Mensdorff - Urteil: "Die Sache stinkt, aber nicht genug!"

Mennsdorf Urteil Sache stinkt
Mennsdorf Urteil Sache stinkt(c) REUTERS (HEINZ PETER BADER)
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Alfons Mensdorff-Pouilly wurde vom Geldwäschereivorwurf freigesprochen. Wegen Vorlage eines falschen Beweismittels erhielt er zwei Monate bedingte Haft.

Wien. Es kam wie erwartet: Freispruch vom Hauptvorwurf der Geldwäscherei. Wäre ein Schuldspruch ergangen, so wäre dessen Begründung wohl auch nicht viel strenger ausgefallen. Richter Stefan Apostol erteilte Alfons Mensdorff-Pouilly (59) am Donnerstag im Straflandesgericht Wien eine bittere Lektion: „Der Freispruch ist kein Persilschein.“ Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei einer Verurteilung wegen Geldwäscherei entgegengestanden.

Jedoch habe dieser Grundsatz im vorliegenden Fall eine „neue Dimension“ erhalten. In einer Urteilsbegründung, die als justizielle Abrechnung mit dem „Grafen“ („äußerst fragliche Praktiken“) verstanden werden konnte und alle Ingredienzen einer Moralpredigt enthielt, meinte der Richter: „Ich kann hören, ich kann sehen, und ich kann riechen. Und die Sache stinkt. Sie stinkt sehr. Aber die Sache stinkt nicht genug.“ Nicht genug für eine Verurteilung.

Nicht nur von der Geldwäscherei wurde der Mann von Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat freigesprochen. Auch in drei von vier untergeordneten Punkten des Strafantrages blieb dem „Landwirt“ (Eigendefinition) ein Schuldspruch erspart: Die Anschuldigungen, Mensdorff habe 2007 im Eurofighter-U-Ausschuss, im März und im Juni 2012 im Korruptions-U-Ausschuss falsch ausgesagt, stellten sich als nicht stichhaltig heraus.

Nur die Vorlage eines falschen bzw. verfälschten Beweismittels blieb hängen. Dafür bekam Mensdorff (er war von 27. Februar bis 3. April 2009 in Wien in U-Haft gesessen) zwei Monate bedingte Haft. Wäre es nur um dieses Delikt gegangen, so wäre ein Bezirksgericht zuständig gewesen. Da der Staatsanwalt volle Berufung anmeldete, ist der „Minischuldspruch“ noch nicht rechtskräftig. Mensdorff selbst nahm sein Urteil an. Der unauffällige Mitangeklagte, der Investor Kurt D. (62), beschuldigt der Beihilfe an der Geldwäsche, wurden glatt freigesprochen.

Anklage zum Scheitern verurteilt

Die für Staatsanwalt Michael Radasztics schwierige Ausgangslage: Mensdorff soll für die britische Rüstungsfirma British Aerospace BAE Systems Schmiergelder verteilt haben, damit der Konzern bei Beschaffungsvorgängen zum Zug komme. In Briefkastenfirmen seien die Gelder geparkt gewesen. Mensdorff soll von 2000 bis 2008 ungefähr 12,6 Millionen Euro zur gefälligen Verteilung in Osteuropa, an Politiker oder sonstige Entscheidungsträger, überwiesen bekommen haben.

Dass Mensdorff selbst bestimmte Leute bestochen habe, wurde vom Staatsanwalt vermutet, die Anklage stellte aber angesichts der dünnen Beweislage (Geldempfänger konnten nicht eruiert werden) nicht auf die Bestechung ab, sondern eben auf Geldwäscherei. Das Problem: Nicht nur der Tatbestand an sich muss bewiesen werden, sondern auch eine „kriminelle Vortat“, also ein Verbrechen, aus dem die im Prozess zur Rede stehenden Vermögensbestandteile herrühren. Als eben dieses Verbrechen wurde von der Anklage eine „kriminelle Vereinigung“ von BAE-Managern angenommen. Doch dieses Anklagekonstrukt war zum Scheitern verurteilt. Der Richter zu Mensdorff: „Sie haben gelogen, aber es muss sich nicht um Bestechung gehandelt haben.“

Übrig war am Schluss nur das „falsche Beweismittel“. Dabei handelt es sich um ein Fax, in dem ein 4,6-Millionen-Euro-Transfer bestätigt wird. Das Fax – laut Urteil ist es gefälscht, von wem ließ sich nicht mehr sagen – wurde von Mensdorff der Polizei vorgelegt. Es sollte beweisen, dass fragwürdige Gelder in „Projekte“ flossen und nicht zu Bestechungszwecken eingesetzt wurden. Mildernd musste der Richter den, wie es im Gesetz heißt, „ordentlichen Lebenswandel“ (keine Vorstrafen) des 59-Jährigen werten. Und meinte dabei prompt: „Mit dieser Formulierung habe ich bei Ihnen Probleme.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2013)

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