Fekter schafft Hürde für "Wünsch-dir-Was"-Politik

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Finanzministerin Fekter führt per Verordnung einen "Schulden-Check" ein. Das Verteilen von "Wahlzuckerln" und das Durchboxen von Gesetzen mit langfristig teuren Folgen wird für Politiker damit künftig schwieriger.

Wien. Das Verteilen von „Wahlzuckerln“ wie vor der Nationalratswahl 2008 und das Durchboxen von Gesetzen mit langfristig teuren Folgen für die Steuerzahler wird für Politiker künftig schwieriger. Dafür soll ein neuer sogenannter „Schulden-Check“ sorgen. Diesen wird Finanzministerin Maria Fekter, wie sie im Gespräch mit der „Presse“ ankündigt, mit einer neuen Verordnung ab Anfang 2013 einführen.

Damit werden alle Ressorts nicht nur verpflichtet, die finanziellen Folgen eines neuen Gesetzes präziser als bisher anzugeben. Sie müssen etwa auch auflisten, woher die Mittel dafür kommen, ob damit der von der Regierung festgelegte Sparkurs verlassen, ob der Schuldenabbau eingehalten oder gar gefährdet wird. Eine analoge Regelung ist für Anträge im Parlament – vor allem auch für jene der Opposition – vorgesehen. Fekter sieht darin eine wirksame Handhabe, „wenn das Wünsch-dir-Was zu groß wird“.

Denn mit dieser Maßnahme, die Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner (ÖVP) schon heuer im Sommer aufs Tapet gebracht hat, werden nach dem neuen Haushaltsrecht die Vorkehrungen gegen eine spätere Explosion der Kosten durch neue Gesetze verschärft. Mit dem neuen „Schulden-Check“ müssen jetzt alle Ministerien einheitlich nach einer von der Finanzministerin vorgegebenen Systematik die Fragen nach den finanziellen Auswirkungen festlegen und aufzählen.

„Das entlarvt Populismus“

Haubner, der auch Vizeklubobmann der ÖVP im Parlament ist, streicht im Gespräch mit der „Presse“ hervor, dass mit diesem „Schulden-Check“ auch „transparenter“ gemacht werde, welche Kosten die von den Oppositionsparteien im Parlament eingebrachten Anträge verursachen. Das ist ein von den Regierungsparteien, für deren Initiativanträge im Hohen Haus der „Schulden-Check“ dann freilich ebenfalls gilt, erwünschter Effekt. „Damit werden einige Anträge entlarvt, die populistisch, finanziell über das Ziel hinausschießend und damit unerfüllbar sind“, prophezeit Haubner.

„Und“, so Haubner, „das ist eine ganz wesentliche Maßnahme, damit es so einen Tag wie den 24. September 2008 nicht mehr geben kann.“ Damals waren auf Betreiben von SPÖ-Chef Werner Faymann wenige Tage vor der Wahl die Studiengebühren mithilfe der Opposition abgeschafft worden. Ferner kam es unter anderem zur Ausweitung der Frühpensionsregelung für „Hackler“ und zu einer außertourlichen Pensionserhöhung. Die Folge waren Mehrkosten, die mit 1,5 Milliarden bis drei Milliarden Euro beziffert wurden.

Keine unmittelbaren Sanktionen

Die neue Verordnung stärkt politisch den Einfluss der Finanzministerin, auch wenn keine unmittelbaren Sanktionen, etwa im Fall von Mehrkosten, damit verbunden sind. „Die Kreativität beim Wünsch-dir-Was ist ungleich stärker ausgeprägt als die Kreativität beim Sparen“, so Fekter: „Da hilft dann ein Blick ins Vorblatt einer Gesetzesmaßnahme, was denn das alles kostet und ob denn das auch plausibel ist.“ Ein „Sanktionsautomatismus“ wäre ihrer Meinung nach „kontraproduktiv“, weil sich dies dann auch gegen politische Entscheidungen wie die Stärkung von Forschung richte.

Wie die Reaktion ihrer Regierungskollegen auf die Verordnung sei? „Die wissen, dass sie das einhalten müssen“, betont die Ministerin. Denn: „Wir müssen gewährleisten, dass sich alle innerhalb des Budgetpfades bewegen.“

Der „Schulden-Check“ ist auch für die Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften haben, fix vorgesehen. Einerseits könnten die Länder erkennen, ob Gesetzesbeschlüsse im Bund zu finanziellen Belastungen für die Länder führen. „Umgekehrt müssen die Länder ihre Maßnahmen einem Check unterziehen.“

„Das schützt Bund und Länder“

Für Fekter hat das Vorteile für beide Seiten: „Das schützt die Länder, und es schützt den Bund. Die Länder haben die Gewähr, dass sie nicht Aufgaben übertragen bekommen, die außerhalb des Finanzausgleichs Kosten verursachen. Der Bund hat die Gewähr, dass der Stabilitätspakt eingehalten wird.“ Bei der Begutachtung habe man „keine negative Stellungnahme“ erhalten.

Das Finanzministerium bietet zur Umsetzung eine eigene IT-Ausstattung. Die für die Erstellung der Gesetze zuständigen Beamten der einzelnen Ministerien wurden geschult. Im Parlament werden nun Gespräche mit der SPÖ aufgenommen, damit der „Check“ durch den neuen Budgetdienst des Nationalrats auch für Anträge im Hohen Haus zum Tragen kommt.

Auf einen Blick

„Schulden-Check“: Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) führt als Weiterentwicklung des neuen Haushaltsrechts per Verordnung ab 2013 strengere Auflagen für die Angaben von Folgekosten neuer Gesetze ein. Die Idee für einen solchen „Schulden-Check“ kommt aus dem ÖVP-Wirtschaftsbund. Dessen Generalsekretär Peter Haubner hat sich schon heuer im August für entsprechende Vorschriften stark gemacht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2012)

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