Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wird es nun doch ernst. SPÖ und ÖVP haben sich nach langem Tauziehen auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der am morgigen Dienstag vom Ministerrat beschlossen werden soll. In Kraft treten wird das Gesetz damit 2013.
SP-Gesundheitsminister Alois Stöger und VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger gaben sich am Montag zufrieden und erleichtert über die koalitionäre Einigung. Damit werden künftig alle Befunde und gesundheitsrelevanten Dokumente der Patienten elektronisch gespeichert. Für Stöger ist es "ein schöner Tag", das ELGA-Gesetz biete "neue Chancen" für die Patienten, die Behandlungen würden "noch besser und sicherer". Rasinger meinte, dass nach einer langen Verhandlungszeit jetzt doch ein "gutes Gesetz" vorliege.
--> ELGA: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Ärztekammer ist auch mit dem neuen Gesetzesentwurf für ELGA nicht zufrieden. "Schlechtes ist wohl besser geworden, aber immer noch nicht gut genug", sagte Präsident Artur Wechselberger am Montag. Er kenne den Entwurf noch nicht im Detail und wolle ihn zuerst genau lesen, nach seinen Vorinformationen "fehlen allerdings einige wesentliche Punkt, die zu einem erfolgreichen Projekt gehören würden".
"Der gute Arzt wird ELGA verwenden"
Laut dem neuen Gesetzesentwurf gibt es für die Ärzte nur eine Verpflichtung zur Speicherung von vier Befunddaten: Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Ansonsten sieht das Gesetz für die Gesundheitsdiensteanbieter (Spitäler, Ambulanzen, niedergelassene Ärzte) ein grundsätzliches "Verwendungsrecht" vor. Allerdings haften die Ärzte, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung von ELGA-Daten einen Fehler machen, weil sie nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Forschung behandeln müssen.
Stöger ist allerdings überzeugt: "Der gute Arzt wird ELGA verwenden und ich bin überzeugt, wir haben nur gute Ärzte." Verwaltungsstrafen für Ärzte wird es hingegen nicht geben. Man werde "keinen Arzt in Ketten abführen", waren sich Stöger und Rasinger einig.
Opting-Out-Regelung für Patienten
Für die Patienten wird die Freiwilligkeit mittels einer Opting-Out-Regelung gewährleistet, wonach man automatisch teilnimmt, wenn man nicht ausdrücklich widerspricht. Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass man auch beim Organtransplantationsgesetz eine ähnliche Lösung gewählt habe, alles andere hätte zu viel an Bürokratie bedeutet. Der Patient kann bei einer Ombudsstelle "hinausoptieren", möglich ist auch dass man Widerspruch gegen die Speicherung einzelner Befunde oder Medikamente direkt beim Arzt einlegt.
Nach Ansicht Stögers werden damit "neue Maßstäbe" gesetzt, die es etwa bei Kredit- oder Bankomatkarten nicht gebe. Dass die Verhandlungen nach mehr als eineinhalb Jahre doch noch zu einem Kompromiss geführt haben, kommentierte der Minister so: Er sei "sehr froh, das Kind auf die Welt zu bringen", auch wenn es länger gedauert habe als erwartet. Rasinger hofft, dass es "keine Steißgeburt" sei.
(APA)
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