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Homosexuelle dürfen nicht auf jedes Standesamt

13.11.2012 | 18:23 |   (Die Presse)

Ein homosexuelles Paar aus der Steiermark ist mit seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gescheiter: Die Eingetragene Partnerschaft nur auf der Bezirkshauptmannschaft zu schließen, ist für das Gericht zulässig.

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Wien/Aich/Apa. Ein homosexuelles Paar aus der Steiermark ist mit seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Das Paar hat sich darüber beschwert, dass die Eingetragene Partnerschaft in den meisten Städten und Gemeinden nicht auf dem Standesamt geschlossen werden darf, sondern nur bei den Bezirksverwaltungsbehörden.

Die Frage, wo die Eingetragene Partnerschaft geschlossen werden soll, war bereits beim Beschluss des Gesetzes im Jahr 2009 strittig gewesen. Die ÖVP setzte sich gegenüber der SPÖ durch: Eingetragene Partnerschaften, so wurde festgelegt, sind vor den Personenstandsbehörden zu schließen. Diese sind zwar in Statutarstädten die Standesämter, ansonsten aber die Bezirkshauptmannschaften. Die von der Politik vorgenommene Differenzierung zwischen Ehen und Eingetragenen Partnerschaften sei rechtlich nicht zu beanstanden, erklärte der VfGH. Auch nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien Differenzierungen zulässig.

Über weitere Klagen von Homosexuellen muss noch entschieden werden: So gibt es etwa eine Beschwerde, weil Homosexuellen eine feierliche Zeremonie sowie einer Verpartnerung außerhalb des Amts (z. B. am Riesenrad) verwehrt bleibt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2012)

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20 Kommentare
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Tja die Diskriminierungen bleiben bestehen

Diese sogennannte "Randgruppe" betrifft ca. 10 % der Bevölkerung - und für diesen Teil der Bevölkerung ist das Thema Diskriminierung (und um nichts anders - nämlich eine "unsachliche" Differenzierung - handelt es sich hier) ziemlich wichtig.
Es gibt keinen sachlichen Grund das die Schließung der EP nicht am Standesamt durchgeführt wird. (Außer man meint das wegen der vielen EP nun die Standesämter auf einmal überfüllt wären, was seltsamerweise in den großen Städten kein Problem ist, am Land aber schon (wo es wohl weniger offen lebende Homosexuelle gibt, dank konservativer Tendenzen)
Der einzige Grund ist, dass die ÖVP möglichst viele Unterschiede zur Ehe haben wollte aus religiösen/ideologischen Gründen. Das fehlen des Bindestrichs beim Doppelnamen ist ein anderes Beispiel und vom VfGH bereits gekippt worden.
Ich versteh nicht ganz warum die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in irgendeiner Form eine Änderung der Verhältnisse für Heterosexuelle Paare bedeutet.

Aber ja: http://www.gaymarriagehq.com/wp-content/uploads/2011/12/GWHQ024.jpg

Die Ehe bietet typischerweise eine Voraussetzung dafür,

dass Kinder, ohne Unterstützung durch Methoden die auf Samenspende oder Leihmutterschaft beruhen, und damit völlig frei von ethischen Bedenken gezeugt werden können. IVF wird nur ermöglicht, wenn die natürliche Methode nachweislich nicht zum Ergebnis führt oder bei eindeutiger medizinischer Indikation - aber sogar dies geht manchen zu weit. Gleichgeschlechtliche Paare brauchen immer Unterstützung von Dritten, und ich glaube aus der Sicht vieler (ich denke nicht nur religiöse Menschen) ist dieser Zeugungsprozess, aber auch der Umstand, dass anzunehmen ist, dass dem Kind absichtlich von vornherein ein leiblicher Elternteil vorenthalten werden soll, ethisch problematisch. Die Ehe hat das Potential Voraussetzung für eine Familie zu sein in der Kinder die Freiheit haben, nach Belieben oder nach Bedürfnis, in vertrauter Umgebung über eine weibliche oder männliche primäre Bezugsperson / Identifikationsfigur - oder über beide - verfügen zu können.
Ich finde man kann daher schon argumentieren, dass in Bezug auf Kinder - dem wichtigsten Element in der Gesellschaft - die Ehe schon etwas besonderes ist und man daher in ihr einen besonderen Stellenwert erkennen kann, den man schätzen, und sichtbar feiern kann. Ich glaube die Absicht ist nicht zu diskrimminieren, sondern diesen besonderen Stellenwert der Ehe zu signalisieren. Laut VfGH hat nur die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann + Frau in der EMRK eine besondere Regelung erfahren, womit die Differenzierung grundrechtlich gedeckt ist

Re: 10% ??


Eheschließungen 2011 ca. 35.000;
Eingetragene Partnerschaft 2011 ca. 450
= ca. 1,3%
das ist die Realität.

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Re: Re: 10% ??

Das ist keineswegs Blödsinn. Sie glauben doch nicht im ernst das die Statistik über ein gut 2 Jahre altes Instrument in einem Bereich der noch immer so stark von Vorurteilen und Diskriminierungen beherrscht die tatsächliche Verteilung in der Bevölkerung wiedergibt.
Ein sehr großer Anteil der Homo- + Bisexuellen versteckt diesen Aspekt nun einmal zumindest vor einem Teil der Öffentlichkeit (z.B. berufsleben) und viele auch vor Familie + Freunden - für die kommt die EP natürlich nicht in Betracht weil es eine Offenlegung gegenüber allen Bedeutet. Mit 10 % meine ich natürlich nicht die winzige Minderheit der Homo- + Bisexuellen die dem Klischee entspricht und sichtbar ist für die Öffentlichkeit, sondern alle. Es gibt z.B. auch welche die es sich selbst noch nicht eingestehen konnten. Ok 10 % ist eine Hausnummer und relativ unpräzise - populärwissenschaftlich allerdings überwiegend anerkannt. Das ganze ist wohl auch eine starke Definitionsache - es gibt in dem Bereich halt auch kein Schwarz + Weiß sondern v.a. Grauzonen --> die Begriffe sind unscharf. http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexuell#Demografische_H.C3.A4ufigkeit

Aber die Zahl ist relativ irrelevant, selbst wenn es nur 1 % wären bleiben alle anderen Argumente. Abgesehen davon beziehen sich 10 % auf Homo- und Bisexuelle.

Re: Tja die Diskriminierungen bleiben bestehen

Wo nehmen Sie die Behauptung des 10% Anteils der Homos an der Bevölkerung her? Vollkommener Blödsinn. Das hätten Sie wohl gern?

wer braucht diese Diskussion?

niemand! Warum beschäftigen wir uns immer mit solchen Randgruppenbanalitäten...

Gleichgeschlechtliche Paare

Nein, diesmal ist das berühmte Fahrrad nicht in China sondern in Österreich umgefallen.

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Wichtig

Das bewegt genauso die Welt wie:
http://www.youtube.com/watch?v=DR4vTk6UVNs

Zitat aus der VfGH-Entscheidung:

"Im Hinblick darauf, dass die Ehe verfassungsrechtlich durch Art.12 EMRK eine spezielle Regelung erfahren hat und ausdrücklich der Partnerschaft von Frau und Mann vorbehalten ist, ist der Gesetzgeber nicht gezwungen, für eine Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in jeder Hinsicht gleiche Regelungen wie für eine Ehe zu treffen"

Der VfGH erlaubt eine Differenzierung. Es handelt sich um zwei verschiedene Formen von Lebensgemeinschaften.

Was ist das besondere an der Ehe? MMn ist eine wichtige Besonderheit der Ehe, dass sie Voraussetzung für eine Familie sein kann, in der Kinder die Freiheit haben, nach Belieben oder nach Bedürfnis, in vertrauter Umgebung über eine weibliche oder über eine männliche primäre Bezugsperson / Identifikationsfigur - oder über beide - verfügen zu können. MMn lässt sich damit auch die Priviligierung der Ehe im Adoptionsrecht begründen. Die Ehe hat eine Sonderstellung, dies wird laut VfGH im Art. 12 EMRK ausgedrückt.

Natürlich geht die Welt nicht unter, wenn gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt 'verpartnert' werden.

Die Beschwerdeführe stellten aber ursprünglich auch einen Antrag sie zur Begründung einer Ehe zuzulassen! Dort wo es Unterschiede gibt ist es mMn sinvoll zu differenzieren. Aus linguistischem Gesichtspunkt - die Sprache soll ein getreues, differenziertes Bild der Realität kommunizieren - sind zwei verschiedene Bezeichnungen sinnvoll. Gleichgeschlechtliche Paare nennen ihre Familien auch "Regenbogenfamilien".

Re: Zitat aus der VfGH-Entscheidung:

dies begründet natürlich nicht, warum frau und mann und mann und mann sowie frau und frau in unterschiedlichen räumlichkeiten das JA-wort sich geben sollen. die ghettoisierung mit dem siegel des vgh macht die ghettoisierung natürlich nicht erträglicher.

Re: Re: Zitat aus der VfGH-Entscheidung:

Ich lach mich tot "Ghettoisierung"!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Mensch differenziert und kommuniziert nicht nur mit Sprache

Kleidung, ein bestimmter Rahmen in dem eine Funktion oder Tätigkeit ausgeübt wird haben gewünschte Signalwirkung. Ein General darf Orden stolz tragen, wenn er dafür Besonderes geleistet hat. Ich darf das nicht. In bester Kleidung und in den schönsten Räumlichkeiten der Hofburg empfängt der Bundespräsident Vertreter anderer Staaten, weil diese Treffen für Österreich vermutlich einen besonderen Wert haben - der besondere Rahmen signalisiert dies. Ich darf diese Räumlichkeiten in meinem Leben wahrscheinlich nie betreten! - fühle mich deswegen nicht diskriminiert.
Die Ehe hat in der Vergangenheit für den Staat einen besonderen Wert gehabt. § 44 ABGB: "... In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten". Dafür zog man schöne Kleidung an und durfte am Standesamt heiraten. Auch heute ist es so, ich nehme an, weil die ÖVP noch immer einen einmaligen Wert in der Ehe zu erkennen glaubt, sodass die Signalwirkung durch das Privileg am Standesamt heiraten zu dürfen für sie gerechtfertigt erscheint. Eine Besonderheit in Bezug auf Kinder habe ich oben erwähnt - diese Besonderheit ist mMn auch etwas wertvolles und gibt der Ehe mMn nach einen besonderen Wert. Ich finde es ist gerechtfertigt dies durch Heirat am Standesamt zu signalisieren. Begründete Signalwirkung, nicht Diskriminierung anderer. Laut VfGH rechtlich gedeckt

verschwunden

oh. wo ist mein leserbrief, wo ich der meinung bin, dass die richtenden im vgh homophob sein "müssen", nein, nicht müssen, es erscheint so (keine juristische behauptung). denn sie erlauben diese unterschiede!

also schließe ich mich dem werten vgh an und fordere, dass spö-leute nur mehr in der bezirkshauptmannschaft heiraten dürfen, övpler weiterhin am standesamt, fpöler im bestattungsmuseum und grüne am wiener karsplatz.


Re: verschwunden

Die Verfassungsrichter in Verbindung mit "Homophobie" zu bringen ist halt unangebracht. Bei näherer Betrachtung, "erscheint" es auch nicht so, MMn. Verfassungsrichter treffen keine politische Entscheidungen. Sie haben festgestellt, dass nach den gültigen Verfassungsbestimmungen und nach der übergeordneten Rechtsprechung des EMRK es einen Spielraum für unsere Politiker gibt die erlaubt, dass sie die gesetzliche Bestimmungen so formuliert haben und, dass diese Gesetzte so angewandt werden dürfen. Ich nehme an, das eigentliche Ziel Ihrer Kritik wäre die ÖVP

Re: Re: verschwunden

1. ich glaube an einen gewissen denkfreiraum des vgh (zumindest in deutschland erkenne ich diesen).
2. ich glaube thomas bernhard hätte es so formuliert: sie haben recht. natürlich muss das ziel der kritik immer die övp sein.

Re: Re: verschwunden

Soll heissen: "...übergeordneten Rechtsprechung des EGMR..."

vorschlag

wir könnten es ja noch bunter machen: spö-wähler dürfen sich nur auf den bezirkshauptMANNschaften, övp-wähler in den standesämtern, fpö-wähler nur am friedhof, grün-wähler nur am karsplatz verehelichen. denn es muss ja schließlich unterschiede geben, unterschiede festgeschrieben werden.

autor dieses artikels muss homophob sein

sehr eigenartig geschrieben!

Re: autor dieses artikels muss homophob sein

Ich finde es handelt sich um einen schlichten Tatsachenbericht. Ich kann nicht erkennen, dass die persönliche Meinung des Authors in das Geschriebene eingeflossen wäre. Vorschlag: sparsam mit dem Vorwurf "homophob" umgehen. Ich glaube es ist jetzt schon so, dass manche Leute die dieses Wort gerne benutzen nicht mehr allzu ernst genommen werden.

Re: autor dieses artikels muss homophob sein

würde deutlich sagen: der vgh muss homohphob sein, wenn er eine differenzierung zuläßt / wünscht.