Wien/Aich/Apa. Ein homosexuelles Paar aus der Steiermark ist mit seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Das Paar hat sich darüber beschwert, dass die Eingetragene Partnerschaft in den meisten Städten und Gemeinden nicht auf dem Standesamt geschlossen werden darf, sondern nur bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Frage, wo die Eingetragene Partnerschaft geschlossen werden soll, war bereits beim Beschluss des Gesetzes im Jahr 2009 strittig gewesen. Die ÖVP setzte sich gegenüber der SPÖ durch: Eingetragene Partnerschaften, so wurde festgelegt, sind vor den Personenstandsbehörden zu schließen. Diese sind zwar in Statutarstädten die Standesämter, ansonsten aber die Bezirkshauptmannschaften. Die von der Politik vorgenommene Differenzierung zwischen Ehen und Eingetragenen Partnerschaften sei rechtlich nicht zu beanstanden, erklärte der VfGH. Auch nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien Differenzierungen zulässig.
Über weitere Klagen von Homosexuellen muss noch entschieden werden: So gibt es etwa eine Beschwerde, weil Homosexuellen eine feierliche Zeremonie sowie einer Verpartnerung außerhalb des Amts (z. B. am Riesenrad) verwehrt bleibt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2012)
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