Milderes Urteil für Uwe Scheuch?

Wird ScheuchUrteil abgemildert
Wird ScheuchUrteil abgemildert
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Der Berufungssenat kündigt eine mögliche "Umqualifizierung des Tatbestands" an. Der EX-FPK-Chef darf auf eine geringere Strafe hoffen.

Am 19. Dezember wird der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Graz in der "Part of the game"-Causa gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch entscheiden. Und Scheuch darf sich dabei berechtigte Hoffnungen auf ein milderes Urteil als in erster Instanz machen. Der Berufungssenat kündigte nämlich an, dass es zu einer "Umqualifizierung des Tatbestands" kommen könnte. Dies würde einen um drei Jahre geringeren Strafrahmen bedeuten, berichtet die "Kleine Zeitung".

Scheuch wurde im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die mögliche Höchststrafe hatte fünf Jahre Haft betragen.  Der Tatbestand erfordert, dass ein Amtsträger "für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung" einen Vorteil fordert. Nun könnte der zweite Absatz zur Anwendung kommen, wonach mit bis zu einem Jahr Haft zu bestrafen ist, wer auf andere Weise "im Hinblick auf seine Amtsführung" einen Vorteil fordert.

Warum der Senat die Möglichkeit der "Umqualizifizierung des Tatbestands"  im Vorfeld ankündigt? Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird. Dieses war der ersten erstinstanzlichen Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 zu 18 Monaten teilbedingter Haft in die Quere gekommen. Das OLG Graz hatte den Spruch aufgehoben. Darauf folgte das erstinstanzliche Urteil im Sommer 2012, das nun eben deutlich abgemildert werden könnte.

Dieter Böhmdorfer, Ex-Justizminister und Scheuch-Vertieidiger, geht übrigens nach Angaben der "Kleinen Zeitung" überhaupt von einem Freispruch aus.

(Red.)

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