Pflegeurlaub, Obsorge: Nationalrat geht ins Jahresfinale

Obsorge Fussfessel Nationalrat geht
Obsorge Fussfessel Nationalrat geht
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Die Abgeordneten beschließen zudem die I-Pensionsreform sowie die Einführung der Bilanzpolizei und streiten über die Wehrpflicht. Ein Überblick.

Der Nationalrat ist am Mittwoch seine letzte reguläre Plenarwoche in diesem Jahr gestartet. Die größten Beschlüsse: die Ausweitung des "Pflegeurlaubs", die Reform der Obsorge, die Neuregelung der Invaliditätspension sowie die Etablierung einer Bilanzpolizei. Ferner wurde festgelegt, dass Sexualstraftaten künftig nicht ausschließlich per Fußfessel abgebüßt werden dürfen.

Ein Antrag auf Einsetzung eines neuen U-Ausschusses zu den Eurofightern kommt vom BZÖ, der allerdings keine Aussicht auf Zustimmung hat.

Zu Beginn der Sitzung widmeten sich die Abgeordneten einmal mehr der Wehrpflicht-Debatte. Auf Antrag der FPÖ drehte sich die "Aktuelle Stunde" um die Volksbefragung am 20. Jänner, wobei Freiheitliche und ÖVP ein weiteres Mal der Erhaltung der Wehrpflicht das Wort redeten, während SPÖ und Grüne innig ein Berufsheer warben.

Die wichtigsten Beschlüsse im Detail:

Pflegefreistellung: Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche "Pflegeurlaub" zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch "neue" Partner in sogenannten "Patchwork"-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen - also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Für den Anspruch ist weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft Voraussetzung. Der "neue" Elternteil muss lediglich im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gemeldet sein.

Außerdem wird das Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr gesetzlich verankert. Dafür ist keine medizinische Indikation notwendig. Es recht, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Für Kinder über zehn Jahren ist eine Pflegefreistellung der Eltern im Falle des Spitalsaufenthaltes ebenfalls möglich - allerdings muss dafür eine entsprechende medizinische Indikation vorliegen (also die Anwesenheit der Eltern für die Heilung von den Ärzten als notwendig erachtet werden).

Invaliditätspension: Die befristete Invaliditätspension wird abgeschafft. Nur noch Personen, die nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, kommen künftig zu einer Invaliditätspension. Bei allen anderen werden Rehabilitations- oder Umschulungsmaßnahmen eingeleitet. Während dieser Zeit wird eine entsprechende finanzielle Leistung gewährt.

Erstere Variante ist vor allem für Personen mit vorübergehenden Erkrankungen vorgesehen. In der Reha-Phase wird ein Reha-Geld in Höhe des Krankengelds zwölf Mal jährlich ausbezahlt. Der Bezug ist grundsätzlich unbefristet, dafür muss es zu regelmäßigen Überprüfungen des Gesundheitszustands kommen, spätestens nach einem Jahr.

Das Umschulungsgeld wiederum ist für jene gedacht, die nur ihrem angestammten Beruf nicht mehr nachgehen können. Sie sollen vom AMS für eine neue, weniger belastende Tätigkeit ausgebildet werden, wobei der bisher z. Bsp. für Facharbeiter geltende Berufsschutz in einen Qualifikationsschutz umgewandelt wird. Die Höhe des Umschulungsgelds entspricht dem Arbeitslosengeld plus 22 Prozent.

Bilanzpolizei:  Österreich bekommt als letzter EU-Staat eine "Bilanzpolizei". Als oberste Prüfbehörde fungiert die Finanzmarktaufsicht (FMA), die dabei aber extern durch private Prüfstellen unterstützt werden soll. Die FMA wird demnach künftig Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen börsenotierter Firmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Einhaltung der Rechnungslegungsstandards überprüfen.

Bei Verstößen hat die Finanzmarktaufsicht nach „Maßgabe des öffentlichen Interesses“ eine Veröffentlichung anzuordnen, Bagatellfälle, also offensichtlich unwesentliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, sind also nicht betroffen. Strafen können bis zu 100.000 Euro ausmachen, wenn ein Unternehmen den Prüfern gegenüber Falschangaben macht.

Politikergehälter: Die Gagen der Politiker steigen im kommenden Jahr um 1,8 Prozent. Es ist die erste Anpassung nach drei Nulllohnrunden. Eigentlich wäre den Politikern sogar ein Plus von 2,8 Prozent zugestanden, durch die Gesetzesänderung wird die Erhöhung aber mit jener für die Pensionisten synchronisiert. Umfasst von der Erhöhung der Politikerbezüge sind unter anderem die Abgeordneten der beiden Parlamentskammern, der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte.

Obsorge: Bei Obsorge-Streitfällen soll künftig eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" verhängt werden: Beide Elternteile haben ein halbes Jahr (bei Bedarf auch länger) Kontakt zum Kind, wobei einer die hauptsächliche Betreuung übernimmt. Nach dieser Zeit hat das Gericht über die endgültige Sorgerechtsregelung zu entscheiden. Auch bei strittigen Trennungen kann es nunmehr gegen den Willen der Eltern zu einer gemeinsamen Obsorge kommen. Ledige Väter sollen neuerdings die gemeinsame oder die alleinige Obsorge (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen können.

Bei unehelichen Kindern kann künftig das gemeinsame Sorgerecht am Standesamt vereinbart werden, der Weg zu Gericht ist nicht mehr nötig. Das neue Namensrecht soll Doppelnamen für Kinder und ganze Familien ermöglichen - bisher konnte nur ein Elternteil einen solchen führen. Die Länge des Namens ist auf zwei Elemente beschränkt. Neuerungen kommen auch für Patchworkfamilien. Personen, die im gleichen Haushalt leben und "in einem familiären Verhältnis" zum Elternteil stehen (etwa Großmutter oder Lebensgefährte), müssen den Elternteil in Notfällen in "Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens" vertreten.

Fußfessel: Die Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests für Sexualstraftäter wird eingeschränkt. Die neuen Bestimmungen stellen klar, dass Sexualdelinquenten jedenfalls die Hälfte ihrer Freiheitsstrafe, mindestens jedoch drei Monate in der Vollzugsanstalt verbüßt haben müssen, bevor ein elektronisch überwachter Hausarrest überhaupt in Betracht kommt. Weitere Voraussetzung ist eine günstige Prognose, zudem wird den Opfern ein Äußerungsrecht eingeräumt.

Studiengebühren: Die Studiengebühren werden wieder eingeführt. Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten. Langzeitstudenten zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung nachträglich legalisiert wird die schon im laufenden Semester vorgenommene autonome Einhebung dieser Gebühren durch acht Unis.

Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr.

(APA)

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