Causa Birnbacher: Fünfeinhalb Jahre Haft für Martinz

Prozess wegen Untreue in der 'Causa Birnbacher'
Prozess wegen Untreue in der 'Causa Birnbacher'dapd
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Der ehemalige Kärntner ÖVP-Obmann wurde wegen Untreue verurteilt. Der geständige Steuerberater Birnbacher erhielt drei Jahre teilbedingt, auch die Vorstände der Kärntner Landesholding wurden verurteilt.

[KLAGENFURT] Nach 13 Verhandlungstagen ist am Montag am Klagenfurter Landesgericht der „Birnbacher-Prozess" mit einer überraschend harten Strafe für Josef Martinz zu Ende gegangen. Der ehemalige Chef der ÖVP Kärnten wurde wegen Untreue zu einer Haftstrafe zu 5,5 Jahren verurteilt. Erschwerend sei die „hohe kriminelle Energie bei einem der schmutzigen Geschäfte Kärntens" gewesen, so der Richter. Dietrich Birnbacher, als Steuerberater Empfänger des Millionenhonorars, erhielt drei Jahre, zwei davon bedingt. Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die Vorstände der Kärntner Landesholding wurden zu drei bzw. zwei Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten wurden im Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher für dessen Rolle im Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB verurteilt. Der deutsche Gutachter Frank Schäfer hatte den Wert der Arbeit Birnbachers mit maximal 300.000 Euro beziffert. Auch Birnbacher selbst schätze seine Leistung nicht höher ein.

Der Betrag von 5,7 Millionen Euro sei „rechtsgrundlos" anerkannt worden, so das Gericht. Die Bestellung von sechs Gutachtern sei erfolgt, um diese Tathandlung zu verschleiern, Martinz und der „nicht mehr verfolgbare Dr. Jörg Haider" hätten Megymorez und Xander zur Zahlung des Geldes an Birnbacher und damit zur Ausführung der Straftat bestimmt.

"Ein Primat der Politik"

Richter Manfred Herrnhofer sprach in seiner Urteilsbegründung vom System Haider in Kärnten. „Hier gab es ein Primat der Politik. Haider war derjenige, der politisch bestimmt hat." Die beiden Vorstände der Landesholding wären zwar außen vor gelassen worden, hätten die Leistungen Birnbachers aber dennoch hinterfragen müssen. „Es war der ausgesprochene Befehl: Das Honorar ist zu übernehmen." Überwiesen wurde das Honorar in zwei Tranchen „nach wiederholter Aufforderung von Martinz".

Birnbacher hatte im Laufe des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Er habe einen Beitrag zur Aufklärung leisten wollen, so der 71-Jährige. „Aus der damaligen Sicht habe ich mich nicht als Werkzeug gesehen. Aus der heutigen Sicht weiß ich, dass ich sehr wohl als Werkzeug missbraucht wurde. Ich bereue es, bei diesem Spiel mitgespielt habe." Sein Anwalt Richard Soyer forderte im Hinblick auf Strafmilderung die Anwendung jener Paragrafen, welche die so genannte „kleine Kronzeugenregelung" betreffen. „Mein Mandant ist ein großer Kronzeuge, ohne ihn wäre eine Aufklärung nicht möglich gewesen." Richter Herrnhofer verneinte, dass hier ein Fall für die Kronzeugenregelung vorliege.


Die Verteidiger der drei Mitangeklagten versuchten den Villacher Steuerberater als alleinigen Schuldigen darzustellen. „Er hat mit keinem Sterbenswörtchen gesagt, dass 300.000 Euro angemessen gewesen wären", sagte Martin Nemec, Anwalt von Megymorez. Birnbacher sei kein „Saubermann und Aufdecker", er habe Haider und Martinz getäuscht, sagte der Anwalt von Josef Martinz, Alexander Todor-Kostic. Zum Honorar Birnbachers sagte er: „Exorbitant hohe Transaktionssummen verursachen exorbitant hohe Erfolgshonorare." Und weiter: „Es ist nicht strafbar, wenn man danach Parteien nutznießen lässt. Das ist politisch unappetitlich, aber nicht strafbar."

Martinz: „Grauslich für mich"

Martinz selbst sagte in seinem emotionalen Schlusswort, er könne auch heute nicht anders handeln: „Von Anfang an stand das Geschäft für Kärnten im Mittelpunkt. Es ist geglückt, es war in Summe gesehen für Kärnten ein absoluter Glücksfall." Er musste aber auch sich selbst eingestehen: „Es war ein Fehler bei Birnbacher anzufragen. Es war grauslich für mich, und hat ein Erdbeben in Kärnten ausgelöst."

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2012)

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