Volksbefragung: Rot-Grün ändert Gesetz

PK WIENER PARKPICKERL: HAeUPL / VASSILAKOU
PK WIENER PARKPICKERL: HAeUPL / VASSILAKOUAPA/HELMUT FOHRINGER
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Um den Wunschtermin im März einhalten zu können, lässt die Stadtregierung ein Gesetz ändern. Die Wiener FPÖ kritisierte den den „eilig einberufenen Landtag“.

Wien/Apa. Die Wiener Volksbefragung könnte wie von der Stadtregierung gewünscht am 7., 8. und 9.März stattfinden. Möglich wird dies durch eine Gesetzesänderung, die in einer Landtagssitzung am 7.Jänner durchgeführt werden soll. Derzeit muss eine Befragung laut Stadtverfassung mindestens zwei Monate vor bundesweiten Wahlen oder Volksbegehren stattfinden. Da vom 15. bis 22. April aber das Volksbegehren „MeinOE“ auf dem Programm steht, wäre sich der Wunschtermin nicht ausgegangen. Künftig darf eine Volksbefragung bis zu einem Monat vor einem Wahl- bzw. Abstimmungstag stattfinden.

„Dilettantismus pur“

Bei der Wiener Volksbefragung 2013 dürfen die Stadtbewohner zu den Themen Parkpickerl, Privatisierung, Energieprojekte und Olympia-Bewerbung abstimmen. Die Wiener FPÖ kritisierte den den „eilig einberufenen Landtag“. Dass man erst nach dem Gemeinderatsbeschluss mit der Festsetzung der Fragestellung und des Termins der Volksbefragung draufkomme, dass der Termin nicht eingehalten werden könne, sei „Dilettantismus pur“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2012)

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