Wenn am heutigen Montag Richter Manfred Herrnhofer in Klagenfurt die Urteile im Birnbacher-Prozess verkündet, geht für einige „Beteiligte“ das große Zittern erst richtig los: Denn dieser 13.Tag im Untreueprozess um das Sechs-Millionen-Euro-Honorar, das der Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Verkauf der Kärntner Hypo an die Bayerische Landesbank kassiert hat, entlarvt sowohl das „System Haider“ als auch die Schwächen des Gutachterwesens.
Rückblick: 4. Juli, Prozessbeginn. Auf der Anklagebank: Birnbacher, die Vorstände der Kärntner Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander (die Holding zahlte das Honorar) – und der (damals noch) Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz. Verteidigungslinie: Die Begleitung des Hypodeals durch Birnbacher, den Abgesandten des damaligen Landeschefs Jörg Haider, sei völlig in Ordnung gewesen. Das Honorar, sechs Millionen Euro (ursprünglich hätten es zwölf sein sollen), sei angemessen gewesen. Drei Gutachter bestätigten dies. Martinz – er hatte mit Haider das Birnbacher-Engagement eingefädelt – verantwortet sich ebenso.
11.Juli: „Ich bekenne mich schuldig, einen strafbaren Beitrag zur Untreue geleistet zu haben“, gesteht Birnbacher unter den Augen seines Anwaltes Richard Soyer. Ja, er habe zu viel kassiert.
Politisches Beben mit Dauerfolgen
25.Juli: Birnbacher gesteht, dass das Honorar zur Parteienfinanzierung von ÖVP und FPK (damals BZÖ) gedacht gewesen sei. 35.000 Euro seien für eine Rechnung bezahlt worden, die Martinz-Anwältin Astrid Wutte-Lang gelegt habe; 65.000 Euro habe Martinz selbst übernommen. Martinz zieht kleinlaut nach: „Nach der Abwicklung des Hypoverkaufs haben Haider und ich die Idee entwickelt, dass etwas an die Parteien gehen soll.“
Konsequenz: Gegen Anwältin Wutte-Lang läuft ein Verfahren wegen Geldwäschereiverdachts. Sie ließ ausrichten, dass von ihrer Kanzlei nie Geld an eine Partei geflossen sei. FPK-Landesrat Harald Dobernig ist Beschuldigter (Beihilfe zur Untreue), da er, einst Haider-Büroleiter, bei einem Gespräch über das Honorar dabei gewesen sein soll. Ferner wird gegen ihn und Ex-FPK-Frontmann Uwe Scheuch wegen versuchter Geldwäscherei ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Beteiligung an der Untreue“ wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch den drei prominenten Gutachtern (Wirtschaftsprüfern) vor: Gerhard Altenberger, Gottfried Spitzer vom Prüfunternehmen Deloitte und Rudolf Siart. Sie hatten die Angemessenheit des Honorars (Birnbacher hat Rückzahlungen versprochen) im Wesentlichen bejaht. Altenberger schickt nun seinen Anwalt vor, und dieser, Stefan Prochaska, lässt aufhorchen: „Ich denke, Altenberger wurde über die wahren Motive seiner Auftraggeber (Vorstand der Landesholding, Anm.) getäuscht, es war wohl schon geplant, die Gutachten der Staatsanwaltschaft vorzulegen.“ Hätte Altenberger dies gewusst, hätte er Birnbachers Leistung hinterfragt. Tatsächlich hatte die Anklagebehörde in Klagenfurt vorerst wegen der (privaten) Gutachten das Birnbacher-Verfahren eingestellt.
Deloitte meint, man hätte nur einen „anonymisierten Leistungskatalog“ bekommen und bewertet. Die Birnbacher-Tätigkeiten habe man nicht gekannt. Siart verweist auf ihm damals vorgelegte Unterlagen.
Für Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch ist klar: „Wir werden Privatgutachten nicht mehr als Grundlage für eine Verfahrenseinstellung heranziehen.“
Bleibt abzuwarten, was das Ermittlungsverfahren rund um die Gutachter ergibt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)
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