Strasser auf der Anklagebank: Prozess beginnt

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Dem Ex-VP-Minister wird Bestechlichkeit vorgeworfen. 15 Monate Ermittlungen in fünf Staaten gingen der anberaumten Schöffenverhandlung voraus.

Wien.  „Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren": Diese Strafdrohung sieht § 304 des Strafgesetzbuches, Bestechlichkeit (ab 50.000 Euro Bestechungssumme), vor. Wegen des Tatbestandes muss sich ab Montag Ex-VP-Innenminister Ernst Strasser im Straflandesgericht Wien verantworten.

15 Monate Ermittlungen in fünf Staaten gingen der bis 13. Dezember anberaumten Schöffenverhandlung (Vorsitz: Richter Georg Olschak) voraus. Inhaltlich geht es in erster Linie um jenes weithin bekannte - heimlich auf Video aufgezeichnete - Gespräch vom 11. 11. 2010: In einem Brüsseler Restaurant ließ Strasser durchklingen, er könne möglicherweise Einfluss auf die Gesetzgebung im EU-Parlament nehmen. Und zwar im Sinn seiner Auftraggeber. Und für ein jährliches Beraterhonorar von 100.000 Euro. Er sei Lobbyist, ein solcher habe aber „einen besonderen Geruch", daher „müssen wir sehr vorsichtig sein", hieß es.

Seine Gesprächspartner waren zwei als Lobbyisten getarnte Enthüllungsjournalisten. Strasser werde bei seiner bisherigen Verantwortung bleiben, erklärte Verteidiger Thomas Kralik der „Presse": Der Ex-Minister werde sich nicht schuldig bekennen. Er habe angenommen, dass er es mit Vertretern von „Geheimdiensten" zu tun habe. Diese habe er auffliegen lassen wollen.

Selbst wenn ihm das Gericht dies nicht glaubt, hat er einen Trumpf im Ärmel. Um den Tatbestand der Bestechlichkeit zu erfüllen, muss man sich zur pflichtwidrigen Vornahme eines Amtsgeschäfts einen Vorteil versprechen lassen. Fraglich ist, ob Strassers Verhalten als Vornahme eines Amtsgeschäfts gewertet wird.

DiePresse.com tickert am Montag ab 9 Uhr live aus dem Gerichtssaal.

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