. . Es kommt selten vor, dass sich Parteien mit Händen und Füßen gegen mehr Geld wehren. Diesmal waren sich die empörte Opposition und – nach einer Schrecksekunde – auch die Regierung einig: Eine rückwirkende Auszahlung der Parteienförderung für das gesamte Jahr 2012? – Nein danke! Warum diese dann schon im aktuellen Budget eingeplant ist? Ein Versehen, sagt Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ), „ein Fehler bei der Budgeterstellung – da schwirren immer tausende Zahlen herum“.
Ausgelöst wurde das, was zu Recht nach innenpolitischer Posse klingt, durch Anfragen zum Budget der Finanzministerin: Denn für 2013 sind erstaunliche 43 Mio. Euro für die Parteienförderung reserviert. Die Ursache für die hohe Summe: Die Anhebung der Parteienförderung, die mit 1. Juli 2012 beschlossen wurde, sollte rückwirkend für das gesamte Jahr 2012 ausbezahlt werden, also nicht erst ab 1. Juli, sondern schon ab 1. Jänner 2012. Zu verdanken ist der Geldsegen – 13,9 Millionen Euro für 2012 zusätzlich zu den 29,1 Mio. Euro für 2013 – einer Übergangsbestimmung im neuen Parteienfördergesetz. Demnach ist den Parteien „der Differenzbetrag, der sich für das Jahr 2012 [...] (aus alter und neuer Förderung) ergibt“, auszubezahlen, auch wenn das Gesetz selbst erst mit der zweiten Jahreshälfte in Kraft tritt.
So interpretierten es zumindest die Budget erstellenden Beamten im Finanzministerium und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts: „Gemeint ist das ganze Jahr 2012. Das ist eindeutig“, hieß es gestern, Donnerstag, dort auf Anfrage der „Presse“. Insofern reagierte man im Verfassungsdienst, gelinde gesagt, erstaunt, als erst die Grünen per Aussendung gegen die „dreiste“ Rückwirkung mobil machten, und sich dann auch ÖVP und SPÖ – die das Gesetz beschlossen hatten – vom Geldregen distanzierten.
Korrektur im Ausschuss
Sowohl ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch als auch der SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter beteuern, diese Interpretationsvariante sei ihnen nie in den Sinn gekommen. Selbstverständlich, so Kräuter, sei die Erhöhung erst mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geplant gewesen. Zusätzliche Mittel würden zurückgezahlt. Indessen sind sich auch externe Experten bei der Interpretation uneins: Während Politikwissenschaftler Hubert Sickinger eine Rückwirkung als „juristisch gewagte Auslegung“ und verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet, ist für Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk (Uni Wien) der Fall klar: „Die Rückwirkung mag politisch unschön sein, ist rechtlich aber in Ordnung.“ Schließlich zog das Bundeskanzleramt die Notbremse: „Es stimmt, dass man die Bestimmung so oder so interpretieren kann, aber es war stets klarer politischer Wille, dass die Erhöhung erst mit 1. Juli 2012 wirksam wird – ich habe selbst die Verhandlungen geführt“, sagt Ostermayer zur „Presse“. Warum man dann nicht zweites Halbjahr 2012“ statt „Jahr 2012“ in die Bestimmung geschrieben hat? Man sei bei den Verhandlungen zeitlich unter Druck gewesen und automatisch davon ausgegangen, dass es erst ab Juli gelte.
Der Förderbetrag soll nun im Budgetausschuss korrigiert werden: Statt der 13,9 Mio. Euro für das ganze Jahr 2012 werden „nur“ 6,9 Mio. fürs Halbjahr nachgezahlt. Insgesamt verringert sich die Summe von 43 Mio. auf 36,1 Mio. Euro (siehe Grafik). Viel ist es trotzdem – zum Vergleich: Heuer wurden 15,3 Mio. Euro Parteienförderung ausgezahlt. Die Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung – zuletzt 14 Mio. Euro – wird mehr als kompensiert. Eine Gesetzesänderung sei für die „neue“ Interpretation nicht nötig, sagt der Staatssekretär – es sei denn, eine Partei versuche die rückwirkende Auszahlung einzuklagen. Davon sei aber nicht auszugehen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2012)

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