WIEN. Der Sturm der Entrüstung hat alle Pläne zu einer Gebührenerhöhung verblasen: Auch künftig können geschenkte oder vererbte Immobilien äußerst günstig ins Grundbuch eingetragen werden. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stellte am Freitag eine entsprechend überarbeitete Novelle zum Gerichtsgebührengesetz vor. Doch von der „Presse" kontaktierte Rechtsexperten haben Bedenken, ob die Änderungen der Verfassung entsprechen.
Die Novelle sieht breite Ausnahmen von der üblichen Grundbuchgebühr vor (1,1 Prozent vom Kaufpreis), wenn Immobilien innerhalb der Familie weitergegeben werden. Sie bezahlen nur 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts. In der Praxis macht das einen Unterschied von mehreren tausend Euro: Die Eintragungsgebühr für eine gekaufte 480.000-Euro-Wohnung beträgt 5280 Euro, für eine in der Familie vererbte dagegen nur 490 Euro.
In einem ersten, auch von Parteifreunden Karls kritisierten Entwurf waren die Ausnahmen sehr eng gefasst: Nur wenn eine Person im gleichen Haushalt lebt und ein „dringendes Wohnbedürfnis" hat, wäre die geringere Gebühr zur Anwendung gekommen. Nun gilt der Einheitswert für Immobilien, die an „eingetragene Partner oder Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner, Geschwister Nichten und Neffen" übertragen werden. Das dringende Wohnbedürfnis fällt weg.
Doch genau diese Änderungen stoßen bei Verfassungsexperten auf Bedenken. Denn die Novelle war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die alte Regelung wegen der Anknüpfung an die Einheitswerte aufgehoben hatte. „Die Bedenken, die das Höchstgericht damals geäußert hat, sind hier genauso relevant", meint der emeritierte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.
„Umgehung des VfGH"
Auch der Verfassungsrechtler Werner Doralt meint zur „Presse", dass die Neuerung wohl wieder eine Frage für das Höchstgericht werden wird. „Die geplante Neuregelung ersetzt die Begünstigung für unentgeltliche Erwerbe bloß durch Erwerbe im engeren Famlienbereich. Es handelt sich dabei um eine offenkundige Umgehung der Bedenken des VfGH", so Doralt.
Parallelen gibt es zu den Unterschieden bei der Grunderwerbssteuer, die derzeit vom Verfassungsgericht geprüft wird. Auch hier geht es um die Anknüpfung an die Einheitswerte. Beim Kauf von Immobilien wird die Steuer am realen Verkehrswert bemessen, bei Schenkung oder Erbe jedoch nach den Einheitswerten. Eine Unterscheidung von entgeltlichem und unentgeltlichem Grundwerb sei zulässig, wenn die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt sei, so der VfGH. Aber: „Die Anknüpfung an die Einheitswerte scheint nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen."
Justizministerin Karl weist alle Verfassungsbedenken zurück. Ausnahmen für Familien seien „sachlich gerechtfertigt", meint sie zur „Presse". Mit der aktuellen Novelle nütze man den Spielraum aus, den das Höchstgericht dem Gesetzgeber gegeben habe.
Vorausgesetzt, Koalitionspartner SPÖ stimmt den Änderungen zu, soll die Novelle bereits am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden.
Zweifel aus der SPÖ
Doch aus der SPÖ kommen Bedenken an der Novelle. Auch Justizsprecher Hannes Jarolim bezweifelt die Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens wegen der neuerlichen Anknüpfung an den Einheitswert. In einer Aussendung plädiert Jarolim dafür, vom Einheitswert ganz abzugehen und einen Immobilienkataster zu schaffen, der den realen Wert von Immobilien abbildet.
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