Mensdorff-Prozess: „Graf“ darf Schloss vorerst behalten

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Das burgenländische Jagdschloss von Alfons Mensdorff-Pouilly bleibt dem Zugriff des Staatsanwalts entzogen. Indes fürchtet die Anklage, dass die Zeugen im am Mittwoch startenden Geldwäscheprozess ausbleiben.

Wien. Wenn am Mittwoch im Straflandesgericht Wien der Geldwäscheprozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly (59) beginnt, hat der Beschuldigte bereits einen kleinen Etappensieg in der Tasche. Er darf sein Schloss im südburgenländischen Luising vorerst behalten. Die Staatsanwaltschaft war mit ihrem Antrag auf Beschlagnahme beim Landesgericht Wien abgeblitzt und hatte das Oberlandesgericht (OLG) eingeschaltet. Dieses schickte nun die untere Instanz zurück an den Start.

Der Sinn des staatsanwaltlichen Vorstoßes: Sollte der „Graf“, wie Mensdorff gern genannt wird, wegen Geldwäsche verurteilt werden – die Höchststrafe beträgt im speziellen Fall (es gilt eine ältere Deliktsfassung) bis zu fünf Jahre Haft –, so könnte es zu einer Geldabschöpfung kommen. Konkret: Falls Mensdorff schuldig erkannt würde, dürfte man ihm jene Summe, mit der er sich bereichert haben soll, wieder abknöpfen. Also die Republik könnte beispielsweise sein Schloss zu Geld machen.

Die Staatsanwaltschaft spricht von 12,6 Millionen Euro, die Mensdorff zwischen 2000 und 2008 vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems  erhalten haben soll: „Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen.“ Der Verdächtige bestreitet dies.

Zuletzt wurde von der Anklage die gesamte Summe, 12,6 Millionen Euro, als jener Vermögenswert betrachtet, den es sicherzustellen gilt. Dafür sollte ein Veräußerungsverbot des Schlosses im Grundbuch eingetragen werden. Mensdorff-Richter Stefan Apostol hatte dies aber abgelehnt. Der Apostol-Entscheid wiederum wurde vom OLG aus formalen Gründen aufgehoben: Es gelte die Rechtslage vor Verschärfung der Abschöpfungsregeln. Somit sei eine Beschlagnahme nur im Umfang des „Erlöses“ aus einer Straftat möglich. Die Frage müsse sein, wie hoch der „Lohn“ des „Grafen“ gewesen sei – nicht welche Gesamtsumme er „verborgen“ habe (etwa zum Zwecke der Bestechung). Fazit: Das Erstgericht muss neu prüfen. Und Mensdorff darf solange aufatmen.

Auch bei der am Mittwoch startenden Verhandlung dürfte Mensdorff gar keine schlechten Karten haben: So wurde etwa Luftwaffen-Brigadier Josef Bernecker auf der Zeugenliste geführt, obwohl dieser schon vor einem Jahr verstarb. Auch andere wichtige Zeugen, Ex- BAE-Manager, dürften ihre Ladung nach Wien eher ignorieren – stehen sie doch in Österreich unter Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Als solche hätten sie – selbst wenn sie kommen sollten – das Recht, die Aussage zu verweigern.

Neue Vorwürfe gegen Mensdorff

Indessen wurden am Montag neue Beschuldigungen laut: Auch Gelder des Eurofighter-Herstellers EADS könnten laut Grün-Mandatar Peter Pilz an die Mensdorff zuzurechnende Firma Brodman Business S. A. (Virgin Islands) geflossen sein, insgesamt ungefähr 3,2 Millionen Euro.

Endziel der Gelder, die großteils von EADS Deutschland über Vector Aerospace London und weitere Firmen transferiert worden seien, sei ein noch unbekannter Empfänger gewesen. Dieser werde in Papieren „der Russe“ genannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2012)

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