Strasser-Urteil: „Abschreckung gerechtfertigt“

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Strafrechtsexpertin an der Universität Wien: Die Strafe ist streng, aber lässt sich mit „grassierender Korruption“ argumentieren. Hoffnung auf Fußfessel kann sich Ernst Strasser vorläufig keine machen.

Wien. Vier Jahre Gefängnis für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Ist das angemessen? Zu hart? Jedenfalls ist es auch der „Wille des Volkes“. Denn ausgesprochen wurde der Schuldspruch von einem Schöffensenat des Wiener Straflandesgerichts. Dieser bestand aus zwei Laien, Vertretern des Volkes bei der Rechtsprechung, und dem vorsitzenden Richter Georg Olschak. Insofern war es zum Gutteil das österreichische Volk, das die – freilich noch nicht rechtskräftige – Entscheidung getroffen hat.

Strasser hat laut Urteil den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt. Aus „generalpräventiven“ Erwägungen erhielt er die vier Jahre Haft. „Mögliche Nachahmungstäter“ – damit sind Politiker und/oder Lobbyisten gemeint – sollen abgeschreckt werden. Bewegt sich die starke Betonung der Generalprävention noch im Rahmen jener Grundregel, die das Erforschen der „individuellen Schuld“ vorsieht? Und sind vier Jahre Haft für Geld, das man nie bekommen hat, zu viel (Strasser forderte 100.000 Euro Honorar pro Jahr für die Einflussnahme auf EU-Bestimmungen)?

Nicht zu streng, aber streng findet Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsexpertin an der Uni Wien, die Strafe, während sie etwa der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer als „eindeutig zu hart“ empfindet. Für Strasser spreche, sagt Reindl-Krauskopf, dass er nicht vorbestraft sei. Die 100.000 Euro, die er gefordert hat, liegen auch nicht allzu weit über jener Grenze (50.000 Euro), deren Überschreitung erst zu höherer Strafdrohung führt. Und: Der Betrag ist nie geflossen. Wobei das Delikt bereits begangen ist, wenn man das Geld nur fordert oder sich versprechen lässt.

Für das hohe Strafmaß sprechen wiederum erschwerende Faktoren: Gewertet wird etwa, ob der Beschuldigte Reue gezeigt hat. Hat er nicht. Stattdessen servierte er eine „abenteuerliche“ (Zitat Richter) Verteidigung, in der er sich als Agentenjäger darstellte. Es sei auch richtig, sagt Reindl-Krauskopf, die abschreckende Wirkung der Strafe herauszustreichen. Der Oberste Gerichtshof – ebendort wird der Fall landen – betont, dass die Generalprävention vor allem dann wichtig ist, „wenn es sich um sich ausweitende Missstände in einem bestimmten Milieu handelt“, ergänzt die Juristin. „Das ließe sich mit Verweis auf das grassierende Phänomen der Korruption in der Politik argumentieren.“

Neue Härte bei der Justiz?

Nach außen konnte zuletzt der Eindruck entstehen, Richter packen Politiker härter an: Sieben Monate bedingte Haft für Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch, 5,5 Jahre (nicht rechtskräftig) für Kärntens Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz. Gab es da ein Umdenken? Auf Mediendruck? Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, verneint.
Schon weil der Vergleich fehle: „So viele Anklagen gegen Prominente gab es früher nicht.“ Natürlich könnten sich Richter der Berichterstattung nicht verschließen, Verdächtige und Verteidiger würden sich medial auch stärker inszenieren, aber: „Es ist Teil unserer Arbeit, uns nicht beeinflussen zu lassen.“ Reindl-Krauskopf meint aber auch: Allein durch die Verschärfung der Korruptionsdelikte seien Bevölkerung und Richter sensibilisiert worden.

Wie geht es nun weiter? Bis Ende März soll die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegen. Im Hinblick darauf hat die Verteidigung schon Rechtsmittel angemeldet. Ob die Anklage dies auch macht, ob diese also möglicherweise eine strengere Strafe fordert, stand zuletzt noch nicht fest. Das letzte Wort hat der OGH. Dieser könnte noch heuer entscheiden.

Würde es beim vorliegenden Urteil bleiben, müsste Strasser mindestens zwei Jahre absitzen, ehe er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. In diesen zwei Jahren dürfte er aber nicht vom Gefängnis in den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) wechseln. Dies verbietet nämlich das vorliegende Urteil. Übrigens: Die Höchststrafe wären sieben Jahre Haft gewesen, da einer der Tatorte (Treffen mit zwei vermeintlichen Lobbyisten) London war. Und dort „nur“ maximal sieben und nicht wie in Österreich bis zu zehn Jahren Haft drohen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2013)

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