Wien/Aich/Apa. Eigentlich soll diese EU-Richtlinie die Rechte von Verdächtigen stärken. Doch Anwälte-Präsident Rupert Wolff ortet den genau gegenteiligen Effekt: Im jüngsten Entwurf des EU-Ministerrats sei das Recht auf eine verschwiegene Beratung mit dem Anwalt „völlig ausgehöhlt“ worden.
Wolff fürchtet Auswirkungen auf die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten und Steuerberatern sowie auf das Redaktionsgeheimnis von Journalisten in Österreich. „Wenn die Richtlinie hier die Beschränkung dieser Rechte eröffnet, geht eine Tür auf, die eines Rechtsstaates unwürdig ist“, so Wolff.
„Die Vorwürfe sind nicht nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl zur „Presse“. Der EU-Entwurf stelle klar, dass nationale Verschwiegenheitsrechte sich durch die Richtlinie keinesfalls verschlechtern dürfen. Zudem könne auch nach geltendem Recht der Kontakt zwischen Beschuldigten und Verteidiger überwacht werden, aber nur unter außergewöhnlichen Umständen. Diese Umstände würden durch die Richtlinie noch enger definiert, sodass sogar Verbesserungen gegenüber dem Status quo zu erwarten seien.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2012)
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