Seit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) im September 2010 wurde rund ein Drittel der arbeitsfähigen Bezieher wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Das gab das SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Donnerstag bei der Präsentation der Evaluierung der Mindestsicherung bekannt.
Erfreut zeigte sich Hundstorfer darüber, dass laut Evaluierung Missbrauch bei der Mindestsicherung quasi keine Rolle spielt. Entsprechende Fälle würden zwischen null und fünf Prozent liegen. Auch Sanktionen müssten kaum angewendet werden, die Bezieher seien zum größten Teil arbeitswillig - nur bei fünf bis zehn Prozent würden Sanktionen (Streichung der Leistung) gesetzt werden.
Insgesamt bezogen 2010 177.068 Personen die BMS , 2011 waren es 193.276. Von den Beziehern sind rund 35 Prozent beim AMS vorgemerkt, 20 Prozent haben eine Beschäftigung mit geringem Einkommen. Zwölf Prozent sind arbeitsunfähig oder im Pensionsalter, 27 Prozent sind Kinder und Jugendliche. Weitere sechs Prozent sind pflegende Angehörige oder Mütter mit Kleinkindern.
"Arbeitsfähige" BMS-Bezieher gab es seit der Einführung rund 92.000, davon konnten bis zum heurigen September 32.841 Personen wieder vermittelt werden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von gut einem Drittel (knapp 36 Prozent).
Maßnahmen im Bereich Qualifikation notwendig
Die Studienautorinnen Claudia Sorger und Nadja Bergmann sehen noch Optimierungsbedarf: Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sollten flächendeckend ausgebaut werden, sozialarbeiterische Unterstützung müsse sichergestellt werden. Einer der wichtigsten Punkte laut der Expertinnen ist die Schaffung weiterer Qualifizierungsangebote für BMS-Bezieher.
Für Hundstorfer sind die beiden letztgenannten Punkte die wesentliche Erkenntnis aus der Evaluierung: Qualifikation sei wichtig, vor allem für Jugendliche. Es sollten etwa Maßnahmen forciert werden, damit Betroffene den Hauptschulabschluss nachholen können. Auch die Aktivierungsmaßnahmen für Ältere will Hundstorfer verstärken.
Die Mindestsicherung wurde im September 2010 gestartet. Sie brachte ein Mindestniveau für Sozial- und Notstandshilfe in der Höhe der Ausgleichszulage (derzeit 814,82 Euro; für Paare 1.221,68 Euro). Anspruch haben all jene, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden, bevor die Unterstützung bezogen werden kann. Voraussetzung ist Arbeitswilligkeit.
(APA)
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