Pflege: Neue Anreize für Angehörige, mehr Geld durch Steuerfinanzierung

Pflege: Neue Anreize für Angehörige
Pflege: Neue Anreize für Angehörige(c) Erwin Wodicka wodicka aon at (Erwin Wodicka)
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Die Pflegeleistung der Länder soll angeglichen werden, und eine bessere Ausbildung den Personalbedarf decken. Außerdem werden künftig verstärkt Männer für diese Berufe angeworben.

Wien. Ohne die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch Angehörige würde Österreichs Pflegesystem kollabieren oder so teuer werden, dass es mit öffentlichen Mitteln kaum finanzierbar wäre. Daher sind neue Akzente vorgesehen, damit Familienangehörige auch in Zukunft den Großteil der Pflege übernehmen. Die professionelle Hilfe soll durch rasch eingeleitete Qualifizierungsmaßnahmen attraktiver werden. Dennoch besteht für die vor 14 Monaten eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform der Pflege kein Zweifel, dass ab 2016 auch zusätzliches Geld nötig ist, das aus Steuern und nicht aus einer Pflegeversicherung aufgebracht wird.

Das sind Kernpunkte eines von Bund, Ländern, Sozialversicherung sowie Vertretern der Sozialpartner, Ärztekammer und Seniorenorganisationen erstellten Konzepts. Dieses wurde am Mittwoch nach einer Sitzung der Sozialreferenten der Länder im Wiener Rathaus von Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit Wiens Stadträtin Sonja Wehsely (beide SPÖ) und Vorarlbergs Landesrätin Grete Schmied (ÖVP) vorgestellt. Der Haken dabei: Vorerst handelt es sich lediglich um Absichtserklärungen.

•Pflege durch Angehörige:
Wie „Die Presse“ bereits in der Vorwoche berichtet hat, sind Erleichterungen und zusätzliche Angebote vorgesehen, damit Familienmitglieder – zum Großteil sind es Frauen – ihre hilfsbedürftigen Angehörigen betreuen. Konkret ist für diese Fälle eine Pflegekarenz und Pflegeteilzeit inklusive einer noch genau festzulegenden finanziellen Absicherung vorgesehen. Schon 2013 wird die Umsetzung gemeinsam mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern angepeilt. Damit speziell Frauen bei der Pflege ihrer Angehörigen entlastet werden, wird ein Ausbau des Angebots an Kurzzeitpflege und Tagesbetreuung ins Auge gefasst, ebenso soll es flexiblere Möglichkeiten als bisher bei der Betreuung am Wochenende geben.

•Vereinheitlichung des Angebots:
Derzeit gibt es je nach Bundesland sowohl bei den Angeboten als auch bei den Kosten sehr unterschiedliche Angebote für die Betreuung (siehe Seite 1). Künftig soll dieses Angebot weiterentwickelt und Maßnahmen „harmonisiert“, also angeglichen, werden. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung, nämlich Kostenneutralität. Es darf also nicht teurer werden.

•Mehr Pflegepersonal:
Derzeit herrscht im Sozial- und Pflegebereich ein Mangel an Fachkräften. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Tätigkeit der Pflegekräfte physisch und psychisch sehr belastend und im Vergleich gering entlohnt ist. Daher ist die Fluktuation groß, ausgebildete Pflegekräfte wechseln also rasch in andere Berufe. Weil in den kommenden Jahren mit einem steigenden Bedarf an Pflegepersonal gerechnet wird (siehe Grafik), sind rasch zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um den Beruf attraktiver zu machen. So wird bis 2014 die Ausarbeitung eines „Kompetenzmodells Pflege“ in Angriff genommen. Außerdem werden künftig verstärkt Männer für diese Berufe angeworben.

•Finanzierung:
Die Arbeitsgruppe hat sich darauf festgelegt, dass Pflege weiter über Steuern und nicht über eine Pflegeversicherung, aber auch nicht aus höheren Sozialbeiträgen, mit denen sich die Arbeitskosten verteuern würden, finanziert wird. Bis 2016 ist vorerst die geltende Lösung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden paktiert. Bis dahin wird dann auch ein neuer Finanzausgleich zwischen den Gebietskörperschaften fällig. Rechtzeitig vor 2016 müsse daher die Steuerfinanzierung geklärt werden. Eine genauere Festlegung erfolgt nicht, es ist jedoch allgemein bekannt, dass SPÖ und Gewerkschaft dafür Vermögensteuern heranziehen möchten. Als möglich gilt auch eine Verlängerung der bis 2016 begrenzten Solidarabgabe für Besserverdiener.

•Regress von Angehörigen: Als Ziel wird klar ein Abgehen vom Regress angesehen, Angehörige wie Ehepartner und/oder volljährige Kinder sollten anders als jetzt in einigen Bundesländern nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Da bei einem völligen Abgehen aber Länder auf Einnahmen verzichten müssten, wird als „Variante“ angeführt, dass Vermögen bis zu einem Freibetrag in der Höhe eines „durchschnittlichen Eigenheimes“ ausgenommen bleiben soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2012)

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