Wien. Hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) aus politischen Motiven angeordnet, dass die Ermittlungen gegen SPÖ-Kanzler Werner Faymann weitergeführt werden müssen? Diese Befürchtung hegt SPÖ-Klubchef Josef Cap. Faymann selbst begnügte sich mit dem Hinweis, er „will Karl glauben“, dass die Weisung korrekt war. Das klingt nicht gerade nach Überzeugung.
Jemand, der immer schon einen grundsätzlich kritischen Blick auf das Weisungsrecht der Justizministerin hatte, ist Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch. Doch an der Weisung in der Inseraten-Affäre rund um Faymann kann Jarosch nichts Auffälliges finden. „Die Weisung ist durchaus vertretbar“, sagt der Jurist im Gespräch mit der „Presse“. Das Ministerium hatte angeordnet, dass die Staatsanwälte sich die Causa Asfinag noch einmal genauer anschauen müssen. Das sei absolut argumentierbar, meint Jarosch. Politische Motive hinter der Weisung sehe er keine. Derartige Beweggründe habe er aber ohnedies noch nie bei einer Weisung eines Justizministers erblicken können. Warum ist Jarosch dann gegen das geltende Weisungsrecht der Ministerin? „Weil immer der Anschein bleibt, dass da irgendwas gemauschelt wurde“, sagt Jarosch. Die aktuelle Aufregung sei wieder mal Beweis dafür, dass hier zu Unrecht viel hineininterpretiert werde.
Rund 20 Weisungen pro Jahr
Eine Weisung der Justizministerin ist tatsächlich nichts Ungewöhnliches. Im Vorjahr zählte man 19 Weisungen. Heuer hält man bei 22 (die Causa Faymann ist noch nicht mitgezählt, weil nur Weisungen bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren in der Statistik aufscheinen). Der Sinn des Weisungsrechts ist es, dass ungeklärte Rechtsfragen sowie Verfahren von überregionaler Bedeutung einheitlich erledigt werden. Auch „clamorose“ (öffentlichkeitswirksame) Verfahren müssen vom Ministerium abgesegnet werden. Es gibt eine dreistufige Weisungskette. Über den Staatsanwaltschaften steht eine der vier regional aufgeteilten Oberstaatsanwaltschaften. Darüber wiederum gibt es als oberste Anklägerin die Justizministerin. Dahinter liegt der Grundgedanke, dass an der Spitze der Weisungskette eine demokratisch legitimierte Person stehen soll. Und die Ministerin ist dem Parlament verantwortlich, das wiederum von den Bürgern gewählt wird. Um weg von der Geheimnistuerei zu kommen, gilt seit 2008, dass Weisungen dem Akt beizulegen sind. Auch das Parlament muss über Weisungen informiert werden.
Zumindest ist damit sichergestellt, dass die Justizministerin nicht geheim eingreifen kann. Sollte sie aus politischen Gründen eine Weisung erteilen, wäre das Amtsmissbrauch. Wenn man als Beschuldigter eine politische, also eine ungerechtfertigte Weisung wittert, könnte man zu Gericht gehen und verlangen, dass das Verfahren eingestellt wird. Faymann müsste sich diesfalls an das Straflandesgericht Wien wenden, heißt es aus dem Justizministerium.
Freilich wandert ein Minister mit einer Weisung immer auf einem schmalen Grat. Schließlich könnte man auch mit rein juristischen Argumenten in die eine oder andere Richtung argumentieren. Von der Justizministerin gehe eine Weisung aber niemals aus, sagt Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Ministerium. In der Praxis prüfe zuerst die Fachabteilung des Ministeriums. Nach Absprache mit dem Sektionschef legt man dann dem Ministerkabinett den Vorschlag für eine Weisung vor. Da könne es zwar vorkommen, dass die Ministerin die eine oder andere Formulierung noch ändern wolle, sagt Pilnacek. Aber einen relevanten inhaltlichen Eingriff des Ministerkabinetts habe er bei einer Weisung noch nie erlebt. Auch in der Causa Faymann habe man mit der Ministerin rein juristisch über die Hintergründe debattiert.
Bundestaatsanwalt als Lösung?
Gegner des ministeriellen Weisungsrechts verweisen jedoch darauf, dass es bessere Möglichkeiten einer Weisungskette gäbe. Man könnte etwa statt der Ministerin einen vom Parlament gewählten Bundesstaatsanwalt an die Spitze setzen. Oder man könnte ein Kollegium der vier Oberstaatsanwälte bilden, das Streitfälle entscheidet. Befürworter des geltenden Modells betonen hingegen, dass das Weisungsrecht der Ministerin besser überwacht werde, als wenn irgendein anderes oberstes Justizorgan entscheidet.
Auch international ist man gespalten: Während etwa Deutschland ein ähnliches Weisungsmodell wie Österreich aufweist, darf in Italien der Minister nicht mitreden.
Eine Weisung von Justizministerin Karl laut der die Ermittlungen in der Inseraten-Affäre rund um Kanzler Faymann vertieft werden müssen, verärgert die SPÖ. Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, ortet jedoch keine politische Einflussnahme. Der Inhalt der Weisung sei juristisch vertretbar. Trotzdem fordert Jarosch eine Reform des Weisungsrechts: Man müsse nämlich auch von jeglichem Anschein politischer Einflussnahme wegkommen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2012)
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