Pflegefreistellung mit Teilzeit kommt

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Sozialminister Rudolf Hundstorfer bereitet jetzt eine neue Basis für die Pflege hilfsbedürftiger Menschen vor. Der Bund knüpft Geld für die Länder an die Bedingung, dass es keinen Regress von Angehörigen gibt.

Wien. Nach der Gesundheitsreform wird jetzt auch die Pflege hilfsbedürftiger Menschen längerfristig auf neue Beine gestellt. Noch vor Weihnachten wird Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die Eckpfeiler öffentlich präsentieren. Dazu zählt nach verlässlichen Informationen der „Presse“, dass die Freistellung zur Pflege von Angehörigen ähnlich der Bildungskarenz auf Teilzeitbasis ermöglicht wird. Die Finanzierung der Pflege soll über 2016 auf festere Beine gestellt werden, wobei der vorerst bis dahin befristete Solidarbeitrag von Spitzenverdienern verlängert werden könnte. Fix ist, dass bis zum Frühjahr ein Entwurf für ein Pflegefondsgesetz erstellt wird.

Der Sozialminister muss gemäß einer koalitionsinternen Vereinbarung bis spätestens Ende dieses Jahres Vorschläge für die künftige Struktur der Pflege machen. Nach einem zähen Start im Vorjahr ist die Schlagzahl bei diesem Vorhaben zuletzt deutlich erhöht worden. Daher zeichnen sich nun auch bereits einige neue Säulen für das heimische Pflegewesen ab.

Nach dem Vorbild der Bildungsteilzeit, die Anfang November bei der Regierungsklausur in Laxenburg vereinbart und eben zur Begutachtung ausgeschickt wurde, ist eine Teilzeitvariante für die Pflegefreistellung in Vorbereitung. Angehörige, die eine bestimmte Zeit lang für die Pflege daheim bleiben wollen, sollen dies auch in Form einer Teilzeitregelung machen können. Für Österreichs Pflegewesen ist das wichtig, weil nach wie vor rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen, großteils sind es Frauen, zu Hause betreut werden. Für die öffentliche Hand ist dies mit Abstand die kostengünstigste Variante.

Finanzierung über 2016 hinaus

Bei der Finanzierung der Pflege gibt es bisher eine Übergangsregelung bis 2016, mit der allein bis 2014 zusätzlich 680 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Sozialminister Hundstorfer hat allerdings keine Freude damit, dass Länder wie Kärnten und die Steiermark trotz der zusätzlichen Mittel des Bundes auch die Angehörigen bei einem Heimaufenthalt in Form eines Regresses zur Kasse bitten. Geplant ist nun, die Länder durch das Zudrehen des Geldhahns dazu anzuhalten, Regresslösungen wieder abzuschaffen beziehungsweise gar nicht erst einzuführen. Konkret ist vorgesehen, dass die Zahlung der Mittel von Bundesseite an die Bedingung geknüpft wird, dass es keinen Angehörigenregress mehr gibt. Dieser bringt den Ländern bisher jeweils rund fünf bis sieben Millionen Euro pro Jahr.

Steuerfinanzierte Lösung ist fix

Einigkeit herrscht bei der Vorbereitung der Neuregelungen im Pflegewesen, dass die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt. Vorstößen zur Einführung einer eigenen Pflegeversicherung etwa nach deutschem Vorbild wird damit eine Absage erteilt.

Um künftig mehr Geld zur Verfügung zu haben, gibt es offenbar schon konkretere Überlegungen. Die Augen sind dabei auf die heuer mit dem Sparpaket der Bundesregierung eingeführte Solidarabgabe von Besserverdienern gerichtet. Diese Solidarabgabe ist vorerst bis zum Jahr 2016 befristet, könnte aber für die Pflegefinanzierung verlängert werden. Damit würde dem Wunsch von SPÖ-Seite entsprochen, Vermögende stärker für die Pflege zur Kasse zu bitten.

Formal ist ebenfalls eine entscheidende Änderung vorgesehen. Derzeit ist die Pflegefinanzierung als 15-A-Vereinbarung mit allen neun Bundesländern paktiert. Künftig soll diese in einem neuen Pflegefondsgesetz festgeschrieben werden, die bis zum Frühjahr 2013 vorliegen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2012)

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