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Urteile erwartet: Gutachterkrimi im Fall Birnbacher

30.09.2012 | 18:27 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Heute geht der Prozess um Steuerberater Birnbacher und Kärntens Ex-ÖVP-Chef Martinz ins Finale. Gegen Politiker und Gutachter wird weiter ermittelt.

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Wenn am heutigen Montag Richter Manfred Herrnhofer in Klagenfurt die Urteile im Birnbacher-Prozess verkündet, geht für einige „Beteiligte“ das große Zittern erst richtig los: Denn dieser 13.Tag im Untreueprozess um das Sechs-Millionen-Euro-Honorar, das der Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Verkauf der Kärntner Hypo an die Bayerische Landesbank kassiert hat, entlarvt sowohl das „System Haider“ als auch die Schwächen des Gutachterwesens.

Rückblick: 4. Juli, Prozessbeginn. Auf der Anklagebank: Birnbacher, die Vorstände der Kärntner Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander (die Holding zahlte das Honorar) – und der (damals noch) Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz. Verteidigungslinie: Die Begleitung des Hypodeals durch Birnbacher, den Abgesandten des damaligen Landeschefs Jörg Haider, sei völlig in Ordnung gewesen. Das Honorar, sechs Millionen Euro (ursprünglich hätten es zwölf sein sollen), sei angemessen gewesen. Drei Gutachter bestätigten dies. Martinz – er hatte mit Haider das Birnbacher-Engagement eingefädelt – verantwortet sich ebenso.

11.Juli: „Ich bekenne mich schuldig, einen strafbaren Beitrag zur Untreue geleistet zu haben“, gesteht Birnbacher unter den Augen seines Anwaltes Richard Soyer. Ja, er habe zu viel kassiert.

 

Politisches Beben mit Dauerfolgen

25.Juli: Birnbacher gesteht, dass das Honorar zur Parteienfinanzierung von ÖVP und FPK (damals BZÖ) gedacht gewesen sei. 35.000 Euro seien für eine Rechnung bezahlt worden, die Martinz-Anwältin Astrid Wutte-Lang gelegt habe; 65.000 Euro habe Martinz selbst übernommen. Martinz zieht kleinlaut nach: „Nach der Abwicklung des Hypoverkaufs haben Haider und ich die Idee entwickelt, dass etwas an die Parteien gehen soll.“

Konsequenz: Gegen Anwältin Wutte-Lang läuft ein Verfahren wegen Geldwäschereiverdachts. Sie ließ ausrichten, dass von ihrer Kanzlei nie Geld an eine Partei geflossen sei. FPK-Landesrat Harald Dobernig ist Beschuldigter (Beihilfe zur Untreue), da er, einst Haider-Büroleiter, bei einem Gespräch über das Honorar dabei gewesen sein soll. Ferner wird gegen ihn und Ex-FPK-Frontmann Uwe Scheuch wegen versuchter Geldwäscherei ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Beteiligung an der Untreue“ wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch den drei prominenten Gutachtern (Wirtschaftsprüfern) vor: Gerhard Altenberger, Gottfried Spitzer vom Prüfunternehmen Deloitte und Rudolf Siart. Sie hatten die Angemessenheit des Honorars (Birnbacher hat Rückzahlungen versprochen) im Wesentlichen bejaht. Altenberger schickt nun seinen Anwalt vor, und dieser, Stefan Prochaska, lässt aufhorchen: „Ich denke, Altenberger wurde über die wahren Motive seiner Auftraggeber (Vorstand der Landesholding, Anm.) getäuscht, es war wohl schon geplant, die Gutachten der Staatsanwaltschaft vorzulegen.“ Hätte Altenberger dies gewusst, hätte er Birnbachers Leistung hinterfragt. Tatsächlich hatte die Anklagebehörde in Klagenfurt vorerst wegen der (privaten) Gutachten das Birnbacher-Verfahren eingestellt.

Deloitte meint, man hätte nur einen „anonymisierten Leistungskatalog“ bekommen und bewertet. Die Birnbacher-Tätigkeiten habe man nicht gekannt. Siart verweist auf ihm damals vorgelegte Unterlagen.

Für Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch ist klar: „Wir werden Privatgutachten nicht mehr als Grundlage für eine Verfahrenseinstellung heranziehen.“

Bleibt abzuwarten, was das Ermittlungsverfahren rund um die Gutachter ergibt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)

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9 Kommentare

Ein Gutachter hat die Interessen des Auftraggebers zu wahren,

was vielfach nicht bekannt ist, aber den Wert von Privatgutachten relativiert. Lediglich der vom Gericht beauftragte Gutachter ist völlig neutral oder sollte es jedenfalls sein.

Das heißt natürlich nicht, dass Privatgutachter wissentliche Falschaussagen tätigen dürfen, aber sie versuchen im Rahmen des Zulässigen, den Standpunkt der Auftraggeber zu stärken.

So auch in diesem Fall, wo ja der Auftraggeber, nämlich die Holding, die Unterlagen entsprechend selektiert und auch sehr klar gesagt hat, was die Gutachten ergeben sollen.

Letztes könnte strafrechtlich relevant sein und zwar für die Holding und die Gutachter.

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Das Gutachterwesen in Österreich

sollte ohnehin einmal von deren Standesvertretung ordentlich hinterleuchtet bzw. hinterfragt werden. Aktuelle Anlässe dazu gibt es genug. Jeder Richter hat seine speziellen Gutachter die er immer wieder einsetzt. Dafür ist auch für den Richter hin und wieder ein gutes Abendessen in einem Haubenlokal drinnen.
Ausserdem haben sich die Gutachter zu heimlichen Richtern in Österreich entwickelt. Der Richter kann seine Verantwortung auf die Gutachter abwälzen und die Gutachter argumentieren, der Richter hat doch das Urteil gesprochen.

wenn ein Gutachter

den Villacher Steuerberater als Investmentbank anerkannt hat....also dann erübrigt sich die Diskussion ....

Offenbar hat man noch immer nicht erkannt:

Dass Birnbacher mehr zum 1,5 Milliarden-Deal beigetragen hat, als das verfasste Gutachten.

Er begleitete beratungsmäßig den Verkauf eines Verkaufsgegenstandes, der 1,6 Milliarden Euro Gewinn erbrachte.

Re: Offenbar hat man noch immer nicht erkannt:


Wo haben Sie das her?

Birnbacher hat doch ausgesagt, dass Haider und Martinz ihm gesagt haben sollen, es sei nichts mehr zu verhandeln, da alles schon vereinbart worden sei.

Warum sollte Birnbacher sonst zur Überzeugung gekommen sein, dass allenfalls 300.000 Euro angemessen gewesen wären?

Antworten Gast: Walter-Serro
01.10.2012 09:19
2 0

Re: Offenbar hat man noch immer nicht erkannt:

Er schrieb Sitzungsprotokolle wobei genannte Leute nachweislich nicht anwesend waren und federführende Personen bis zum Schluss nicht wussten, welche genaue Aufgabe der Herr hatte (halt irgendsoein Jurist vom Land).

Unterberger, gerichtlich verurteilte Verbrecher sind Verbrecher

Gast: Hans M..
01.10.2012 08:49
4 0

Höchststrafe

Diese Gutachter haben alles nur in die Länge gezogen und somit den Steuerzahler Millionen Euro gekostet.

Gast: Hans M..
01.10.2012 08:47
5 0

Die Gutachter tragen eine Hauptschuld

Ich hoffe diese Gefälligkeitsgutachter fassen die Höchststrafe aus.
Laut Gutachten sind das gar keine echte und seriöse Gutachter. Eine einfache schwäbische Hausfrau hätte da genügt um zu sehen das diese 6 Seiten keine
170 Millionen Schilling wert sind.
Oder nur der einfache Hausverstand,ach ich Trottel das waren ja Scheingutachten,darum.

Bananenrepublik

Der Staatsanwalt meint, dass Privatgutachten nicht mehr zur Verfahrenseinstellung herangezogen werden. Das sind keine Gutachten, sondern privat bezahlte Zeugenaussagen. Da hätte die Justiz schon früher draufkommen können.