Wien. Seit dem Wochenende hat Maria Fekter wohl einige Sympathisanten mehr. Vor allem unter den Familien. Die österreichische Finanzministerin (ÖVP) schlug am Wochenende vor, die Familien zu entlasten – mit einem Steuerfreibetrag von 7000 Euro pro Kind. Damit würde sich eine österreichische Durchschnittsfamilie auf einen Schlag ein paar tausend Euro im Jahr ersparen. Klingt gut.
Leider aber nur beim ersten Hinhören. Denn erstens hat Fekter offen gelassen, wie sie die Entlastung finanzieren will. Und zweitens hat sie nicht näher definiert, wie der Kinderfreibetrag genau aussehen soll. Laut Fekters Sprecher Gregor Schütze gibt es noch gar kein Konzept. „Das war eine politische Willensbekundung, dass eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern Priorität haben muss. Und 7000 Euro wären eine Größe, die man sich vorstellen kann“, sagt Schütze. Derzeit gibt es in Österreich nur einen Absetzbetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr, zusätzlich zur Familienbeihilfe.
Nur so viel hat Fekter verraten: Der Kinderfreibetrag soll sich am deutschen Modell orientieren. Dort beträgt seit dem Jahr 2010 der Kinderfreibetrag 7008 Euro. Gleichzeitig wurde damals auch das Kindergeld für das erste und das zweite Kind um je 20 Euro auf je 184 Euro erhöht. Das Kindergeld entspricht der österreichischen Familienbeihilfe. Es steht also jeder Familie zu, unabhängig vom Einkommen.
Der Kinderfreibetrag gilt in Deutschland aber nicht zusätzlich zum Kindergeld. Er wird nur dann schlagend, wenn die Steuerersparnis höher wäre als das Kindergeld. „Der Kinderfreibetrag bringt nur denen einen Vorteil, die auch wirklich mehr Steuern zahlen. Er zahlt sich erst ab einem Familieneinkommen von etwa 65.000 Euro aus“, sagt Thilo Schaefer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln – einem eher liberalen Institut. Und damit meint der Ökonom das zu versteuernde Einkommen: Der Sozialversicherungsbeitrag ist von diesem Betrag schon abgezogen.
Noch kein konkreter Vorschlag
Auf Österreich lässt sich das nicht eins zu eins umlegen. Weil die Besteuerung von Familien in Deutschland und Österreich unterschiedlich funktioniert. In Deutschland gibt es das sogenannte Ehegattensplitting: Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner in einen Topf geworfen, halbiert und dann die gleich großen Hälften besteuert. In Österreich werden beide Ehepartner getrennt abgerechnet. Eine Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren bekommt in Österreich jährlich rund 4480 Euro Familienbeihilfe. Wenn man davon ausgeht, dass ein Ehepartner den gesamten Kinderfreibetrag (für zwei Kinder wären das 14.000 Euro) geltend machen kann, müsste er mindestens 35.000 Euro im Jahr verdienen, damit die Ersparnis durch den Freibetrag höher ist als die Familienbeihilfe. Ob ein österreichisches Modell so ähnlich aussehen könnte, wollte das Finanzministerium nicht kommentieren.
Österreich gibt im internationalen Vergleich viel Geld für die Förderung von Familien aus. Kritiker argumentieren, dass die Geburtenrate dadurch nicht gestiegen sei und Sachleistungen, etwa mehr Betreuungsplätze, sinnvoller seien als reine Geldleistungen. So auch Thilo Schaefer: „Ich halte nicht viel vom Kinderfreibetrag. Aber das ist immer eine Frage der politischen Ziele. Wenn man die Erwerbsbeteiligung von Frauen anheben will, bringen Kinderbetreuungsplätze mehr.“
Katharina Wrohlich, Volkswirtin am – arbeitnehmernahen – Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Österreicherin, sagt: „Würde man den Freibetrag in Österreich unabhängig von der Familienbeihilfe einführen, wäre das unglaublich teuer.“ Genaueres lasse sich aber nicht sagen, solange keine konkreten Vorschläge auf dem Tisch lägen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2012)
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