Bundesheer: Briefwahl für Volksbefragung läuft an

Bundesherr Briefwahl fuer Volksbefragung
Bundesherr Briefwahl fuer Volksbefragung(c) Dapd (Ronald Zak)
  • Drucken

Ab heute werden die Stimmkarten für die Wehrpflicht-Volksbefragung verschickt. Um Missbrauch zu vermeiden, wurden die Abstimmungsregeln verschärft.

In den nächsten Tagen können die ersten Österreicher schon ihr Kreuzerl für die Wehrpflicht-Volksbefragung machen. Denn heute beginnen die Gemeinden mit dem Versand der Stimmkarten. Sobald man sie hat, kann man damit auch schon "wählen". Zu lange darf man sich heuer auch nicht Zeit lassen. Denn die achttägige Nachfrist wurde gestrichen. Die Stimmkarte muss spätestens am Abstimmungstag, am 20. Jänner, um 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.

Um Missbräuche der Briefwahl abzustellen, wurden auch die Regeln für den Antrag strenger. Es ist nicht mehr möglich, Stimmkarten telefonisch zu beantragen. Außerdem ist eine Unterschrift nötig - entweder beim Antrag oder beim Empfang der Stimmkarte.

Unterschrift - persönlich oder digital

Die Unterschrift kann beim persönlichen Antrag am Gemeindeamt (mit Vorlage eines Identitätsnachweises) oder digital bei einem Antrag übers Internet (unter Angabe der Passnummer oder mit angehängter Kopie des Dokuments) geleistet werden. Oder bei der Entgegennahme - entweder bei persönlicher Abholung am Gemeindeamt oder bei der Entgegennahme der eingeschrieben zugesandten Unterlagen.

Schriftliche Anträge sind bis Mittwoch, den 16. Jänner, möglich - bzw. bis 18. Jänner, wenn eine persönliche Übergabe am einen Bevollmächtigten möglich ist. Mündlich beantragt - und gleich selbst mitgenommen - werden können die Wahlkarten bis Freitag, 18. Jänner.

Für die Briefwahl wäre das allerdings zu spät. Denn am Wochenende wird in Österreich keine Post zugestellt. Also muss der Wahl-Brief so zeitgerecht aufgegeben werden, dass er am Freitag schon bei der Wahlbehörde landet. Dies müssen auch die Auslandsösterreicher bedenken. Sie können ihre Stimmkarte - wie bei allen Wahlen - auch an eine österreichische Vertretungsbehörde übergeben, die sie an die Bezirkswahlbehörde übermittelt. Dies aber, wegen der verkürzten Frist, nur bis 14. Jänner.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Mikl-Leitner
Politik

"Nebenfront": Lohnausgleich für freiwillige Feuerwehr

Vor der Heeresbefragung gibt es einen Schulterschluss in der Regierung: Für Mikl-Leitner ist es eine SPÖ-"Beruhigungspille".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.