Gemerkte Artikel werden in dieser Box abgelegt.Schuldspruch am neunten Tag des Prozesses gegen Ernst Strasser: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der frühere VP-Innenminister und EU-Parlamentarier für vier Jahre in Haft. Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "ganz eindeutig erfüllt". Strasser habe in seiner Funktion als Abgeordneter des Europäischen Parlaments "cash for law" betrieben, führte Richter Georg Olschak aus. Strassers Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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