Die Presse:Ein kontroverses Thema in der Kommission war die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Untersuchung eines Embryos auf schwere Gendefekte, bevor er im Rahmen der künstlichen Befruchtung in den Mutterleib eingesetzt wird. Dabei hat die Kommission bereits 2004 die Zulassung empfohlen. Warum regt das Thema noch immer so auf?
Barbara Maier: Weil sich die Frage nach dem Beginn des Lebens hier so deutlich stellt. Dabei würde die PID in Österreich wenige Paare betreffen, maximal 30 bis 40 im Jahr.
Wann beginnt denn Leben?
Maier: Das ist schwer zu fixieren, Befruchtung ist ein Prozess. Im Fall der PID wird der Embryo ab dem dritten Tag untersucht, wenn die Zellteilung eingesetzt hat. Prinzipiell stört mich an dieser Lebensbeginn-Debatte der unglaubliche Embryo-Zentrismus. Mich interessiert weniger, wie es dem Embryo, sondern wie es den Frauen und den über In-vitro-Fertilisation (IVF) entstandenen Kindern geht. Derzeit ist es so: Paare mit einer Disposition für eine schwere genetische Erkrankung bekommen entweder gar keine Kinder oder, wenn sie schwanger werden und das Kind die Krankheit haben wird, wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. Das wäre durch PID vermeidbar.
Matthias Beck: Für mich beginnt Leben, wenn sich die Eizelle nach dem Eindringen des Spermiums verschlossen hat. Dann liegt das Genom vollständig, wenn auch nicht fixiert, vor. Die weitere Frage ist, ob dieses Leben auch schutzwürdig ist. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt ganz klar, dass dieses Leben Würde hat. Deshalb ist Abtreibung zwar straffrei, aber der Staat sieht sie als Unrecht.
Aber ist es nicht unlogisch, dass Abtreibung möglich ist, die Untersuchung bzw. eventuell dann das Aussondern eines Achtzellers aber verboten?
Beck: Ja, das ist ein Wertungswiderspruch, ich tue mir sehr schwer damit. Ich könnte mich etwa damit anfreunden, dass man Embryonen auf Lebensfähigkeit testet. Es ist sinnlos, einer Frau einen todgeweihten Embryo einzupflanzen. Aber dann geht es schon los: Was ist eine schwere genetische Erkrankung? Veranlagung zum Brustkrebs? Chorea Huntington (tritt etwa ab 50. Lebensjahr auf, Anm.)? Das lässt sich kaum eingrenzen. Was sagt man den Menschen, die solche Krankheiten haben und sagen: Wenn es das damals schon gegeben hätte, wären wir nicht hier.
Bei welchen Krankheiten würde man die PID einsetzen?
Maier: Etwa bei der Schmetterlingskrankheit bei ausgeprägten Schweregraden: Ich hatte konkret so einen Fall. Das erste Kind ist nach elf Monaten gestorben: Man konnte es nicht stillen, nicht angreifen, das war ein einziger Leidensweg.
Was würden Sie solchen Eltern raten?
Beck: Wenn man ethisch argumentiert, kann man sagen: Es ist ein Unterschied, ob das Kind einmal da ist und die Eltern sich dann dagegen entscheiden, oder ob ein Embryo von Anfang an aussortiert wird. Ich gebe aber zu: Für den Alltagsverstand ist der Widerspruch kaum zu lösen.
PID ist nicht die einzige Diagnosemöglichkeit. Mit neuen Tests wird man immer früher in der Schwangerschaft Krankheiten feststellen können. Steigt dadurch der Druck auf die Eltern?
Maier: Das ist schwer zu sagen. Wichtig wäre, dass Paare, die nicht abklären wollen, nicht diskriminiert werden. Immer wieder bekommen Eltern mit Trisomie-21-Kindern (Downsyndrom) zu hören: So wie dein Kind ist, das müsste heute nicht mehr sein.
Beck: Ich bin mir sicher, dass der Druck steigen wird. Man sieht das beim Lebensende: Ein alter Mensch kostet im letzten Lebensjahr viel Geld. Da wächst der Druck auf ihn, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Genauso könnte die Gesellschaft ein Interesse haben, dass es bestimmte Krankheiten nicht mehr gibt. Ich bin Deutscher und gerade wir Deutschen und die Österreicher müssen auf Grund der nationalsozialistischen Vergangenheit vorsichtig sein. Zu sagen, der hat schlechte Gene und wird ausselektioniert, ist gefährlich. Denken Sie an Herrn Sarrazin, der in seinem Buch vom „Judengen“ schreibt.
Unterstellen Sie den Eltern Nazi-Gedankengut?
Beck: Natürlich nicht! Aber man muss bedenken, dass das Recht das Wertebewusstsein der Bevölkerung prägt.
Maier: Ich halte diese Argumentation für bedenklich. Wir müssen von Menschen mit Kinderwunsch ausgehen, die sich die Entscheidung nicht leicht machen. Es gibt kein Recht auf ein Kind oder gar ein gesundes Kind, aber in einer Gesellschaft, die solidarisch mit kinderwünschenden Paaren ist, gibt es ein Recht auf Hilfe.
Ein PID-Spezialfall sind Rettungsgeschwister. Verstehen Sie, dass man es gruselig findet, dass Eltern via PID ein Kind bekommen, damit es einem anderen als Gewebespender dient?
Maier: Ich kann es verstehen. Aber ich kann auch verstehen, dass Eltern diese Möglichkeit als Rettungsanker für ein schwer krankes Kind betrachten. Ein Problem wird es besonders dann, wenn man ein Kind total instrumentalisiert. Aber es gibt auch so viele Motive, Kinder zu haben: Weil man Mutter sein will, im Kind weiterleben möchte etc. Das sind auch Instrumentalisierungen. Bei unserem Vorschlag geht es nur um Nabelschnurblut und Knochenmarkspende.
Beck: Natürlich würde eine Mutter alles tun, um ein Kind zu retten. Aber die Frage ist: Wie viel Druck wird später auf das Kind ausgeübt, damit es spendet? Es würden zudem bis zu 20 Embryonen hergestellt, um den gewebeverträglichsten zu finden. Der Rest wird weggeworfen.
Bleiben wir beim Druck, beim finanziellen: Die Kommission tritt für die Eizellenspende ein. Was motiviert eine Frau, einer Fremden eine Eizelle zu spenden?
Maier: Manche haben altruistische Motive, manche finanzielle. Unser Vorschlag beinhaltet den Spenderinnenschutz: Die Spenderin sollte deshalb auch jung sein, damit sich ihre eigene Fruchtbarkeit nicht verringert. Und die Empfängerinnen sollten eine medizinische Indikation haben und nichts jenseits der biologischen Grenzen von Fruchtbarkeit sein.
Beck: Zunächst könnte man sagen: Männer dürfen Samen spenden, warum nicht Frauen Eizellen? Aber Spermien sind leichter zu gewinnen, bei Frauen ist ein Eingriff und hormonelle Stimulation nötig. Letztere hat vereinzelt zu Todesfällen geführt. Und man muss sich fragen: Hat das Kind nicht ein Recht, die genetische Mutter zu kennen?
Maier: Das ist bei der Samenspende das Gleiche. (Anm.: Das Kind hat ein Auskunftsrecht, vorausgesetzt die Eltern teilen ihm seine Entstehungsweise mit.)
Die Kommission schlägt Samenspende und IVF auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen vor.
Maier: Sie können genauso gute Eltern sein und haben sich oft noch mehr mit ihrem Kinderwunsch auseinandergesetzt. Es geht hier nicht um persönliche Moralvorstellungen, sondern darum, wie die Folgen für das Kind sein mögen. Ich bezweifle, dass es Kindern in solchen Konstellationen schlechter als in herkömmlichen Mann-Frau-Beziehungen gehen muss.
Beck: Ich glaube, dass es für ein Kind wichtig ist, eine männliche und eine weibliche Identifikationsfigur zu haben. Kann sein, dass zwei gute Mütter besser sind als eine schlechte Mann-Frau-Beziehung. Aber man kann nicht ein Defizit zur Norm erheben. Man kann nicht sagen: Weil viele Ehen kaputt gehen, ist das Familienbild veraltet und deshalb sollen Lesben Kinder bekommen.
Maier: Wer sagt Ihnen, dass diese Mann-Frau-Kind-Beziehung die Norm sein soll?
Beck: Na physiologisch geht es nicht anders und psychologisch wäre es besser.
Schafft eine IVF für alleinstehende Frauen nicht insofern ein Defizit, als von Anfang an einer weniger da ist?
Maier: Es kann doch sein, dass eine alleinerziehende Frau ein sehr gutes Familiennetzwerk hat. Man muss sich das im individuellen Fall anschauen.
Beck: Ich finde schon, dass die Situation defizitär ist. Es widerspricht der Tendenz, Väter mehr einzubeziehen. Wollen wir wirklich die vaterlose Gesellschaft zur Norm machen?
Soll der Staat für eine IVF von Lesben und alleinstehenden Frauen zahlen? Hier geht es ja in der Regel nicht um ein gesundheitliches Gebrechen.
Maier: Der IVF-Fonds zahlt nur bei medizinischen Indikationen. Das würde ich auch für diese Konstellation so handhaben.
Beck: Es geht bei all diesen Fragen auch um das Geld des Steuerzahlers, u.a. deshalb ist eine breite öffentliche Debatte wichtig.
Matthias Beck ist Moraltheologe mit Schwerpunkt Medizinethik (Institut für Systematische Theologie/Theologische Ethik/Medizinethik der Uni Wien). Er ist Sachverständiger im Deutschen Bundestag.
Barbara Maier ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Sie ist Primaria im Wiener Hanusch-Krankenhaus.
Die Bioethikkommission ist ein 25-köpfiges Beratungsgremium des Bundeskanzlers. Vergangene Woche lieferte sie zwei Stellungnahmen zu einer Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts ab. 15 Mitglieder (darunter Maier) sind für eine Liberalisierung, sechs (darunter Beck) dagegen. Vier Mitglieder enthielten sich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2012)
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