Telekom-Affäre: Nationalrat liefert Hakl aus

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NATIONALRAT: HAKLAPA/ROBERT JAEGER
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Die VP-Abgeordnete Karin Hakl soll in die Telekom-Affäre verwickelt sein. 2008 soll ihr Wahlkreis Innsbruck 20.00 Euro von der Telekom erhalten haben.

Der Nationalrat wird kommenden Donnerstag die Immunität der ÖVP-Abgeordneten Karin Hakl aufheben. Die Staatsanwaltschaft hat die Auslieferung Hakls beantragt, weil sie wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in die Telekom-Affäre gegen die Tirolerin ermitteln möchte. Die Telekom Austria hatte im Jahr 2008 20.000 Euro für den Nationalratswahlkampf der ÖVP im Wahlkreis Innsbruck bezahlt. Hakl war dort lokale Spitzenkandidatin.

Die Staatsanwaltschaft Wien will nun gegen Hakl ermitteln - wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zur Untreue und zur Geldwäscherei. Die Anklagebehörde hat daher beim Nationalrat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Tirolerin beantragt. Der Immunitätsausschuss hat diesem Ansinnen bereits am 13. November zugestimmt. Dagegen votierte lediglich die FPÖ. Der Nationalrat gibt am Donnerstag grünes Licht für die Ermittlungen.

Zahlungen über Hochegger abgewickelt

Wie im Korruptions-Untersuchungsausschuss zu Tage kam, wurden die Zahlungen der Telekom für den VP-Wahlkampf über die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger abgewickelt. Die für den Wahlkampf in Innsbruck zuständige Werbeagentur Headquarter stellte insgesamt drei Rechnungen über 24.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) an die Valora, obwohl sie tatsächlich weder Leistungen für diese Firma noch für die Telekom erbrachte. Weitere 3000 Euro sollen laut dem der APA vorliegenden Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft von der Telekomfirma Alcatel gekommen sein.

Geleitet wurde Headquarter damals vom heutigen Hauptgeschäftsführer der Tiroler Volkspartei, Martin Malaun. Dieser sagte aus, Hakl habe den Kontakt zu Hochegger hergestellt. Hakl stellte nach Bekanntwerden der versteckten Wahlkampffinanzierung im März 2012 ihr Amt als parlamentarische Telekomsprecherin der ÖVP ruhend. Sie betont, zu keiner Zeit unrechtmäßig zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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