einer Weisung noch nie erlebt. Auch in der Causa Faymann habe man mit der Ministerin rein juristisch über die Hintergründe debattiert.

 

Bundestaatsanwalt als Lösung?

Gegner des ministeriellen Weisungsrechts verweisen jedoch darauf, dass es bessere Möglichkeiten einer Weisungskette gäbe. Man könnte etwa statt der Ministerin einen vom Parlament gewählten Bundesstaatsanwalt an die Spitze setzen. Oder man könnte ein Kollegium der vier Oberstaatsanwälte bilden, das Streitfälle entscheidet. Befürworter des geltenden Modells betonen hingegen, dass das Weisungsrecht der Ministerin besser überwacht werde, als wenn irgendein anderes oberstes Justizorgan entscheidet.

Auch international ist man gespalten: Während etwa Deutschland ein ähnliches Weisungsmodell wie Österreich aufweist, darf in Italien der Minister nicht mitreden.

Auf einen Blick

Eine Weisung von Justizministerin Karl laut der die Ermittlungen in der Inseraten-Affäre rund um Kanzler Faymann vertieft werden müssen, verärgert die SPÖ. Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, ortet jedoch keine politische Einflussnahme. Der Inhalt der Weisung sei juristisch vertretbar. Trotzdem fordert Jarosch eine Reform des Weisungsrechts: Man müsse nämlich auch von jeglichem Anschein politischer Einflussnahme wegkommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2012)

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73 Kommentare
 
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Jarolim und viele Andere aus der SPÖ kennt man auch nur weil diese schon ewig in der SPÖ sind und man lange Zeit nur diese Gfrieser zu Gesicht bekommen hat.

Was war deren Leistung? Ich frage mich überhaupt was wäre wenn die SPÖ derart verlieren würde dass sie ihre Genossen nicht mehr beschäftigen könnte, wieviel davon müssten wohl in die Arbeitslose, ausser die Seilschaften helfen wieder einmal doch noch einen hoch dotierten Job zu bekommen, trotz Unfähigkeit.

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der Mann (die Memme) ist doch nicht mehr zu halten!

soll er Inseratenkeiler bei der Krone werden, dafür ist er qualifiziert, Taxler braucht er nicht mehr zu machen.
ich würde mir von Herzen wünschen, dass diese Figur, für die Österreich sich schämen muss, ordentlich Schmalz bekommt und seine Ministerpension verliert.

Der Kräuter, Cap und Jarolim,

haben den gleichen Psychiater wie Faymann und Häupl!

leugnen,leugnen,leugnen!


Gast: Gast 2012
27.09.2012 15:51
14 0

der SPÖ-Verfolgungswunsch gegen Blaue

war ja mit Hilfe von gekauften Medien und einer auf dem linken Auge blinden Justiz eine ideale Ablenkung von den Gaunereien der Roten!

Herr Jarolim,

machen Sie sich nicht lächerlich mit der Aussage.

Teile des Lügenpalastes der SPÖ sind schon am einstürzen.

Gast: wenko
27.09.2012 15:01
8 0

Peinlich

Wenn die Aussagen von Herrn Pippan im Untersuchungsausschuß stimmen, ist die Anwesenheit von Herrn Feymann nicht mehr notwendig ! Die Aussagen bestätigen, daß Feymann für die Inserate verantwortlich ist. Peinlich, wenn ein Bundeskanzler beim Stehelen erwischt wird.
In unserer Demokratie spielt ohnehin keine Rolle, solange es sich um die beiden Großparteien handelt.

Gast: Fix it
27.09.2012 13:39
12 0

Inseratenwohnbaustadtrat, Inseratenminister, Inseratenkanzler


Herr Jarolim, das Wählervolk wünscht Aufklärung!

Aufklärung bezüglich der ÖBB/ASFINAG Inserate und was jetzt eigentlich mit den 7 Mio. für den Werner war!

Immer interessanter wird es, wenn man auch mal ältere Artikel über den Werner liest!
Wie zB:

"Eine Million Euro standen dem Stadtrat pro Jahr allein für die Bewerbung von Wohnprojekten der Gemeinde Wien zur Verfügung. „In Wirklichkeit hat Faymann zwischen sieben und acht Millionen pro Jahr für Inserate ausgegeben“, sagt ein ehemaliger enger Mitarbeiter, der namentlich nicht genannt werden möchte – der aber persönlich mitbekam, wie diese zusätzlichen Millionen aus dem Budget untergeordneter Abteilungen wie Wiener Wohnen, Wohnservice Wien und der Wohnbauförderung (MA 50) lukriert wurden."
(Quelle: datum.at ---> Link unten)

Mit Inseraten kennt er sich aus unser BundesWerner!

Ja Werner, wird wohl schwerer werden mit dem sich herausgrinsen!

Werden die Meisten wahrscheinlich schon kennen, aber die Werner-Story ist immer wieder eine interessante Lektüre!

http://www.datum.at/artikel/der-minister-ohne-eigenschaften/

Erpressung funktioniert in Österreich


Zuerst hat die Faymann-SPÖ die ÖVP erpresst. - und nachher sind FPÖ, BZÖ und Grüne drangekommen.

Wenn es gelingt nach der bedauernswerten Gaby Moser auch die Justizministerin öffentlich fertigzumachen ist die Welt für die SPÖ wieder in Ordnung.

Wer die Medienmacht gekauft hat kann sich scheinbar alles erlauben in unserem Land.
Nie wieder SPÖ!

Gast: gast 1234567
27.09.2012 13:32
0 6

Die Krux mit der juristischen Person bzw. die Geschäftsführung ohne Auftrag

Angesichts der öffentlichen Kritik am Handeln der Staatswaltschaft in politisch heiklen Fällen, kann ich den Verfolgungsfuror des Ministeriums durchaus verstehen. In einem Rechtsstaat sollte man aber die Kirche im Dorf lassen.

Bei einer juristischen Person bestimmt immer noch der Aufsichtsrat und nicht die Staatsanwaltschaft oder das Ministerium was im Interesse des Unternehmens ist.

Es wurde durch den Aufsichtsrat weder eine Schadenersatzklage gegen den Vorstand noch eine strafrechtliche Anzeige eingebracht.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ermittelt nun die Staatsanwaltschaft?

Das Offizialdelikt Untreue muss sie verfolgen, aber wenn der AR keinen Schaden behauptet, sind ihr mMn die Hände gebunden. Sie kann allenfalls gegen den AR vorgehen, aber das tut sie ja nicht.

Was immer Ex-Vorstände jetzt behaupten, sie haben die Eigentümerinteressen zu verfolgen, sie definieren sie aber nicht.

Zudem sind Vorstand und Aufsichtsrat Kaufleute und haben die Geschäftsführung ohne Auftrag durch den damaligen Verkehrsminister spätestens mit Zahlung der Inseratenrechnungen stillschweigend legitimiert.

Was hat hier noch der Staatsanwalt zu suchen?

Bei dieser komplexen zivil- und strafrechtlichen Gemengelage würde ein Prozess mAn ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Im besten Fall kann man die Vorgangsweise des Ministeriums als Überdehnung der Strafrechtspflege beurteilen.

Weiters hege ich den Verdacht, dass Grundsätze eines fairen Strafverfahrens verletzt wurden.


Antworten Gast: Stammbuch
27.09.2012 17:33
4 0

Re: Die Krux mit der juristischen Person bzw. die Geschäftsführung ohne Auftrag

Geschädigt ist der Eigentümer der ÖBB, nicht der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist nicht Eigentümer der ÖBB, er bezahlt die Inserate auch nicht. Eigentümer ist in letzter Konsequenz das Staatsvolk. Das Volk hatte die Selbstbedienung des Kanzlers zu bezahlen und ist dadurch geschädigt. Es liegt nicht in der Kompetenz eines Aufsichtsrats eine rechtswidrige Schädigung des Eigentümers durch Abnicken in eine rechtmässige zu verwandeln. Das dann doch nicht. Nicht einmal in Österreich.

Antworten Antworten Gast: gast 1234567
29.09.2012 15:39
0 0

Diese Weisung ist keine gewöhnliche Weisung

Ich bin da ganz bei Ihnen. Nur im Strafrecht sind auch Formularien einzuhalten (Nichtigkeit)

Überfliegen Sie mal die Weisung

http://www.format.at/articles/1239/932/342888/beatrix-karl-die-weisung-o-ton-download

Sie werden da auf sehr interessante Formulierung stoßen:

Nur im Falle eines völlig untergeordneten bloß geringfügigen Nutzens für Werner Faymann und ....könnte eine Genehmigung der Gesamtkosten noch als vertretbar erachtet werden.

Diese nachträgliche Genehmigung...

Lesen Sie die Fragen an den Sachverständigen

Ist die Vorgangsweise marktüblich zuerst die Mängel aufzuzuzeigen und dann...

Darf die ÖBB also keine unkonventionelle Werbekampagne sondern nur eine marktübliche vornehmen?

Wer legt das fest? Die Staatsanwaltschaft, der Strafrichter aufgrund eines SVGutachtens?

Der für die ÖBB geschaffene Nutzen ist für den Zeitraum vom Jänner bis Juli 2007 nicht erkennbar weil einerseits in der Kampagne ganz überwiegend nur bestehende Missstände der ÖBB erwähnt wurden - und andererseits diese - nach dem durch die Kampagne vermittelten Eindruck - nicht durch die Verantwortlichen des Unternehmens selbst sondern durch den BM Werner Faymann und das BMfV beseitigt werden würden.

Reicht als Nutzen für die OBB nicht aus, dass die Mängel aufgezeigt und abgestellt wurden?

Glaubt das JM wirklich es könnte der Eindruck entstanden sein Faymann beseitigt mit seinen Mitarbeitern in der Freizeit die Mängel oder ist es klar, dass dies die ÖBB-Verantwortlichen getan haben?


Antworten Gast: uburoi
27.09.2012 15:49
0 0

Re: Grundsätze

genau das wurde 1946 bei den nürnberger kriegsverbrecherprozessen festgestellt, daß eben die sogenannten verfahren den namen nicht verdienen, weil sie verbrechen sind.

aber opfer die kriege verlieren, sind nicht blöd.

Gast: Fix it
27.09.2012 13:15
7 0

Inseratenwohnbaustadtrat, Inseratenminister, Inseratenkanzler


Herr Jarolim, das Wählervolk wünscht Aufklärung!

Aufklärung bezüglich der ÖBB/ASFINAG Inserate und was jetzt eigentlich mit den 7 Mio. für den Werner war!

Immer interessanter wird es, wenn man auch mal ältere Artikel über den Werner liest!
Wie zB:

"Eine Million Euro standen dem Stadtrat pro Jahr allein für die Bewerbung von Wohnprojekten der Gemeinde Wien zur Verfügung. „In Wirklichkeit hat Faymann zwischen sieben und acht Millionen pro Jahr für Inserate ausgegeben“, sagt ein ehemaliger enger Mitarbeiter, der namentlich nicht genannt werden möchte – der aber persönlich mitbekam, wie diese zusätzlichen Millionen aus dem Budget untergeordneter Abteilungen wie Wiener Wohnen, Wohnservice Wien und der Wohnbauförderung (MA 50) lukriert wurden."
(Quelle: datum.at ---> Link unten)

Mit Inseraten kennt er sich aus unser BundesWerner!

Ja Werner, wird wohl schwerer werden mit dem sich herausgrinsen!

Werden die Meisten wahrscheinlich schon kennen, aber die Werner-Story ist immer wieder eine interessante Lektüre!

http://www.datum.at/artikel/der-minister-ohne-eigenschaften/

11 1

Hr. Jarolim

bemüht sich redlich, an Chuzpe auch noch Hrn. Pendl und Hrn. Cap zu übertreffen. Und er ist bereits nahe dran.

Es ist verdächtig und gehört aufgeklärt.

Die Staatsanwaltschsft ist dazu da, im Fall von plausiblen Verdachtsmomenten - die hier sicher vorliegen - die Aufklärungsarbeit durchzuführen. Wenn sie sich anders nicht traut, dann eben durch eine Weisung aus dem Ministerium.

Ob die Weisung für die Ministerin auch parteiplitische Vorteile haben kann, ist irrelevant.

INSERATENKOSTEN IST EIN SKANDAL!

Bei mit hohen Steuergeldern zu finanzierenden Staatsbetrieben sich auch noch Propaganda- und Werbungskosten zukommen zu lassen ist für Politiker verantwortungslos und fahrlässig! Wenn schon Werbung gewünscht wird, dann bitte auf eigene Rechnung und nicht auch noch auf Kosten der Allgemeinheit!

Re: dann bitte auf eigene Rechnung ...

Sie meinen aber hoffentlich nicht die Parteikassen?

Denn auch die werden in weltrekordverdächtigem Umfang von den Steuerzahlern gefüllt.

Gast: Matador 91
27.09.2012 11:56
14 0

Wenn die SPÖ mit der selben Vehemenz, mit der sie seit Wochen ablenkt, gegen die eigene Korruption vorgehen würde - wären wir schon etwas weiter.



Da muss es Missstände ohne Ende geben. Die die Öffentlichkeit um keinen Preis erfahren darf. Anders ist diese Hysterie, mit der alles gegen eine Aussage von Faymann getan wird, nicht mehr zu verstehen.

0 15

Rund 20 Weisungen pro Jahr ....

bisher wollte man uns weismachen, daß es solche weisungen defacto gar nicht mehr gibt.

und jetzt erfolgt eine solche von der övp-justizministerin in der causa des roten bundeskanzlers zur verlängerung des verfahrens.

der präsident jarosch ist ein ganz falscher, wenn er uns da keine politische absicht einreden will. die ist vielmehr klar erkennbar!

war aber ein schuß ins eigene bein der övp - jetzt muß sie gemeinsam mit der spö gegen die ladung des kanzlers mauern. begnadete strategen.

Gast: x1415
27.09.2012 11:37
1 0

Der Herr Jarolim

möge die Weisung veröffentlichen. Ich möchte mir mein eigenes Urteil bilden.

der link zur weisung findet sich bereits in diesen forum ..

http://bit.ly/SSo0hp

Antworten Antworten Gast: x1415
27.09.2012 12:32
0 0

Re: der link zur weisung findet sich bereits in diesen forum ..

merci!

0 13

"unmissverständlich tendenziöse Fragen vor" ....

als ich diese weisung zum ersten mal gelesen habe, kam mir der eindruck, daß darin bereits wie in einem gerichtsurteil über bestimmte fakten (schuldig) abgesprochen wurde. dies bezieht sich nicht nur auf faymanns handlungen, sondern auf die geschäftsführung fast sämtlicher vorstände der unternehmen öbb und asfinag.

ich muß daher dr. jarolim beipflichten, daß bei dieser weisung die tendenz klar erkennbar ist. frage mich aber nun, warum die spö nicht gleich ende juni gegen diese weisung aufgetreten ist?

die justizministerin wollte uns doch bis dato klarmachen, daß es solche weisungen defacto schon gar nicht mehr gebe. und jetzt kam sie doch - in einer politisch so heiklen causa!

Antworten Gast: einverarschter
27.09.2012 20:41
2 0

Re: "unmissverständlich tendenziöse Fragen vor" ....

Schuster bleib bei deinen Leisten; ein alter Spruch der immer mehr an Wahrheit gewinnt. Mann/Frau kann jeden Text so lesen wir er/sie ihn verstehen will; aber Entschuldigung wenn ich das sage ein bisschen blindäugig bist schon; hier geht es darum ob der Vorsitzende der Österr. Bundesregierung Mist gebaut hat. Falls ja oder nein ist egal er soll sich dazu stellen und sonst nichts. Und man soll eines nicht machen, das Volk, jene die unser Land im Lauf halten verarschen, von keiner politischen Seite. Aber das ist meine persönliche Meinung das was derzeit von den Koalitionspartner abgezogen wird empfinde ich als volle Verarschung pur.

 
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