Grasser-Beleidigung: Moser muss im ORF widerrufen

Moser muss Widerruf GrasserKritik
Moser muss Widerruf GrasserKritik(c) APA ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Grüne Abgeordnete hatte Ex-Finanzminister Grasser vorgeworfen, er sei ein "Schutzpatron der Steuersünder". Moser kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen zu wollen.

Die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Aussagen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre ein "Schutzpatron der Steuersünder" und hätte gewisse Firmen, etwa den Glaskonzern Swarovski und den Waffenhersteller Glock, im Zusammenhang mit Steuerprüfungen begünstigt, öffentlich widerrufen. Das Oberlandesgericht Wien habe ein Urteil des Handelsgerichts Wien großteils bestätigt, teilte Grassers Anwalt Michael Rami am Mittwoch mit. Moser müsse auch einen Widerruf im ORF verlesen, da sie die Aussagen im Jänner 2011 auch in der "Zeit im Bild 2" des ORF-Fernsehens gemacht habe.

Weiters muss die frühere Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses auch einen Widerruf auf ihrer Facebook-Seite sowie auf weiteren Internet-Seiten veröffentlichen. Diese Erklärungen müssen drei Monate lang publiziert bleiben. Das Berufungsgericht hatte die Dauer der Veröffentlichung von sechs auf drei Monate herabgesetzt.

In mehreren Zeitungen, die über die Vorwürfe berichtet hatten, muss kein Widerruf veröffentlicht werden. Das Gericht hatte diesbezüglichen Anträgen des Klägers Grasser nicht stattgegeben. Das Urteil des OLG Wien ist laut Rami zwar nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar. Moser könne noch ein Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen.

Kein zulässiges Werturteil

Die Abgeordnete war in der Causa bereits zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Grasser hatte sich durch die Aussagen von Moser in seiner Ehre verletzt gefühlt und die Grüne geklagt. Das Gericht sieht durch die Aussagen Kreditschädigung Grassers, er werde dadurch in seinem Ruf und Fortkommen behindert. Die Behauptung "Schutzpatron der Steuersünder" sei kein zulässiges Werturteil.

Mosers Argumentation, sie habe Hinweise von Informanten gehabt und nur einen Verdacht geäußert, war das Gericht nicht gefolgt. Diesbezüglich hätte sie recherchieren sollen bzw. die Antwort auf ihre parlamentarischen Anfragen abwarten sollen.

Moser ergreift Rechtsmittel

Moser gab am Mittwoch bekannt, gegen die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf ein Rechtsmittel ergreifen zu wollen. "Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Ich werde dagegen ein Rechtsmittel ergreifen, um die Angelegenheit vor den Obersten Gerichtshof zu bringen", so Moser.

Die Grüne werde mit einer außerordentliche Revision zum OGH gehen. Dadurch werde das Urteil auch nicht mehr vollstreckbar, hieß es von den Grünen. Die Immunität der Abgeordneten greife in diesem Fall nicht, da es um eine zivilrechtliche Angelegenheit geht.

(APA)

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