Uwe Scheuch rechtskräftig verurteilt

Scheuch rechtskraeftig verurteilt
Scheuch rechtskraeftig verurteilt(c) APA MARKUS LEODOLTER (MARKUS LEODOLTER)
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Das Oberlandesgericht Graz hat Ex-FPK-Chef Scheuch wegen Korruption zu sieben Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Schock und Unverständnis waren Scheuch anzusehen.

Graz. „Nachdem ich Privatmann bin, darf ich mir erlauben, keinen Kommentar abzugeben.“ Es waren die einzigen Worte, die Uwe Scheuch nach seiner Verurteilung am Oberlandesgericht Graz am Mittwoch von sich gab. Eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 67.500 Euro sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten hat Richter David Greller im Berufungsverfahren des „Part of the Game“-Prozesses ausgesprochen. Nach dem Spruch in zweiter Instanz ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft und Scheuch rechtskräftig verurteilt.

Schock und Unverständnis waren dem ehemaligen FPK-Obmann und Kärntner Landeshauptmannstellvertreter bei der Urteilsverkündung anzusehen. Während der Ausführungen des Vorsitzenden schüttelte Scheuch mehrmals den Kopf, den Blick Richtung Boden gerichtet. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte er das letzte Wort. „Ich bin mir keiner Straftat bewusst“, sagte Scheuch. Die moralischen Konsequenzen habe er schon durch seinen Rücktritt gezogen.

Doch diesen Rücktritt wollte der Berufungssenat nicht als Milderungsgrund werten. „Tätliche Reue liegt in diesem Fall nicht vor. Sie haben Geld für Ihre Partei gefordert“, sagte Richter Greller, der schon 2011 das Verfahren in zweiter Instanz behandelt und die erste Verurteilung wegen eines Formalfehlers aufgehoben hatte. Nun wurde Scheuch auch in zweiter Instanz der Korruption für schuldig befunden. Er hatte in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors betont, auch für die Zukunft der Partei profitieren zu wollen – in Form einer Spende in der Höhe der „üblichen“ fünf bis zehn Prozent der Investitionssumme. In weiterer Folge werde er sich in der Regierung für Subventionen einsetzen, was auch im Protokoll nachzulesen sein werde.

Dieses Gespräch, geführt am 17. Juni 2009 in Scheuchs Büro, wurde von besagtem Mittelsmann mitgeschnitten, das Tonband war das essenzielle Beweismittel des Verfahrens. Scheuch habe sich durch seine Forderung „einen Vorteil, der mit einer korrekten Amtsführung nichts zu tun haben sollte“ verschaffen wollen, so der Vorsitzende. Von einem konkreten Amtsgeschäft Scheuchs ist der Berufungssenat im Gegensatz zur Richterin Michaela Sanin im Erstprozess nicht ausgegangen.

Geldstrafe herabgesetzt

Aus diesem Grund wurde das Scheuch zur Last gelegte Delikt umqualifiziert. Das Oberlandesgericht Graz verurteilte den Expolitiker wegen des ab 2008 nur für eineinhalb Jahre geltenden Anfütterungs-Tatbestands (Paragraf 304, Absatz 2). Dieser besagt, dass eine Geschenkannahme auch „in Hinblick auf die Amtsführung“ strafbar ist. Greller setzte allerdings die Geldstrafe von 150.000 auf 67.500 (270 Tagsätze à 250 Euro) Euro herab. „250 Euro sind streng bemessen, das gebe ich gerne zu.“

Scheuchs Verteidiger und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer wollte nach Prozessende keinen Kommentar abgeben. Er hatte einen Freispruch gefordert. Kurt Scheuch, Bruder und Nachfolger des Verurteilten, sprach von einem politischen Urteil. Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) wollte das Urteil nicht kommentieren. ÖVP-Parteichef Gabriel Obernosterer meinte, ein rechtskräftig verurteilter Politiker habe in der Politik nichts mehr zu suchen.

Scheuch wird sich auch als Privatmann in Zukunft mit Medien und Gerichten beschäftigen müssen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Ende Juli Ermittlungen wegen versuchter Geldwäsche im Zuge der Causa Birnbacher gegen Scheuch und Landesrat Harald Dobernig eingeleitet. Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte die beiden FPK-Mitglieder mit der Aussage belastet, die beiden hätten Geld von ihm gefordert. In dem Fall gilt die Unschuldsvermutung, im „Part of the game“-Prozess nicht mehr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2012)

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