Weil er die Identität eines angeblich straffälligen Asylwerbers veröffentlicht hat, droht FPK-Parteichef Kurt Scheuch ein juristisches Nachspiel. Scheuch zitierte am Montag bei einer Pressekonferenz aus Polizeiakten und nahm dabei unter anderem Bezug auf eine angebliche Messerstecherei in einem Asylwerberheim. Polizeiliche Ermittlungen hatten aber ergeben, dass es gar keine Messerstecherei gegeben hatte.
"Mein Mandant wurde von Scheuch vor laufenden Mikrofonen als kriminell dargestellt und mit Nachnamen genannt", sagte Rechtsanwalt Philipp Tschernitz am Freitag. Abgesehen davon, dass sich der Vorwurf, in eine Messerstecherei verwickelt gewesen zu sein, "in Luft aufgelöst" habe, sei das eine "massive Grundrechtsverletzung". "Ausgerechnet ein Politiker sollte doch wissen, was es mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung auf sich hat", so Tschernitz. Der Anwalt wird jetzt eine Verleumdungsklage gegen Scheuch einbringen.
Scheuch hatte der Exekutive die "Vertuschung" von angeblichen Vorfällen mit straffälligen Asylwerbern vorgeworfen. "Wie der konkrete Fall zeigt, ist dieser Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen", sagte dazu Polizeisprecher Rainer Dionisio. Weil ganz offensichtlich interne Akten an die FPK weitergegeben worden sind, hat die Landespolizeidirektion nun das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) eingeschaltet. "Es steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum", so Dionisio.
(APA)
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