Vorzugsstimmen: Kleinere Hürden für die Kandidaten

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SPÖ und ÖVP wollen die Bürgeranfrage einführen und Volksbegehren aufwerten. Das Paket wird Ende Jänner als Initiativantrag eingebracht.

Wien/Pri. In seltener Eintracht stellten die Klubobmänner von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Karlheinz Kopf, am Mittwoch im Parlament ein vierteiliges Reformpaket vor, das direktdemokratische Instrumente und die Persönlichkeitselemente im Wahlrecht stärken soll.

•Eine Maßnahme, die Aufwertung der Vorzugsstimmen, soll bereits bei der Nationalratswahl 2013 gelten: SPÖ und ÖVP wollen, dass der Wähler dann auch den Bundeslisten-Kandidaten der Parteien eine Vorzugsstimme geben kann. Um vorgereiht zu werden, muss der Kandidat – analog zur EU-Wahl – mindestens sieben Prozent der jeweiligen Parteistimmen erhalten.

Auf Ebene der Landeswahlkreise wird die Hürde gesenkt – auf zehn Prozent der im Landeswahlkreis erreichten Parteistimmen (gedeckelt mit der Wahlzahl). Bisher waren rund 26.000 Vorzugsstimmen nötig. Für eine Vorreihung im Regionalwahlkreis sollen 14 Prozent der Parteistimmen ausreichen. Derzeit sind es rund 17 Prozent, also etwa 13.000 Vorzugsstimmen.

•Zweitens: Wenn sie von 100.000 Personen unterstützt werden, sollen Volksbegehren künftig in einer Sondersitzung des Nationalrats behandelt werden – wobei die Proponenten zu Wort kommen. Danach wird es einem Sonderausschuss zugewiesen und in einer weiteren Sitzung zur Abstimmung gebracht.

•Neben der Abgeordnetenanfrage soll die Bürgeranfrage geschaffen werden. Sprich: Jeder Bürger kann via Parlamentshomepage Fragen an ein Regierungsmitglied richten. Wird eine Anfrage von 10.000Wahlberechtigten unterstützt, ist der Minister zur Antwort verpflichtet. Ein Abgeordneter jeder Fraktion kann eine Zusatzfrage stellen.

Einmal im Quartal soll eine Nationalratssitzung mit einer Fragestunde beginnen, in der Bürgeranfragen behandelt werden. Jene sieben Fragen, die am meisten unterstützt wurden, sind vom Regierungsmitglied im Plenum zu beantworten, alle weiteren schriftlich.

•Im Innenministerium wird eine Wählerevidenz eingerichtet, damit Volksbegehren, Bürgerinitiativen und Bürgeranfragen auch online unterstützt werden können. Eine digitale Signatur soll sicherstellen, dass jeder nur einmal „unterschreibt“. Kein Thema sei derzeit die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen, betonten Cap und Kopf.

Vorerst kein Automatismus

Das Paket wird Ende Jänner als Initiativantrag eingebracht. Die Einführung der Bürgeranfrage und die Volksbegehren-Reform erfordern eine Zweidrittelmehrheit, die neue Vorzugsstimmenregel können SPÖ und ÖVP allein beschließen.

Anderes bleibt vorerst nur eine Idee: Der U-Ausschuss als Minderheitenrecht. Und der Automatismus vom Volksbegehren zur Volksabstimmung (ab einer gewissen Unterschriftenanzahl). Hier sei man noch weit voneinander entfernt, sagte Kopf. Und meinte damit nicht nur die Kluft zwischen Regierung und Oppositionsparteien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2012)

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Künftig sollen Vorzugsstimmen auch auf Bundesebene vergeben werden können. Außerdem planen SPÖ und ÖVP Bürgeranfragen an Regierungsmitglieder und eine Aufwertung von Volksbegehren.

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